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in Nenbrandenbnrg gegenwärtig war'): denn Neubrandcn« bürg, wie Lychci, und bas „ahbclegmc Kloster Himmelpfott, haben damals bekanntlich zum Lande Stargard gehört.
Die Vogtei Lebus hat wahrscheinlich das ganze Land dieses Namens umfaßt"); .wornach sie als ungewöhnlich
1) Duchholtz a- a. O. S. 150, 182. Schröder's Papi- stisch. Mecklenburg Thl. I. S. 850. Vielleicht machte die Umgegend von Lychen eine eigene vom übrigen Lande Stargard getrennte Vogtei auS. Es fehlt unS hierüber an weiteren Nachrichten.
2) Nach Gerckcn'S Aussage (im Dorbericht zum fünften Lbeile seines Lock, ckipl. Urauck ) soll zwar in ein im Königlichen Geh. Staats- und RabtnetS-Archiv zu Berlin > befindlicher Lockex clrarlacau», — ein Heft von.57 Urkunden, welche meistens das Land LebuS betreffen, und unter d?r Regierung deS Markgrafen Ludwig d«S Römers auSgeferkigt find,'nach den Vogtcien Vrankenfurt, Münchberg, Uürstenwald und Beskou ein- gethcilt und rubrizirt seyn; doch ist dies nur so zu verstehen, daß Gerckcn die Umgegend einer jeden Stadt eine Vogtei nannte, und jene Urkunden die Umgegend der erwähnten Orte betrafen. Non Dogteirubriken findet sich kein Wort oder Zeichen kn dem gedachten Lockox, und die Urkunden folgen ohne Abtheilung eine auf die am der», nur daß zu Anfänge sich ein sonst uubeschriebeneS Blatt befindet, woraus man dieses Zeichen sieht!
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waS zwar einer projcctirtcn Nubrizirung ähnlich sieht, jedoch auf keine wirkliche LandeSeintheilung hmdeuten kann. Auch jene vier eingetragenen Städtenamen sind wieder durchgestrichen und unter
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