Litzbarski, Borchert& Watzke: 30 Jahre Förderverein Großtrappenschutz e. V.
< 20% des Bedarfs
> 100% des Bedarfs
4,0 Ex./Falle/Tag
21,5 Ex/ Balle/ Tag
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Abb. 2: Auf Getreideflächen mit Pestizideinsatz liegt die Aktivitätsdichte der Arthropoden am Boden weit unter dem Wert( 12 Ex./Falle/Tag), der für eine erfolgreiche Entwicklung der Trappenküken nötig ist.
On cereal crops where pesticides are used, the activity density of arthropods s on the ground is well below the value( 12 individuals/ trap/ day) required for the successful development of bustard chicks.
nutzung in den Schongebieten gefordert. Das MLFN sicherte Unterstützung zu.
1988 bewilligte das MLFN nach zwei Jahren Vorarbeiten, die mit weiteren Untersuchungsergebnissen aus der Naturschutzstation Buckow untersetzt wurden( LITZBARSKI et al. 1987, 1988), eine naturschutzorientierte Nutzung von je 1.000 ha Grünland in den Großtrappenschongebieten Belziger Landschaftswiesen und Havelländisches Luch sowie für Feuchtwiesen an der Unteren Havel . Die SED - Bezirksleitung in Potsdam widersprach dem MLFN und genehmigte für den Großtrappenschutz in den Belziger Landschaftswiesen nur 600 ha Grünland. Diese ersten Extensivierungen beinhalteten ein Verbot von Grünlandumbruch und Neuansaaten, die Halbierung der Düngung, eine niedermoorschonende Wasserhaltung und eine späte erste Mahd. Außerdem wurden in beiden Trappenschongebieten je 1% der Ackerflächen ( 53 und 63 ha) für Brache- und Blühstreifen freigege
ben. Zur Entschädigung der Landwirtschaftsbetriebe wurden 1.000 DDR - Mark/ ha bereitgestellt. In der damaligen DDR , die bestrebt war, sich von Lebensmittelimporten unabhängig zu machen, waren diese Maßnahmen zum Naturschutz auf landwirtschaftlichen Flächen ein beachtlicher Erfolg.
Das durch die intensive Saatgraswirtschaft und starke Entwässerung nachhaltig zerstörte Niedermoorgrünland( MUNDEL 1976, Succow 1986) sollte schrittweise renaturiert werden( LITZBARSKI et al. 1988).
1990/91 nach der Wiedervereinigung Deutsch lands gaben Besucherinnen und Besucher aus den alten Bundesländern mit langjährigen Erfahrungen im ehrenamtlichen und behördlichen Naturschutz übereinstimmend die Empfehlung, nicht auf die Eingliederung der Naturschutzstation in eine Behörde zu warten, sondern das Schutzprojekt in Form eines Vereins fortzusetzen. Sie gaben zu bedenken, dass eine Behörde den Naturschutz nur noch„ verwalten", aber