66
der sogenannten Karower Platte in einem Brut- und überregional bedeutsamen Wintereinstandsgebiet der Großtrappen, mit dem Status eines Important Bird Areas( IBA St 013).
Nach gründlicher Materialsammlung über die Großtrappen im Einstandsgebiet Fiener Bruch / Karower Platte, unterstützt von Thomas Bich( UNB Jerichower Land , Sachsen- Anhalt ), unterbreitete der Förderverein im Juli 2001 der Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Belege für den Einspruch gegen die Ausweisung der Karower Platte als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung. Das Material wurde zur Prüfung entgegengenommen, jedoch keine der vom Förderverein vorgelegten Fakten in die Überarbeitung des Planungsentwurfes für die Verabschiedung in der Regionalversammlung aufgenommen. Daraufhin stellte der Förderverein die naturschutzfachlichen und-rechtlichen Einwände nochmals für die verantwortlichen Regionalrätinnen und Regionalräte in an sie persönlich gerichteten Anschreiben zusammen, im Sinne einer Vorbereitung auf die anstehende Verabschiedung des Teilregionalplanes„ Windenergienutzung. Auch damit fand der Förderverein kein Gehör. Der Landkreis Potsdam- Mittelmark wischte mit einem neuen„ Gutachten“ die Argumente des Fördervereins vom Tisch. Dieses ,, Gutachten" enthielt die Falschaussage, dass Großtrappen nur im Grünland brüten. Da auf der Zitz- Karower Platte kein Grünland existiert, könne es dort nach diesem„, Gutachten" auch keine Trappenbruten geben.
In der zweiten Augusthälfte 2001 wurden Baugenehmigungen für den Windpark Zitz ausgestellt, gegen die der NABU Brandenburg mit Unterstützung des Fördervereins klagte. In dem Verfahren zu diesen Baugenehmigungen kam das Verwaltungsgericht Potsdam am 08.08.2003 zu der Ansicht ,,, dass die hier streitgegenständlichen Baugenehmigungen zur Errichtung der Windkraftanlagen formell rechtswidrig sind". Das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg kommt am 05.09.2003 im Verfahren zu diesen rechtswidrigen Baugenehmigungen zu dem Urteil,„ dass diese hier nicht mehr hätten erteilt werden dürfen“. Das Umweltministerium wurde bereits 2001 vom Förderverein darüber unterrichtet, dass diese Baugenehmigungen unter Missachtung aktueller Regelungen des Bundesemissionsschutzgesetzes( BImSchG ) von der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam- Mittelmark
Otis 29( 2022)
erteilt wurden. Trotzdem haben in den Folgejahren weder die Protestschreiben des Fördervereins an die Landesregierung, der NABU mit seinen Gerichtsverfahren, die Einsprüche vieler Einzelpersonen und Naturschutzorganisationen, sowie die Proteste aus dem angrenzenden Sachsen- Anhalt u. a. durch die damalige Umweltministerin Petra Wernicke ( Schreiben vom 23.07.2003) das MUNR in Potsdam zur Rettung dieses Groẞtrappenlebensraumes bewegen können. Durch das Brutgebiet der Großtrappe verläuft im Einstandsgebiet Fiener Bruch / Karower Platte die Grenze zwischen Brandenburg und Sachsen- Anhalt . Die Behörden Sachsen- Anhalts waren in ihren Schutzbemühungen mit der Ausweisung eines EU - SPA und der Umsetzung eines EU- Life Projektes( UNB Jerichower Land , verantwortlich Thomas Bich) bereits deutlich zeitiger, als das MUNR Brandenburgs. Sie hatten berechtigte Sorge, dass ihre Schutzbemühungen durch den Windpark Zitz beeinträchtigt werden.
In der Fortpflanzungszeit der Großtrappen wurden Anfang Juli 2003 Fundamente für den Windpark Zitz im Großtrappenlebensraum Fiener Bruch / Karower Platte errichtet. Obwohl während der Bauarbeiten auf der Baustelle brütende bzw. Küken führende Weibchen festgestellt wurden, wurde kein Baustopp ausgesprochen.
gen
Trotz aller Proteste, trotz der gerichtlichen Kla
des NABU , die zweimal die richterliche Bestätigung ergeben haben, dass die Baugenehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, konnte der Windpark an dieser Stelle nicht verhindert werden. Der Förderverein dankt allen Unterstützern, vor allem dem NABULandesverband Brandenburg mit seinem damaligen Vorsitzenden Tom Kirschey und Landesgeschäftsführer Wolfgang Mädlow für seinen engagierten Einsatz zur Erhaltung des Großtrappenlebensraumes im Fiener Bruch / Karower Platte.
Die Verhandlungen des Fördervereins mit Unterstützung des NABU - Geschäftsführers Wolfgang Mädlow um die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ( AEM) für den Bau des Windparks Zitz mit dem Investor dauerten bis ins Jahr 2004. Dabei ergaben sich speziell für den Großtrappenschutz 503.000 Euro. Die UNB Potsdam- Mittelmark übernahm die Verwaltung der Mittel und der Förderverein deren sachgerechten Einsatz. Dazu gehörten Flächenkäufe zur Realisierung einer Lebensraumgestaltung, der Bau von Schutzzäunen für sichere Brutflächen sowie die