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der sogenannten Karower Platte in einem Brut- und überregional bedeutsamen Wintereinstandsgebiet der Großtrappen, mit dem Status eines Important Bird Areas( IBA St 013).

Nach gründlicher Materialsammlung über die Großtrappen im Einstandsgebiet Fiener Bruch / Ka­rower Platte, unterstützt von Thomas Bich( UNB Jerichower Land , Sachsen- Anhalt ), unterbreitete der Förderverein im Juli 2001 der Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Belege für den Einspruch gegen die Aus­weisung der Karower Platte als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung. Das Material wurde zur Prüfung entgegengenommen, jedoch keine der vom Förderverein vorgelegten Fakten in die Überarbei­tung des Planungsentwurfes für die Verabschiedung in der Regionalversammlung aufgenommen. Dar­aufhin stellte der Förderverein die naturschutzfach­lichen und-rechtlichen Einwände nochmals für die verantwortlichen Regionalrätinnen und Regionalräte in an sie persönlich gerichteten Anschreiben zusam­men, im Sinne einer Vorbereitung auf die anstehende Verabschiedung des Teilregionalplanes Windener­gienutzung. Auch damit fand der Förderverein kein Gehör. Der Landkreis Potsdam- Mittelmark wischte mit einem neuen Gutachten die Argumente des Fördervereins vom Tisch. Dieses ,, Gutachten" enthielt die Falschaussage, dass Großtrappen nur im Grün­land brüten. Da auf der Zitz- Karower Platte kein Grünland existiert, könne es dort nach diesem, Gut­achten" auch keine Trappenbruten geben.

In der zweiten Augusthälfte 2001 wurden Bauge­nehmigungen für den Windpark Zitz ausgestellt, ge­gen die der NABU Brandenburg mit Unterstützung des Fördervereins klagte. In dem Verfahren zu diesen Bau­genehmigungen kam das Verwaltungsgericht Potsdam am 08.08.2003 zu der Ansicht ,,, dass die hier streitge­genständlichen Baugenehmigungen zur Errichtung der Windkraftanlagen formell rechtswidrig sind". Das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg kommt am 05.09.2003 im Verfahren zu diesen rechtswidrigen Baugenehmigungen zu dem Urteil, dass diese hier nicht mehr hätten erteilt werden dürfen. Das Umwelt­ministerium wurde bereits 2001 vom Förderverein darüber unterrichtet, dass diese Baugenehmigungen unter Missachtung aktueller Regelungen des Bundes­emissionsschutzgesetzes( BImSchG ) von der Bauauf­sichtsbehörde des Landkreises Potsdam- Mittelmark

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erteilt wurden. Trotzdem haben in den Folgejahren weder die Protestschreiben des Fördervereins an die Landesregierung, der NABU mit seinen Gerichtsver­fahren, die Einsprüche vieler Einzelpersonen und Naturschutzorganisationen, sowie die Proteste aus dem angrenzenden Sachsen- Anhalt u. a. durch die da­malige Umweltministerin Petra Wernicke ( Schreiben vom 23.07.2003) das MUNR in Potsdam zur Rettung dieses Groẞtrappenlebensraumes bewegen können. Durch das Brutgebiet der Großtrappe verläuft im Ein­standsgebiet Fiener Bruch / Karower Platte die Grenze zwischen Brandenburg und Sachsen- Anhalt . Die Be­hörden Sachsen- Anhalts waren in ihren Schutzbemü­hungen mit der Ausweisung eines EU - SPA und der Umsetzung eines EU- Life Projektes( UNB Jerichower Land , verantwortlich Thomas Bich) bereits deutlich zeitiger, als das MUNR Brandenburgs. Sie hatten be­rechtigte Sorge, dass ihre Schutzbemühungen durch den Windpark Zitz beeinträchtigt werden.

In der Fortpflanzungszeit der Großtrappen wur­den Anfang Juli 2003 Fundamente für den Windpark Zitz im Großtrappenlebensraum Fiener Bruch / Karo­wer Platte errichtet. Obwohl während der Bauarbei­ten auf der Baustelle brütende bzw. Küken führende Weibchen festgestellt wurden, wurde kein Baustopp ausgesprochen.

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Trotz aller Proteste, trotz der gerichtlichen Kla­

des NABU , die zweimal die richterliche Bestäti­gung ergeben haben, dass die Baugenehmigungen rechtswidrig erteilt wurden, konnte der Windpark an dieser Stelle nicht verhindert werden. Der Förderver­ein dankt allen Unterstützern, vor allem dem NABU­Landesverband Brandenburg mit seinem damaligen Vorsitzenden Tom Kirschey und Landesgeschäfts­führer Wolfgang Mädlow für seinen engagierten Ein­satz zur Erhaltung des Großtrappenlebensraumes im Fiener Bruch / Karower Platte.

Die Verhandlungen des Fördervereins mit Un­terstützung des NABU - Geschäftsführers Wolfgang Mädlow um die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ( AEM) für den Bau des Windparks Zitz mit dem In­vestor dauerten bis ins Jahr 2004. Dabei ergaben sich speziell für den Großtrappenschutz 503.000 Euro. Die UNB Potsdam- Mittelmark übernahm die Ver­waltung der Mittel und der Förderverein deren sach­gerechten Einsatz. Dazu gehörten Flächenkäufe zur Realisierung einer Lebensraumgestaltung, der Bau von Schutzzäunen für sichere Brutflächen sowie die