richs Verlagsnamen publiziert, darunter ein großer Teil mit Erstveröffentlichungen oder wichtigen Anfangserfolgen ihrer Laufbahn, u. a.:
C. Alberti, W. Arent, L. Andreas-Salome, H. Bahr, O. J. Bierbaum, K. Bleibtreu, W. Bölsche, M. G. Conrad, H. Conradi, M. Dauthendey, R. Dehmel, L. Fulda, M. Halbe, M. Harden, H. Hart, J. Hart, O. E. Hartleben, G. Hauptmann, H. Heiberg, K. Henckell, P. Hille, A. Holz, R. Huch, W. Kirchbach, M. Kretzer, D. v. Liliencron, Th, Mann, J. H. Mackay, A. Mombert, M. Nordau, O Panlzza, J. Ruederer, L. v. Sacher-Masoch, L. Scharf, J. Schlaf, A. Schnitzler, A. v. Suttner, H. Tovote, W. Walloth, J. Wassermann, F. Wedekind, B. Wille, E. v. Wolzogen.il
Eine einschneidende Wende in dieser so erfolgreichen Verlagsentwicklung leiteten 1888/89 zwei Ereignisse ein, von deren Folgen Friedrich sich nicht wieder erholte: die Ablehnung von Hauptmanns „Vor Sonnenaufgang“ und der sog. „Realistenprozeß“. Hauptmann hatte nach dem bemerkenswerten Erfolg der in der „Gesellschaft“ abgedruckten Novelle „Bahnwärter Thiel“ (1888) auch sein erstes Dramenmanuskript dem Verlag Friedrichs zum Druck angeboten, bevor es bei P. Ackermann erschien und den von Fontane so nachhaltig geförderten Publikumserfolg auf der „Freien Bühne“ erlebte. Durch wen und warum diese Ablehnung erfolgte, ist bis heute ungeklärt. Fest scheint nur zu stehen, daß W. Friedrich das Manuskript gar nicht zu Gesicht bekommen hat, während die beiden Herausgeber der „Gesellschaft“, M. G. Conrad und C. Bleibtreu, sich später gegenseitig verantwortlich machten. Friedrich hatte damit nicht nur ein sensationell erfolgreiches Bühnenstück und den bedeutendsten deutschen Naturalisten verloren, sondern auch den Anschluß an die künstlerisch entscheidende Spätphase der von ihm durchgesetzten Literatur, den „konsequenten Naturalismus“. Hauptmann wurde 1889/90 in wenigen Monaten die zentrale Persönlichkeit des Berliner literarischen Lebens, was zu erheblichen Verschiebungen in der bisherigen Gruppenstruktur der „Jüngstdeutschen“ führte. Der schon früher durch Pressefehden und Beleidigungsprosse, aber auch theoretische Kontroversen belastete innere Zusammenhalt der „Bewegung“, wie er bis dahin weitgehend von der „Gesellschaft“ repräsentiert wurde, brach auseinander. Es kam zu der folgenreichen Polarisierung, die mit den Schlagwörtem des „Berliner“ und des „Münchener“ Naturalismus nur grob umschrieben ist. Friedrichs Arbeit und Einfluß blieb für die Folgezeit weitgehend auf die „Münchener“ Gruppe beschränkt, während mit der „Berliner“ Gruppe der Aufstieg des S. Fischer Verlages begann.
Ähnlich belastend für die Verlagsentwicklung wirkte sich der zweite große deutsche Literaturprozeß des 19. Jahrhunderts aus, der wie beim Verbot des „Jungen Deutschland“ (1835, Gutzkow, Laube, Wienbarg, Mundt, Heine) zum kulturpolitischen Tribunal über eine gesamte, angeblich staats- und gesellschaftsgefährdende Kunstrichtung wurde. Die tatsächlich juristischen Einwände gegen drei 1889 bei FYiedrich erschienene und denunzierte Romane von Alberti („Die Alten und die Jungen“), Conradi („Adam Mensch“) und Walloth („Der Dämon des Neides“) waren letztlich so wenig gravierend, daß es — gemessen an der aufwendigen Voruntersuchung durch den berüchtigten Oberstaatsanwalt Nagel — im
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