selbst das Amt des Sekretärs; davor und auch danach vertrat er gelegentlich den zufällig abwesenden Schriftführer.
Die Pflichten und Rechte des Schriftführers, der gewählt wurde und meist ein Jahr oder länger amtierte, waren in den Statuten des Vereins vom 8. 4. 1835 genau geregelt worden. Erstens hatte sich der Schriftführer um die sogenannten „Späne“ zu kümmern. So bezeichnete man im Verein die handschriftlich eingereichten Dichtungen, die die Mitglieder in der Regel selbst vortrugen und die dann in kürzerer oder längerer Debatte einer kritischen Beurteilung unterzogen wurden. Der Schriftführer hatte die „Späne“ vor jeder Sitzung einzusammeln, sie im Protokoll zu registrieren und sie laufend zu numerieren. Nach der Sitzung mußte er dafür sorgen, daß die Manuskripte „mundiert“, d. h. von einem Schreiber sorgfältig abgeschrieben wurden. Das Original erhielt der Autor zurück, die Abschriften bewahrte der Sekretär auf, um sie jahresweise zusammenbinden zu lassen 10 .
Zweitens oblag es dem Sekretär, das Protokoll der „Tunnel“-Sitzung zu führen, es sauber niederzuschreiben und es gleich zu Anfang der nächsten Sitzung zwecks Billigung vorzulesen. Drittens hatte er zum Stiftungsfest, das jeweils am 3. Dezember gefeiert wurde, einen Jahresbericht über die Tätigkeit des Vereins zu erstatten und gleichzeitig ein Verzeichnis der Mitglieder und der im Berichtsjahr vorgetragenen „Späne“ zusammenzustellen. Viertens wurde von ihm verlangt, daß er zu Ende jeder Sitzung für den sog. „Eisernen Fonds“ sammelte (der „Eiserne Fonds“ bildete gleichsam eine Ergänzung zu den Beiträgen, die die Mitglieder zahlten). Fünftens war der Schriftführer natürlich für den allgemeinen Geschäfts- und Schriftverkehr des Vereins mitverantwortlich und hatte jene Sitzungen des Vereins, die der Regelung organisatorischer Angelegenheiten dienten (sog. Deliberationstunnel), vorzubereiten. Er war auch verpflichtet und berechtigt, die Aufnahmediplome mit zu unterzeichnen und zusammen mit dem „Haupt“ die Rechnungslegung des Kassierers und den Bericht des Bibliothekars des Vereins entgegenzunehmen 1 *.
Was die Protokollführung angeht, die sicher das wichtigste Geschäft des Sekretärs darstellte, so schrieben die Statuten von 1835 vor, der Sekretär „muß dafür sorgen, daß genau alle Vorkommenheiten und Beschlüsse des Vereins in dasselbe aufgenommen werden. Namentlich hat er die vom Haupte zusammengefaßten Urteile über die Späne bei jedem derselben zu registrieren und die aus der Debatte sich ergebenden Hauptmotive kurz beizufügen“ 12 . Eine solche sachlich getreue Berichterstattung sollte das Protokoll jedoch in einer witzigen, ja, spritzigen Form darbieten. Denn der Verein hatte sich, dem Willen seines Begründers Moritz Gottlieb Saphir entsprechend, Till Eugenspiegel zum Schutzheiligen gewählt und hat das biedermeierlich harmlose Schelmentum, das Witz und Ironie liebte und — in den Anfängen — auch die närrische Gebärde nicht scheute, nie ganz verleugnet. Man wollte in diesem „Sonntags“- Verein ernste Arbeit mit sonntäglicher Heiterkeit verbinden und bezeich-
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