und auch heute noch steht, bekam den Namen Theodor Fontanes. Anläßlich des 100jährigen Bestehens der Letschiner Apotheke, im Jahre 1932, gab ihr der damalige Inhaber, Apotheker Randei, den Namen „Fontaneapotheke“. Von den starken Kriegseinwirkungen, denen der Ort ausgesetzt war, wurde auch die Apotheke nicht verschont, einige Spuren sind leider heute noch sichtbar.
Ein tatkräftiges Apothekenkollektiv unter Leitung von Herrn Diwok gestaltete aber das Innere der Apotheke völlig um und schuf neben einer ansprechenden Raumausgestaltung auch moderne Arbeits- und Verkaufsbedingungen.
An der Wand, gerahmt, erinnern einige fotokopierte Dokumente an den ehemaligen Besitzer der Apotheke, L. H. Fontane, und seinen Sohn Theodor, der diesen Beruf überhaupt nicht liebte.
Anmerkungen
Für die mir bei der Arbeit gewährte Unterstützung danke ich Frau Ingeborg
Leja, Wolfen, Herrn Helmut" Grunwald, Gröfenhainichen, und Herrn Joachim
Schobeß, Potsdam.
1 Theodor Fontane, „Von Zwanzig bis Dreißig“. Dieterichsche Verlagsbuchhandlung Leipzig 1971, Band 180, Seite 71.
2 Der Kauf erfolgte am 26. August 1838 laut Eintragung im Hypothekenbuch Letschin, Amt Wollup, Vol. I, fol. 146.
3 Herr Ernst Tietze besaß lange Zeit eine grüne Flasche mit der Aufschrift „Aqua Fontana“, auf dem Etikett war die Apotheke abgebildet. In: „Neues Oderland“, Zeitung für den Kreis Seelow, 2. Jahrgang 1961, Nr. 22.
4 Jutta NeuendorfT-Fürstenau, „Fontane und die Märkische Heimat“, in: Germanische Studien, Heft 232, 1941, Seite 26.
5 Herr Ernst Tietze stand als Heimatforscher des Oderbruchs in enger Beziehung zu Friedrich Fontane und bekam von diesem den Letschinnachlaß seines Vaters geschenkt. E. Tietze stellte das Material dem Museum der Stadt Müncheberg/M. zur Verfügung. Nach Auskunft des Rates der Stadt Müncheberg fiel das Museum und das gesamte Gut den Kriegsereignissen 1945 zum Opfer.
6 Th. Fontane, „Von Zwanzig bis Dreißig“, siehe Anmerkung 1, Seite 71.
7 Fontane, „Von Zwanzig bis Dreißig“, Seite 135.
8 Fontane, „Von Zwanzig bis Dreißig“, Seite 137.
9 Christa Schultze, „Zur Datierung von Fontanes Brief an Wilhelm Wolfssohn vom Sommer 1843“, in: Fontaneblätter, Band II, Heft 4, Seite 303.
10 Veröffentlicht in: Fontaneblätter, Band II, Heft 7, Seite 500.
11 Fontaneblätter, Band II, Heft 7, Seite 501.
12 Brief Philippine Fontane an Wilhelm Wolfssohn vom 26. 8. 1843 in: Fontaneblätter, Band II, Heft 4, Seite 303.
13 Zeugnis des Vaters L. H. Fontane über die Arbeit Th. Fontanes, datiert: Letschin den 2. April 1844, Theodor-Fontane-Archiv Potsdam (F6).
14 Zeugnis des Vaters L. H. Fontane über die Arbeit Th. Fontanes, datiert: Letschin den 2. Juli 1845, Theodor-Fontane-Archiv Potsdam (F7).
15 Th. Fontane, „Von Zwanzig bis Dreißig“, siehe Anmerkung 1, Seite 345.
16 Das Prüfungsreglement vom 1. Dezember 1825 baut auf das allgemeine Landgesetz „Revidierte Apotheker-Ordnung“ vom 11. Oktober 1801 und die Ministe- rialverfügung (v. Altenstein) vom 7. Februar 1825 auf. In: Zentrales Staatsarchiv der DDR, Historische Abteilung II, Merseburg, Rep. 76, VIII Nr. 1717.
17 Th. Fontane, „Von Zwanzig bis Dreißig“, siehe Anmerkung 1, Seite 358.
18 Fontane, „Von Zwanzig bis Dreißig“, Seite 368.
19 Rudolf Bellin, „Fontanestätten in Neuruppin“, in: Fontaneblätter, Band II, Heft 7, Seite 483.
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