Heft 
(1968) 7
Seite
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Beide Unstimmigkeiten sind in der Dominik-Ausgabe (und auch in den Editionen von 1896 und 1898) nicht korrigiert worden. Fontane schrieb dazu am 23. April 1891:In diesen Tagen habe ich versucht, den bewuß­ten Fleck -Fleck aus meinem Roman zu tilgen, kam aber zu spät und erfuhr durch Freund Dominik, letzte Woche sei der Druck der Gesamt­ausgabe schon über das betr. Kapitel hinausgegangen. Glücklicherweise birgt Berlin nur einen, der den Schnitzer merkt, und der weiß nun, daß wenigstens der gute Wille da war, den Fehler zu korrigieren. Der Dichter hat demnach von Dominik nurerfahren, wie weit der Text schon gedruckt war; hätte er die Korrekturfahnen mitgelesen, wäre die Fleck-Angelegenheit sicher bereinigt worden.

Noch unter einem anderen Aspekt, der bisher nicht beachtet worden ist, stellt sich die Dominik-Ausgabe als ein fragwürdiges Unternehmen dar. Dem Benutzer fällt sofort die merkwürdige Anordnung auf: die Romane sind auch wenn sie vom Umfang her einen Dominik-Band nicht sprengen würden vielfach auf zwei (oder mehr) Bände verteilt. Zu diesem Verfahren, das den Verkauf von Einzelbänden unmöglich machte, war Dominik aus verlagsrechtlichen Gründen gezwungen. Uber die juri­stischen Zusammenhänge unterrichtet eine Notiz Friedrich Fontanes vom 8. August 1931 zu einem erstmals in Heft 6 der Fontane-Blätter gedruckten Brief des Dichters an seinen Sohn. Wir teilen zunächst diesen Brief und danach die aufschlußreiche, bisher noch nicht veröffentlichte Bemerkung Friedrich Fontanes mit, die überdies interessante werk- und verlags­geschichtliche Details vermittelt.

Mein lieber Friedei.

Berlin, 23. Januar 1890

Dominik, der gestern abend eine Stunde hier war, hat mich über den Stand der Sache unterrichtet; ich schreibe Dir in der Angelegenheit auch noch, wenn ich irgend kann am Sonnabend, wahrscheinlich aber erst am Dienstag, da Sonntag und Montag wegen Tolstois Stück in Wegfall kommen. Ergeh es Dir gut, grüße Lewy. Dein alter Papa

Notiz dazu: Aus Anlaß des 70. Geburtstages hatte Dominik mit der ersten, zwar gutgemeinten, aber furchtbaren Gesamtausgabe derRomane und Novellen in zwölf Bänden begonnen. Nur dadurch war dieselbe zu­stande gekommen, daß sich D. den Verlegern der Einzelausgaben gegen­über verpflichtete, die Romane nicht mit dem Schluß in den einzelnen Bänden enden zu lassen, sondern solchen Schluß auf den nächsten Band hinüberzuziehen. Dadurch wurde derEinzelverkauf der D.schen Aus­gabe unmöglich. Außer dieser Verpflichtung hatte D. auch noch an solche Verleger ein Ablösungshonorar gezahlt, die das Verlagsrecht für alle Auflagen besaßen. Bei allen war dies nicht der Fall. Zum Beispiel war

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