U* W
für „Graf Petöfy“ und „Irrungen, Wirrungen“ der Vorbehalt von Th. F. gemacht worden, die Erzählung im Rahmen einer Gesamtausgabe nach Ablauf von fünf Jahren (vom Erscheinungsjahr gerechnet) verwenden zu dürfen.
Der Zufall kam mir zu Hilfe. Bei F. W. Steffens, Leipzig, war 1888 „Irrungen, Wirrungen“ erschienen. Aber St. war kränklich und verkaufte schon ein knappes Jahr darauf die Restbestände dieses Romans incl. Verlagsrechte an R. Hübner in Königsberg (O. Pr.), der aber ebenfalls die Verlegerei wieder sehr bald aufgab. Noch kurz vor Jahresschluß, also kurz vor dem 70. Geburtstag, gelang es meiner Firma [F. Fontane & Co.], die ca. 500 Restbestände des Romans käuflich von Matz zu erwerben. Damit ging auch das Verlagsrecht für künftige Auflagen an uns über. Nun wollte Dominik für seine Gesamtausgabe aber unter allen Umständen „Irrungen“ haben, mußte sich also mit uns ins Einvernehmen setzen, weil ja noch nicht die 5 Jahre, sondern erst 1 Jahr seit Erscheinen der Buchausgabe verstrichen war. Darauf bezieht sich die obige, etwas mysteriös klingende Notiz „in der Angelegenheit“. Aber nicht nur diesen Roman, sondern auch das Seitenstück dazu, „Stine“, das noch nicht in Buchform erschienen war, mußte Dominik haben. Das wußte ich. Und deshalb war es mein Bestreben, die Einzelausgabe auch dieser kleinen Erzählung an mich zu bringen. Mit andern Worten, die Freigabe von „Irrungen“ für die D.sche Gesamtausgabe davon abhängig zu machen, daß mir mindestens „Stine“ gesichert wurde. Schon vorher hatte ich die Restbestände von „L’Adultera“ an mich gebracht. Der Verleger dieses Buches konnte nun also gezwungen werden, entweder eine neue Auflage davon zu veranstalten oder auf das Recht für künftige Auflagen zu verzichten. Als dann 1892 die Dominiksche Ausgabe von uns gekauft wurde, wurden dadurch nicht nur die Rechte von „L’Adultera“, sondern auch die von „Graf Petöfy“, „Schach von Wuthenow“, „Kriegsgefangen“ etc. — wo die Fälle ähnlich lagen — für uns in den Einzelausgaben frei. Und dadurch wurde der Bann gebrochen, daß mein Vater von der Firma seines Sohnes kein Geld nehmen wollte. Denn so weit gingen die Bedenken denn doch nicht, daß er ein Veto gegen den Neudruck seiner bei andern Verlegern ursprünglich erschienenen, dort vergriffenen Romane einlegen wollte. Es ist denn auch nur noch ein Roman („Unwiederbringlich“) bei Hertz erschienen, alle andern gelang es für unsere Firma zu erwerben.
Hier wird nachdrücklich bestätigt, daß die Dominik-Ausgabe auch verlagsrechtlich eine „Notgeburt“ war, wie sie schon Conrad Wandrey genannt hat.
357