Heft 
(1881) 295
Seite
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Bücher: Die Aus

Verkehrsverhültnisse eine Entwickelung nehmen, innerhalb deren für Industrie­ausstellungen kein Raum bleibt; wahr­scheinlicher ist es, daß die neuen Verhält­nisse auch neue Formen für denselben Zweck schaffen werden, sowie unsere Aus­stellungen die jüngste Phase einer Ent­wickelung sind, welche sich durch die Messen der früheren Jahrhunderte zurückverfolgen läßt bis zu den Krambuden im Tempel zu Jerusalem und den Märkten, welche an griechischen Wallfahrtsorten, z. B. in Delos, abgehalten wurden. Vorläufig aber können wir sie noch nicht entbehren. Daher der abermals ohne Verabredung vvli allen Seiten geäußerte Wunsch, die Staatsgewalten möchten die Hand bieten behufs internationaler und interner Re­gelung des Ausstellnngswesens.

Manchem mag es ein widerwärtiger Gedanke sein, daß wiederum der Staat förmlich gebeten werden soll, seine Befug­nisse auf ein Gebiet auszudehnen, welches sich bisher noch einer mehr oder weniger weitgehenden Unabhängigkeit zu erfreuen hat. Gewiß wäre es besser, wenn wir nicht nöthig hätten, seine Hülfe anznrufen, und sollte uns ein Mittel gezeigt werden, um ohne ihn das gewünschte Ziel zu er­reichen, würden wir es gern willkommen heißen. Doch müssen wir die Existenz eines solchen Geheimmittels bezweifeln. Ohne Parallelen zu ziehen oder Seiten­blicke über die Grenzen unseres Themas hinaus zu werfen, müssen wir behaupten, daß in dieser Angelegenheit die Autonomie nicht das geleistet hat, was man im All­gemeinen von ihr zu erwarten pflegt, und daß noch viel weniger gehofft werden kann, sie selbst werde den Schaden, den sie angerichtet hat, wieder gut machen. Das soll nicht als Argument gegen das Princip der Selbstbestimmung und Selbst­verwaltung geltend gemacht werden; es beweist nur, daß es Fälle giebt, in wel­chen die Völker von den ihnen einge­räumten Rechten einen verkehrten oder gar keinen Gebrauch machen und endlich dankbar sind, wenn man sie von deren Ausübung förmlich entbindet. Nehmen wir etwa die beiden großen Ausstellungen in Paris in den Jahren 1855 und 1878 aus, welche von der jeweiligen französi­schen Regierung zu politischen Zwecken in Scene gesetzt wurden, so begegnen wir

Monatsh efte, 7.. WS. April 1881 . Vierte Fo!

Zstcllungs-Frage. 81

nach der ersten Londoner von 1851 (welche ja unter besonderem Gesichtspunkte zu be­trachten ist) nur Privatunternehmungen; viele behielten diesen Charakter bei, für andere ließ sich später der Staat enga- giren, wenn auch oft recht ungern und nach langem Weigern. Die Unterneh­mungen gingen also aus freier Initiative des Publikums hervor, keine Behörde nöthigte die Veranstalter, keine die Aus­steller, keine schrieb ihnen Gesetze vor. Hier also kann die Schuld, wenn eine vorhanden ist, nicht auf diejenigen Schul­tern abgewälzt werden, welche sonst alle Verantwortung auf sich nehmen müssen, falls etwas schlecht ansgegangen ist, und man muß es als ein wahres Glück be­zeichnen, daß bei jeder Ausstellung Direc- toren, Commissionen, Vorstände, Juroren u. s. w. fungiren, sonst wäre manchmal Niemand dagewesen, an dem man seine schlechte Laune hätte auslassen können. In politischen und Fachzeitschriften ist wir wiederholen es seit zwölf Jahren besprochen worden, daß und waruin die Ausstellungen so, wie sie sind, ihrem Zwecke nicht entsprechen: in der Praxis ist davon, den einen oben erwähnten Punkt, die Fi- nanzirung, abgerechnet, so viel wie gar keine Notiz genommen worden. Und wenn, wie 1880 in Wien, der Versuch gemacht wurde, einer landläufigen Beschwerde durch Ausdehnung der Autonomie abzu- helsen, war das Resultat ein einigermaßen tragikomisches. Es wird also, wenn über­haupt geholfen werden soll, schwerlich ein anderer Helfer übrig bleiben als der Staat.

Die Willkür im Veranstalten allgemei­ner Ausstellungen war es zuerst und zu­meist, was das Verlangen nach einer Schutzwehr gegen dergleichen Ueberfälle entstehen ließ. Wie weit auch die For­men der Höflichkeit zwischen den Regie­rungen gewahrt werden mochten: der Her­gang war doch im Wesentlichen immer der, daß ein Staat es in seinem Interesse fand, eine Ausstellung ausznschreiben, und daß die anderen sich mehr oder weniger ungern der Zumuthung fügten, an den Kosten im weitesten Sinne zu participiren. Ein einziges Beispiel ist bis jetzt vorge­kommen, daß ein großer Staat, welchem die Betheiligung nicht räthlich erschien, sich auch wirklich nicht betheiligte, und dies Vorgehen erregte, wie noch allge-

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