Heft 
(1881) 295
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absehbaren Reihe von Experimenten und Besserungsprojecten geführt, durch welche freilich der Zustand kaum gebessert worden ist. Im Gegentheil erhöht jedes neue System das Wirrsal und bringt fast jede neue Ausstellung auch ein neues System zur Anwendung. Der Fundamentalsatz, daß der Geschworene nur über den Fall zu urtheilen habe, welcher ihm vorliegt, und daß er sich nicht durch Thatsachen bestimmen lassen könne, welche mit dem Fall an sich in keiner Verbindung stehen, wenn auch mit der Person, welche vor der Jury steht: dieser Grundsatz ist völlig in Vergessenheit gerathen. Vor einem Object, welches nicht preiswürdig erscheint, werden gern des Verfertigers frühere bessere Leistungen in Erinnerung gebracht. Nach gemeinem Menschenverstände sollte damit dem Betreffenden ein schlechter Dienst er­wiesen werden, denn es charakterisirt die schwache Arbeit noch ausdrücklich als Symptom des Rückschrittes; allein die Absicht ist die entgegengesetzte, die Ver­gangenheit soll die Gegenwart decken, der Rückschritt soll belohnt werden. Die Ar­gumente sind allbekannt:Es ist wahr, der Mann ist nicht nur von seinen jüngeren Concurrenten weit überholt, er ist hinter sich selbst zurückgeblieben; aber man kann einer so alten Firma doch das nicht an- thnn, kann sie nicht gegen andere, die gewissermaßen ans ihren Schultern stehen, zurücksetzen" und läßt man sich einmal auf solche Coneessionen an das Billigkeits­gefühl ein, so kann natürlich von einem Princip der Benrtheilung nicht mehr die Rede sein.

Noch größer wird die Confusion durch die Berufung ans frühere Auszeichnungen. Des Jurors Sache ist es nicht, und er ist auch gar nicht in der Lage, zu untersuchen, wodurch man sich vor Jahren in irgend einer Haupt- oder Provinzialstadt bestimmt gesunden hat, einen Aussteller zu prämii- ren; er weiß nicht, wie die Beurtheilungs- commission zusammengesetzt, in wie weit sie competent gewesen ist: aber deren Spruch soll er respeetiren. Handelt es sich gar um das Votum einer Weltausstellungs­jury, dann soll das eigene Urtheil völlig verstummen, als ob bei solchen Gelegen­heiten immer nur von urtheilsfahigen, unabhängigen Richtern, Niemand zu Liebe und Niemand zu Leide, die Sprüche ge-

che Monatshefte.

fällt worden wären, und als ob sich die Verhältnisse seitdem nicht geändert haben könnten.

Diese Frage erhält zumeist praktische Bedeutung für den Ausspruch, außer Preisbewerbnng zu treten. Nachdem ein­mal der Grundsatz zur Herrschaft gekommen ist, daß in der Regel jeder Aussteller sich der Benrtheilung zu unterwerfen habe und Ausnahmen ausdrücklich gestattet werden müssen, kann diese Bewilligung nur als die Auszeichnung höchsten Grades angesehen werden. Das giebt man auch meistens, vielleicht nicht in der Theorie, doch in der Praxis zu. Man fordert den Nachweis höchster Auszeichnungen von früheren Ausstellungen und sucht auch innerhalb dieser Beschränkung noch nach Cantelen. Aber am besten wird es doch sein, ein- für allemal das Vorleben, um im Gerichtsjargon zu sprechen, aus dem Spiel zu lassen. Ob beschvlten, unbescholten oder ruhmvoll die Vergangenheit des Aus­stellers sei, für die Gegenwart gilt in erster Linie seine Gegenwart, seine neueste Arbeit. Will er bei der Preisvertheiluug Anderen nicht den Weg vertreten, so wird nichtsdestoweniger das, was er eingeliefert hat, in Betracht zu nehmen und demselben eventuell die höchste Anerkennung zu zollen sein durch den Ausspruch, daß Ver­gangenheit und Gegenwart gleich hoch stehen und daß es daher für angemessen erachtet werde, ihn über die Menge der Preisbewerber hinauszuheben.

In denAenßernngen des Mißvergnügens über die Ergebnisse einer Preisjury fehlte früher nicht leicht eine bittere Bemerkung gegen die gewöhnlich von den Commissionen getroffene Wahl der Preisrichter, die natürlich von der Sache nichts verstanden oder doch von doctrinäreu Anschauungen ausgegangen waren. Wie könne man aber auch etwas Anderes erwarten, so lange das System der Bevormundung aufrecht erhalten werde. Da dergleichen Klagen gewiß oft einen Grad von Berechtigung hatten, ließ man neuerdings bei verschie­denen Gelegenheiten die Aussteller selbst ihre Richter wählen. Welche Erfahrungen dabei an anderen Orten gemacht worden sind, ist mir unbekannt; in Wien waren sie der merkwürdigsten Art. Zunächst legten Industrielle eine entschiedene Ab­neigung an den Tag, das Ehrenamt