Heft 
(1881) 295
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Jllnstrirte Deutsche Bionatshefte.

von Staat zu Staat betreten, auf welchem inan ja bereits zu so vielen hochwichtigen Resultaten, namentlich aus dem Gebiete des Verkehrs gelangt ist, so dürfte es auch nicht zu schwer sein, gewisse Grund­sätze zu vereinbaren, damit neuerlichem ziellosen Hinausgreifen über die natur­gemäßen Grenzen, dem Jrrlichteriren vor­gebeugt werde, zu welchem sich immer wieder Neigung einfinden wird.

In vielen Punkten würde das für Weltausstellungen Gültige auch auf die Local- und Specialausstellungen An­wendung finden und umgekehrt, wie denn im Allgemeinen die Einflußnahme der Regierungen in beiden Fällen sich in der gleichen Richtung zu bewegen hätte. Es kann nicht die Meinung sein, das Veran­stalten von Ausstellungen etwa von einer Concession abhängig zu machen. Wohl aber scheint es überall dringend geboten, solchen keinerlei öffentliche Unterstützung und Förderung zu gewähren, wenn sie nicht gewissen Bedingungen genügen, gewisse Garantien bieten. Es zeigt sich unum­gänglich nothwendig, die Kategorien festzu­stellen und getrennt zu halten, so einerseits Fach-, andererseits Landes- und Localaus- stellnngen. Principiell nicht zu begünstigen wären dieWinkel-Weltausstellungen", überhaupt Unternehmungen ohne klares Programm; und so gut und in noch höhe­rem Maße, als man sich dagegen wehrt, die Kräfte der Industrie durch zu häufige Weltmärkte" unnöthig und übermäßig anzuspannen, muß man zu verhindern suchen, daß die Jahrmärkte zu Industrie­ausstellungen aufgeblasen und durch ein planloses, meistens nur einem ungerecht­fertigten Ehrgeiz fröhnendes Vorgehen fortwährend Unruhe in die gewerblichen Kreise getragen, dem Schein- und Phrasen­wesen Vorschub geleistet werde.

Dies ist auch der Standpunkt, welchen das österreichische Handelsministerium in dieser Frage einuimmt. Schon 1876 er­ließ es eine Verfügung, welche bestimmt war, die überschäumende Ausstellungslust ein wenig einzudämmen, indem sie die staatliche Subvention an eine Reihe von Bedingungen knüpfte. In einem Jahre sollte womöglich nicht mehr als ein derartiges Unternehmen unterstützt oder doch wenigstens hiervon nur abgegangen

werden, falls die verschiedenen Aus­stellungen in verschiedenen, nicht benach­barten Kronländern (Provinzen) statt­fänden. Es wurde ferner ein günstiges Votum der Handels- und Gewerbekammer des Bezirks, materielle Unterstützung seitens der Stadtgemeinde, mehrmonat­liche Vorbereitung und mindestens vier­zehntägige Dauer gefordert, da nicht selten bei Gelegenheit von Volksfesten u. dgl. m. Gewerbeausstellungen improvisirt und für dieselben Subventionen verlangt worden waren. Allein diese Vorkehrungen zeig­ten sich noch nicht hinreichend. Deshalb ist neuerdings ein förmlicher Actionsplan für das Decennium 1880 bis 1890 aus­gestellt worden. In diesem Zeiträume soll in jedem Jahre nur einem Verwal­tungsgebiete Staatsunterstützung für eine Landesausstellung gewährt werden, d. h. eine Ausstellung, welche ein Bild der ge­werblichen Entwickelung des ganzen Kron- landes zu geben geeignet ist und sich in Zeiträumen von wenigstens zehn Jahren wiederholen soll. Das Programm einer solchen Ausstellung ist mindestens ein Jahr vor deren Beginn der Regierung vorzulegen nebst dem ungefähren Kosten- Überschläge, Mittheilung über die beab­sichtigte Zusammensetzung der Jury, Gut­achten der Handels- und Gewerbekammer und der Gewerbebehörde erster Instanz. Dadurch wird das Ministerium in die Lage gebracht sein, zu erwägen, welche Garantien die industrielle Bedeutuug des Ortes, dessen geographische Lage, die Qualification der leitenden Körperschaften oder Persönlichkeiten darbieten; sie wird die etwaigen Kosten in das nächstjährige Budget aufnehmen und der zahl- und regellosen Concurreuz und der Zersplitte­rung der Kräfte einen Riegel vorschieben können. Kleinere, wie Regional-, Local- und Fachausstellungen, sollen immer nur mit Rücksicht auf die Landesausstellungen gefördert werden und in der Regel nur durch Bewilligung von Staatspreisen.

Gewiß wird jeder Freund der Sache diesen Maßnahmen Beifall zollen. Denn je mehr man die Bedeutung des Ans­stellungswesens für das Gedeihen der Industrie würdigt, desto entschiedener muß Front gemacht werden gegen den Aus­stellungssport.