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verhindern, daß ein Theil des geernteten Tabaks der amtlichen Verwiegung und Versteuerung entzogen werde; diese Kontrole darf nicht weniger streng sein wie die Kontrole, die beim Monopole nothwendig ist, allein nur diese Schatten-, aber keine Lichtseite hat die Gewichtssteuer mit dem Monopole gemein. Sie wirft weder dem Staate einen so hohen Ertrag ab, noch garantirt sie dem Raucher so sehr die Echtheit der Waare wie das Monopol; vielmehr würde sie voraussichtlich zu einer kolossalen Verfälschung des Tabaks führen. Schlimmer aber noch als jene beiden Faktoren wäre der Tabakspflanzer daran. Beim Monopole kontrolirt ihn der Staat nicht nur, sondern er kauft ihm auch die Ernte ab; bei der Gewichtssteuer soll nach dem Vorschläge des Bundesraths das geerntete Produkt zunächst versteuert werden; auch ist diese Bestimmung unerläßlich, da ja die Waare versteuert sein muß, ehe sie sich auf dem Markte in alle Winde verstreut. Nun soll die Steuer etwa hundert Prozent des Wertstes betragen; der Pflanzer muß also seinen ganzen Bruttogewinn an den Staat zahlen, ehe er verkaufen kann, ohne die geringste Sicherheit für den entsprechend lohnenden oder auch nur überhaupt für den Absatz. Sind diese Bedingungen an sich hart, so sind sie unerschwinglich für die Zwergkultur, in deren Händen sich fast durchweg der deutsche Tabaksbau befindet; diese kleinen Leute werden, wie Herr von Stauffenberg und Herr von Wedelt-Malchow, Führer der nationalliberalen und konservativen Partei, die tabakbauende Distrikte vertreten, in den Reichstagsverhandlungen überzeugend nachwiesen, in den seltensten Füllen die für sie beträchtlichen Baarmittel zur Zahlung der Steuer auf völliges Risiko hin besitzen oder auftreiben können. So wäre die Gewichtssteuer gleichbedeutend mit der Vernichtung des inländischen Tabakbaues; aus diesem Grunde verhielten sich alle Parteien des Reichstags gleichmäßig ablehnend gegen sie, und selbst vom Regierungstische wurde sie mehr vertheidigt als erster Schritt zum Monopol, denn als endgiltige Form der deutschen Tabakssteuer.
Von der Gewichtssteuer ist der nächste vervollkommnende Schritt die Werthsteuer, welche Qualität und Quantität des Tabaks gleichmäßig berücksichtigt. Sie ist im geraden Gegensätze zur Flächensteuer die fürtrefflichste und gerechteste aller denkbaren Tabakssteuern. Ist es an sich schon hart, daß der schlechtere Tabak ebenso wie der bessere, das heißt der geringere Genuß ebenso wie der größere belastet werden soll, so verschärft sich gerade beim Tabak diese Unbilligkeit noch beträchtlich. Bei ihm muß, wo es an der Qualität mangelt, die Quantität aushelfen; erfahrungsgemäß rauchen die Konsumenten schlechten Krauts, also die große Masse der Bevölkerung, weit mehr und stärker als die glückliche Minderheit, die sich am duftigen Rauche der Havannacigarren delektiren kann. Allein es geht der Werthsteuer wie Rolands Stute; sie ist fehlerfrei aber todt, und noch ist keine Zauberformel entdeckt, welche sie zum Leben erwecken könnte. Da nämlich der Werth der Tabake und namentlich auch der Cigarren vielfach nicht nach dem Aussehen und dem Gerüche des nicht brennenden Krauts beurtheilt werden kann, so fehlt der Werthsteuer jeder Maßstab der Anwendung. Manche Autoritäten halten dies Gebrechen für unheilbar; andere nicht. Jedenfalls ist bis jetzt noch kein anderes Hilfsmittel entdeckt worden, als die eidliche Verpflichtung der Importeure und der Produzenten auf wahrheitsgetreue Angabe ihrer Einkaufs- bezw. Verkaufspreise, ein Mittel, dessen politische und sittliche Zweischneidigkeit zu offenbar ist, uni einer nähern Beleuchtung zu bedürfen.
So wäre es mit diesen drei Nächstliegenden Tabakssteuern nichts; wie aberhaben alle sonstigen Großstaaten der Welt den Stab gefunden, der im Tabak die sprudelnde Goldquelle öffnet? lieber das englische Zollsystem sind nur wenige Worte nöthig; seine beiden Grundsäulen sind das absolute, schon vor zweihundert Jahren, aber selbst damals nicht ohne große Schwierigkeiten durchgeführte Verbot des inländischen Tabakbaues und hohe Zollsätze auf die Einfuhr ausländischen Tabaks. Das erste Moment schließt dies System von vornherein und radikal vom deutschen Reiche aus, so daß seine sonstigen Schattenseiten, riesiger Schmuggel, nicht minder riesige Verfälschung der Waare rc. nicht weiter hervorgehoben zu werden brauchen.
Weit größere Beachtung verdient die amerikanisch-russische Fabrikatstener, welche namentlich in den Vereinigten Staaten vollendet durchgebildet ist. Das System umfaßt erstens eineSpezial- gewerbsteuer für den Tabakshändler und den Tabaksfabrikanten, zweitens eine besondere Abgabe ans fabrizirten Tabak und Cigarren, welche das Fabrikat gleichmäßig trifft, gleichviel ob es ans Tabak oder Tabakssurrogaten besteht. Die Entrichtung dieser Steuer geschieht durch Stempelmarken, welche der Fabrikant vom Staate zu erwerben und der — durchweg nach Form und Inhalt genau vorgeschriebenen — Verpackung jedes Produkts, welches die Fabrik verläßt, aufzukleben verpflichtet ist. Ohne solche Marke darf der Händler die Waare nicht vertreiben. Es ist also eine ganz originelle Art der Selbstbesteuerung, insofern, als alle für die Feststellung der Steuerpflicht und des Steuerbetrugs wesentlichen Handlungen ohne amtliche Dazwischenkunft lediglich vom Fabrikanten und Händler vollzogen werden. Die Kontrole besteht zunächst in einer ihrem geringsten Detail nach gesetzlich festgestellten Buchführung der Fabrikanten und Händler, in welche jederzeit den Beamten des Staats Einsicht gewährt werden muß. Ferner ist noch eine öffentliche Kontrole geschaffen; der Fabrikant hat bei Beginn seiner Fabrikation und dann am 1. Januar jeden Jahres ein detaillirtestes Inventar aller seiner Borräthe, Materialen rc., ebenso allmonatlich Buchauszüge über alle von ihm abgeschlossenen Käufe, Verkäufe, Versendungen und eigenen Verbrauch dem Bezirkssteuerbeamten einzureichen, der diese Mittheilungen in einem öffentlichen Kataster anslegt, in welches jedermann Einsicht nehmen kann. Damit ist dem Kunden, dem gewerblichen Konkurrenten, jedem Fabrikarbeiter, der ganzen Fabrikumgebung ein Mittel zur Vergleichung des versteuerten Absatzes mit den wirklichen Verkäufen gegeben. Objektiv wird die volle Erfüllung der Stenerpflicht durch die jedem Steuerobjekte aufklebende Marke festgestellt, die als Stener- quittung gilt. Als letzter Akt der Kontrole ist dann die Verpflichtung des Tabakspflanzers zu nennen, ans Verlangen den Steuerbeamten genauen Ausweis über seine Verkäufe, sowie über die Käufer zu geben, eben dazu sind die Rohtabakhändler verpflichtet, so daß sich jedes Pfund Tabak von Hand zu Hand verfolgen läßt, bis es in einer Fabrik angelangt ist. Jmpor- tirter Tabak unterliegt neben einem hohen Zolle der gleichen Stempelabgabe wie die inländische Produktion. Hohe Kautionen, welche Fabrikant und Händler zu stellen haben, sowie die Androhung wahrhaft rigoroser Geld- und Gefängnißstrafen krönen und vollenden das ganze System; ob trotzdem Defraudationen in nennenswertstem Umfange Vorkommen, wird von Verschiedenen verschieden beantwortet; amtlich wird die Frage jedenfalls verneint. Sonst hat diese Form der Tabakssteuer die Lichtseite, daß sie eine dem Monopolgewinn gleichwerthigen Ertrag abwirft, ohne die volle Freiheit des Tabakbaues und des Tabakshandels, sowie der Tabaksindustrie einzuschräuken, wenngleich sie freilich namentlich die letztere nur wie unter dein Drucke einer Luftpumpe athmen läßt. Auch ist durch die gleichmäßige Besteuerung des Tabaks und seiner Surrogate jede Prämie auf Verfälschungen ausgeschlossen. Damit geht dann aber Hand in Hand eine verhältnißmäßig stärkere Vertheuerung der Waare, wie beim Monopole, ein widerliches Denunziantenwesen, das in der öffentlichen Kontrole wurzelt nnd obenein durch Aussetzung von Belohnungen künstlich gezüchtet wird, endlich der Umstand, daß etwa der zehnte Theil der amerikanischen Raucher die Steuer nicht zahlt, denn da dieselbe den Tabak erst beim Herausbringen aus der Fabrik packt, so genießen alle Personen, in deren Hände er vorher gelangt, also die Produzenten, Fabrikanten, Arbeiter rc. in Tabak ganz offizielle Steuerfreiheit. Stände schon diese That- sache mit unseren deutschen Begriffen von Gerechtigkeit in schreiendem Widerspruch, so wären nicht minder die gewerbsmäßigen Denunziationen und die weitgehenden Scrutinial- befugnisse der Steuerbeamten mit unseren öffentlichen Rechtsund Sittenanschauungen unverträglich; auch würde die Fabrikatsteuer unaufhaltsam zur Ausrottung der kleinen Tabaksindustrie drängen; diese Unzahl von Gewerbtreibenden befände sich ihr gegenüber in derselben Lage, wie der Tabakspflanzer gegenüber der Gewichtssteuer; sie müßten von vornherein auf jedes Risiko