l«;. Deutschland. Seite 275.
Krankheit, Selbstmord, rohe Gewalt räumen gewaltig unter den ans „administrativem Wege Verbannten" ans — und um welch nichtiger Dinge willen ist meist diese Verbannung, dieses beispiellos entsetzliche Schicksal über die Unglücklichen verhängt! Gott ist hoch, und der Zar ist weit! Die Willkür der Behörden, oft die gemeinste Begehrlichkeit eines Beamten entscheidet über das Schicksal der Unschuldigsten. Fassen wir einige Fälle administrativer Verbannung summarisch zusammen. Der Novellendichter Korolenko wurde 1879 nach Ostsibirien verbannt und zwar „irrtümlicherweise," wie die Regierung dann selbst zngab. Einflußreiche Freunde erwirkten die Erlaubnis zu seiner Rückkehr - doch empört über die Entsetzlichkeiten, die er auf dem Transporte erlebt, weigerte er sich, Alexander III. den Huldiguugseid zu leisten; dafür ward er nach Jakntsk verbannt. Bei Borodin, dem Mitarbeiter der „Vaterländischen Annalen," wird bei einer Haussuchung ein Manuskript gefunden, das man für gefährlich hält — er wird nach Jakntsk verbannt. Und doch ist das Manuskript nur die Abschrift eines Artikels, den Borodin an jene vaterländische Zeitschrift geschickt hat, und während er im grauen Sträflingsrock mit dem viereckigen gelben Flicken, mit halbgeschorenem Schädel nach Sibirien wandert, erscheint der Artikel, um deswillen er verbannt worden, von der Censnr unbeanstandet, in den „Vaterländischen Annalen!" Otschkin wird 1885 ans administrativem Wege verbannt, weil er - laut Verhaftsbefehl -- „der Absicht verdächtig war, einen andern Namen annehmen zu wollen!" Ein Kennan bekannter Herr I. wurde verbannt, weil er mit Herrn Z. befreundet war, der unter dem Verdacht politischer Verschwörung im Gefängnis saß. Z. wird vom Gericht freigesprochen, I. aber befand sich wegen des Verbrechens, der Freund eines unschuldigen Mannes' zu sein, auf fünf Jahre in Sibirien! Es ist keineswegs immer die Intention des Ministers des Innern, daß - der oder jener verbannt werde. 7 ;n Rußland erzählt man sich eine charakteristische Anekdote von einem Bureau- chef der Provinzinlverwaltuug in Tobolsk, der eine Wette einging, sein Gouverneur unterschreibe jedes Schriftstück, das er ihm vorlege. Er gewann die Wette — er hatte das Vaterunser auf einen Stempelbogen geschrieben, der Gouverneur hatte es mckerzeichnet. Der Minister erfüllt dort eben nur eine selbstverständliche Formalität, indem er unterschreibt, was vor ihm eine Reihe von Unterbeamten teils vielleicht böswillig, teils gleichgültig, teils ans Unverstand unterschrieben haben. Als Loris' Melikoff 1880 Minister wurde, setzte er eine Special- kommission zur Untersuchung der administrativen Verbannnilgen ein. Bis zum Januar 1881 hatte die Kommission - nach offizieller Mitteilung - - die Fälle voll 650 Personen untersucht und beantragt, daß .128, also mehr als die Hälfte, sofort befreit und entlasseil wurden.
Wir haben gesehen, mit welcher, gelinde gesagt, sträflichen Leichtfertigkeit die administrative Verbannung verhängt wird. Die wenigen Fälle aber, die wir hervorhoben, lassen noch nicht den ganzen Umfang dieser Leichtfertigkeit erkennen; erst die Zahlen zeigen uns das ganze Maß des Unglücks, das verwaltungstechnisch „administrative Verbannung" genannt wird. Kennan veröffentlicht die Tabellen für das Jahr 188o; daraus ist ersichtlich, daß in jenem Jahre 10230 Personen als Verbrecher nach Sibirien geschickt sind, darunter waren nur 4392, also noch nicht die Hälfte, von einem Gerichtshöfe verurteilt, die anderen, also 5838, in einem einzigen Jahre auf administrativem Wege, das heißt rechtlos und widerrechtlich! Von diesen 5838 waren übrigens 3751 nicht von der Regierung, sondern von den Dorfgemeinden nach Sibirien geschickt — jede „Bär" (Dorfgemeinde hat das Recht, ihr unbequeme, lästige Personen zu verbannen; sie ist auch berechtigt, die Aufnahme heim kehrender Sträflinge abzulehuen; die verschmähten Sträflinge werden dann auf administrativem Wege wieder nach Sibirien zurückverbannt. Aus den Zahlen de^> Jahres 1885 geht ferner hervor, daß unter den 1576t! nch 5536 Frauen und Kinder befanden, welche freiwillig den Verbannten nach Sibirien folgten.
Und wie ist nun für diese Tausende gesorgt, die alljährlich hordenweise durch Sibirien geschleppt, von einem verpesteten Etappengefäugnis zum auderu geführt werden, um dann endlich am Bestimmungsort ihr Dasein kümmerlich zu fristen? Die „Verordnungen Polizeiaufsicht betreffend" setzen für den administrativ Verbannten zwar eine Negierungsunterstützung von sechs Rubel fest, aber damit zu leben, ist unmöglich. Sich in einem sibirischen Dorfe durch geistige Thätigkeit etwas zu verdienen, erscheint sehr schwer; dvch der Verbannte will es versuchen — aber die „Verordnungen" verbieten die Ausübung jeder derartigen Thätigkeit. Er darf Handwerker werden — dazu fehlt ihm die Handfertigkeit; er darf Kaufmann werden — dazu fehlt ihm das Kapital; er darf Fuhrmann werden — aber gleichzeitig verbieten ihm die Vorschriften, das Dorf zu verlassen. Nicht immer werden die „Verordnungen" nach dem Buchstaben streng durchgeführt, aber doch meistens. Als die Verbannten von Akmvlinsk und von lisch Kamenvgvrsk bei General Kol- Pakofski um Erlaubnis baten, Musikunterricht zu erteilen und ein Grundstück zu pachten, sie wüßten sonst nicht, wie sie sich erhalten sollten, wurde ihnen vom Gouverneur geraten, wenn sie mit ihren sechs Rubeln nicht auskämen, sich bei den Kirgisen und Kosaken als Tagelöhner zu verdingen. Zn der Sorge um den Unterhalt kommt das drückende Gefühl, als gebildeter, feinfühliger Mensch der Aufsicht von Polizisten mit verbrecherischen Autecedeuzieu unterworfen zu sein. Kennan erklärt, Polizeibeamte in Sibirien kennen gelernt zu haben, so den Polizeichef von Minusinsk, denen er bei Nacht nicht ohne Revolver begegnen möchte. Diese Verbrecher in Pvlizeiunifvrm sind berechtigt, jeden Augenblick in das Zimmer des Verbannten zu treten. Unter den politisch Verbannten befinden sich vielfach junge Mädchen und Frauen, selbst ein vierzehnjähriges Schulmädchen fand Kennan als der Sicherheit des Zarenreiches gefährlich in der Verbannung — sie alle sind der Willkür jener Polizisten Preisgegeben, und deshalb ist es Brauch, daß verbannte Mädchen und Frauen nur in Häusern wohnen, in denen sie von verbannten Männern Schutz gegen Gewalt genießen können.
Die Art nun, wie durch brutalste Roheit den Unglücklichen das Leben verbittert wird, die Gleichgültigkeit, mit der man in Petersburg alle Petitionen und Reformvorschläge abweist, die bestialische Behandlung der Verbannten auf dem Transporte, die Bestechuugsschwindeleien bei den Lieferungen — Schuhe, die für Wochenlauge Märsche berechnet sind, werden am zweiten Tage bereits unbrauchbar — und endlich, nur von anderen Dingen zu schweigen, der Zustand der Etappengefüngnisse — im Gefängnis zu Tomsk gab es in einem Jahre 2400 Krankheitsfälle, 450 Patienten zu gleicher Zeit und nur 150 Betten ; 300 schwerkranke Männer und Frauen lagen dicht aneinander- gepreßt auf dem bloßen Boden — all das ist so recht eigentlich russisch, all das ist in seinen Einzelheiten so entsetzlicher Natur, daß ein Zusammenstoß zwischen Verbannten und Polizisten nicht überraschen kann und daß der eingangs erwähnte Vorfall, wie ihn offizielle Schönfärberei auch darstellen mag, unrein Moment mehr sein darf zur Verurteilung des ganzen brutalen und widerrechtlichen Systems.
Die Grenzen der menschlichen Erkenntnis.
Studie von
Dr. Lirn«rn. (Schluß.)
ant und die Denker, welche sein System ausbauten, setzen eine Ursache der Erscheinungen voraus; das wahre Wesen dieser Ursache können wir nicht erkennen; nur in subjektiver Gestaltung, nur wie sie uns erscheinen, können wir sie feststellen: in diesem „Ding an sich" finden wir den „Greuzbe- griff," über den hinaus menschliches Denken nicht dringt.