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tlg einmütige Geschlossenheit gegenüber stehen dürfte. Ein außerordentlich wirksames Beispiel haben hier die großen Berliner Brauereien geliefert, welche den Versuch einer geradezu brutalen Vergewaltigung seitens der Brauergesellen mit bestem Erfolge durch ihre Einigkeit abgewiesen haben. Damit soll aber nicht zugleich gesagt sein, daß als nicht bewilligbare Forderung der Achtstundentag zu betrachten wäre, — wohl überfeine gesetzliche Fixierung und sofortige Einführung. Erfreulicherweise haben auch beiden Postulaten gegenüber nicht nur die Hirschschen Gewerkvereine, sondern auch mannigfache andere Arbeiterverbindnngen gegenüber schon selbst Stellung genommen. Denn daß eine gesetzliche Bestimmung dieser Art ein logisches Unding ist, und das sofortige Herabsetzen der Arbeitszeit um zehn bis zwanzig Prozent wirtschaftlich ein Unglück sein müßte, sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, für Produktion und .Konsum, für Handel und Wandel, für Export und Lebensfähigkeit der Industrie, ist selbst zahlreichen Arbeitern bereits so einleuchtend, daß es weiterer.Darlegung nicht bedarf. Hier kann vielmehr nur ein allmähliches und schrittweises Vorgehen erfolgen, jedes Überhasten wäre vom Übel, wie denn auch ein übereiltes Vorgehen in so heiklen Dingen, wie wirtschaftliche und soziale es sind, stets eine sehr- große Gefahr und vor alledem die des Rückschlags in sich birgt. Weiter werden aber auch die „Führer" ans dem Mißglücken der Bewegung ersehen können, daß es noch außerordentliche Mengen nicht „verführter" Arbeiter giebt und daß noch lange nicht jede sozialdemokratische Stimme in der Wahlurne auch einen Mann auf einer eventuellen Barrikade bedeutet. Und die Hanptlehre endlich ist die, daß man seitens der „herrschenden" Klasse es wohl zu würdigen weiß, wenn der Arbeiterstand in dem Rahmen von Gesetz und Ordnung seine Ideale verfolgt: das allgemeine Lob, welches den Feiernden von der gesamten Presse nach dieser Richtung hin gespendet wurde, ist hoffentlich ein nicht zu unterschützender Sporn, daß es auch so bleibe.
Das Generalfaeit aber ist das, ob es nicht angezeigt ist, auch noch ans andere Weise als durch Versichernngsgesetzgebungen und ähnliches der sozialen Frage und ihrer praktischen Lösung näher zu treten. — Daß die Ansicht des Fürsten Bismarck, die er noch zu Mitte der siebenziger Jahre vertrat, „die Lösung der sozialen Frage bestehe in einer Unfall- und Jnvaliditätsversicherung,"* ** ein großer, wenn nicht sein größter Irrtum gewesen ist, der ihn sogar mit zu Fall gebracht hat, dürfte nach dein 4. Februar und 1. Mai wohl niemandem mehr zweifelhaft sein. — Worauf der Arbeiter hinaus will, ist etwas ganz anderes als diese kärgliche Abfindung. — Vor noch nicht Jahresfrist schrieb der Verfasser dieses in seiner Schrift über den Bergwerksstreik, daß das große Problem der Gewinnbeteiligung, d. h. der Selbstündig- machung der jetzt von den Werksbesitzern abhängigen Arbeiter von neuem ans die Tagesordnung gebracht sei, — und daß cs sich nicht bloß um, die Lohnfrage handle. — Und die Ereignisse haben ihm nur zu sehr Recht gegeben: nach gar nicht langer Zeit tauchte der Plan einer aus Arbeitern bestehenden Hntmachergenossenschaft auf, der auch bereits thatsächlich zur Ausführung gelangt ist, daran schloß sich die Forderung der Bergarbeiter selbst nach Vergenossenschaftung der Betriebe, im englischen Unterhause widmete man sogar der Frage eine lange und anssichtvolle Debatte, und zwei der bedeutendsten Bücher, die je geschrieben worden sind, widmeten sich der gleichen Frage mit dem gleichen Ergebnisse?* Desgleichen sei hier erinnert an die nach dem Vorgänge eines Stamm, George u. s. w. wie Pilze ans der Erde schießenden Vereine fiir Bodenbesitzreform, welche eine Kommunalisierung oder Verstaatlichung des Grund und Bodens erstreben, um der geradezu wucherischen Ausbeutung der Menschheit durch die Grundrente entgegenzutreten. Und in der That wäre es im
* ofr. Poschinger, Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck, I, n- 258.
** Herpka, Freiland, (Leipzig bei Duncker H Hnmblot) u. Bellaniy, „Looking Backward." Deutsch von Schindler.
höchsten Grade empfehlenswert, einmal praktisch an die Lösung dieser Frage zu gehen. — Daß sie durchführbar ist im kleineren Rahmen, — haben schon zahlreiche Erfolge bewiesen* und es ist sehr beklagenswert, daß über die auf indirekte Veranlassung des Fürsten Bismarck aus Anlaß des Reichenheim- schen Streikes in Schlesien mit Textil- und in Berlin mit Stnhlmachergenossenschaften gemachten Versuche nichts weiteres verlautbart ist. — Selbst damalige Mißerfolge dürsten nicht jetzt zu unternehmenden Beginnen gleicher Art prüjndizierlich sein, da heute einmal überhaupt gänzlich andere Produktions- Verhältnisse obwalten, zweitens die Intelligenz der Arbeiter eine ungleich tiefere geworden ist, drittens seitdem zahlreiche Erfahrungen im Genossenschaftswesen selbst vorliegen und viertens wir ein neues, gerade für solche Prodnktiv-Associationen außerordentlich geignetes Genossenschaftsgesetz haben. —Denn zweifellos würden solche, mit Ernst und Nachdruck unternommenen Versuche, unter allen Ümstünden Gutes wirken: entweder sie würden im Falle des Mißlingens für Hnnderttausende von Arbeitern ein heilsames Mittel gegen die sozialdemokratische Krankheit sein, und ihnen vor Angen führen, daß „der Arbeitgeber" thatsächlich ihr Erhalter ist, — oder aber, und es ist das der wahrscheinlichere Fall, — bei Gelingen wäre der sozialdemokratischen und staatssozialistischen Gefahr die Spitze abgebrochen und der Individualismus und der liberale Gedanke in seiner schönsten und reinsten Form zur Verwirklichung gebracht und für alle Zeiten zum Siege geführt. — Denn „die Genossenschaft," d. h. die Verbindung freier selbständiger, ihrer Selbstverantwortlichkeit vollbewnßter Männer ist das höchste Produkt, was der wahr haft freiheitliche Gedanke bis jetzt geboren, - und trügt nicht alles, so wird er das Bollwerk sein, an welchem das Andrängen absolutistischer Gefahren von oben wie von unten scheitert, und zwar scheitert zum Ruhme der Freiheit und zur Hoffnung einer höheren Menschenwürde.
Dis »e»e italienische Strafseschduch mid die Todesstrafe.
Von
Kgon Matkerbe.
bedeutsamste Ereignis jüngster Zeit ans dem Gebiete des Strafrechts ist die am l. Januar d. I. erfolgte Einführung des italienischen Strafgesetzbuchs vom 30. Juni 1889.
Zum erstenmal wird hier im positiven Rechte eines Großstaats der Versuch gemacht, die scholastische Befangenheit der Begriffsjnrisprndenz zu überwinden, zum erstenmal die Strafrechtspflege mit der Möglichkeit ansgestattet, dem Verbrecher und dem Verbrechen mit Mitteln zu begegnen, wie sie die Wissenschaft vom Leben, die Biologie und Soziologie unserer Zeit so reich zur Verfügung gestellt hat.
Die alte, weltgepriesene italienische Kriminalistik ist hierzu neuer Bewährung ihres Rufes gediehen, und auch der Ein fluß des jüngsten Entwickelnngszweigs, der kriminal-anthropologischen Schule unter Führung der Lombroso, Fern und Garofalo ist unverkennbar. Wie der neue Kodex aber einerseits noch nicht bis zur Vorgeschrittenheit dieser Pioniere gelangt ist (hat er doch der prüjndizierlichen Ausdrücke, wie Schuld und Strafe noch nicht entraten zu können geglaubt), so konnte er sich anderseits auch freihalten von deren Einseitigkeit, „in der somatischen und psychischen Eigenart des Verbrechers die notwendige Ursache des Verbrechens" zu erblicken, das soziale Moment in der Verursachung aber in unbegreiflicher Kurzsichtigkeit zu verkennen. Widersprüche die Zeitfolge nicht, so wäre anznnehmen, daß die vor Jahresfrist znsammen- getretene, gerade die sozialen Einflüsse stark betonende „Internationale kriminalistische Vereinigung" dem neuen Ge-
* Vergleiche u. a. die Mitteilungen von vr. Weigert in Band VI der Schriften des Vereins für Sozialpolitik (1874).