44.
Deutschland.
Seite 717.
gen Monaten ist die Berechtigung „zum Praktizieren erlangt. Die strebsamen unter diesen jungen Ärzten beginnen dann erst zu lernen, ihre Kranken sind wohl oder übel ihre Hilfsmittel.
Daß es Ausnahmen giebt, ist ja selbstverständlich; allein wir haben ein Bild entworfen, wie es im großen und ganzen thatsächlich vorhanden ist. Was ist nun der Vorzug unserer so oft gepriesenen „ medizinischen Hochschulen? Was hat so viele ausländische Ärzte veranlaßt, unseren Universitäten uneingeschränktes Lob zu spenden? Um darauf zu antworten, müssen wir unsere Professoren der Medizin von unseren ärztlichen Hochschulen trennen; sie sind voneinander ganz unabhängig, obwohl sie eins zu sein scheinen.
Wir können stolz sein auf die großen Männer, die den deutschen Namen weithin verkünden; viele unserer medizinischen Hochschulen besitzen Lehrer, deren verdienstvolle Leistungen weit und breit bekannt sind und der deutschen Wissenschaft Ehre und Anerkennung erzwingen. Aber lernen unsere Studenten bei diesen großen Männern? Bestreben sie sich, von dem Können ihrer berühmten Lehrer einen möglichst großen Gewinn zu erzielen? Nein! Weil sie es nicht wollen und weil sie es nicht können.
Befragt man die Professoren der Medizin, wie sie mit ihren Zöglingen zufrieden sind, so bekommt man die gleiche typische Antwort: der Anatom vermißt Zoologie und Botanik, der Physiolog klagt über die geringen Kenntnisse in Physik und Chemie und der Kliniker ist verstimmt über die ungenauen Angaben auf Fragen, die die Anatomie und Physiologie betreffen.
Diese Nachlässigkeit der Studenten trifft aber nicht sie allein, sondern auch die Gestaltung unseres Unterrichtswesens. Eine Reform ist durchaus notwendig; man muß mit dem alten Schlendrian brechen, will man sich nicht die Schuld aufbürden lassen, unthätig schweren Mißstünden zugesehen zu haben.
Und ein Mißstand ist es ebenfalls, daß der deutsche Mediziner während seines Studiums nur zwei Examina zu bestehen hat. Wenn der junge Student weiß, daß er nur zweimal geprüft wird, im fünften Semester und Ende des neunten, vernachlässigt er sein Studium. Selten abgehaltene Prüfungen werden somit eine direkte Aufforderung zum „„Bummeln."
Warum sind in Frankreich und in Österreich jährliche Examina eingeführt? Man sträubte sich bisher in Deutschland gegen jährlich abzuhaltende Prüfungen, um nicht die althergebrachte „akademische Freiheit" zu gefährden. Aber warum, um Gottes willen, sollen wir uns durch Institutionen geniren lassen, die vor Jahrhunderten nötig und nutzbringend gewesen sind? Der junge Student wird in der großen sowohl wie in der kleinen Universitätsstadt vom Studium nur zu leicht abgezogen; weiß er, daß er jahrelang keinem Zwang sich zu unterwerfen hat, so beschäftigt er sich mit allerhand Gegenständen und nur nicht mit seinem Studium.
Alst dieses ist die Ursache, daß eine große Anzahl unserer jungen Ärzte sehr schwach in die Praxis tritt. Wer hat den Schaden zu tragen? Doch das Publikum, das im Augenblick der Not sich jedem Arzt anvertraut, dessen Diplom ihm Bürgschaft ist für genügendes Wissen und Können. Wer kann da erst Nachfragen, welche Ausbildung der betreffende Herr Doktor genossen und ob er auch praktisch gut bewandert ist?
II.
Die Reform hat aber zu beginnen mit der Einführung jährlicher Prüfungen; danach würde auch die Einteilung der Unterrichtsgegenstände umgeündert werden müssen. Und ebenso wie jeder Student verpflichtet ist, durch Sezierübungen an der Leiche die Anatomie zu lernen, — also logisch praktisch, — müßte man es ihm möglich machen, auch die übrigen Diseiplinen aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Wer Physik für Mediziner liest — und an einer großen Universität sollten eigentlich mehrere Doeenten dazu bestellt sein — müßte verpflichtet werden, seine Vorlesungen zu Demonstrationen zu machen; denn es ist nutzlos über Dinge zu sprechen,
die der Student nie sehen und deshalb nicht begreifen kann. Genau dasselbe thut der Physiologie und Botanik und namentlich der Chemie not. Wer diese Diseiplinen durch die praktische Übung lernt, wird sie erfassen und nimmer vergessen.
Än den Kliniken muß das Internat und das Externat eingeführt werden; in Berlin z. B. müßten alle Krankenhäuser der Universität angeschlossen werden. Dazu braucht man nur die Krankenhausdirektoren mit dem Recht auszustatten, die Studien ihrer Zöglinge zu überwachen und ihnen nachher Praktikantenscheine auszustellen, die sie bei der Meldung zum Examen vorzeigen müßten. Wenn die Ehre allein als Äquivalent nicht genügen würde, so müßte der Praktikant diese „praktische Klinik" belegen, d. h. eine bestimmte Summe dafür Anzahlen, die dann den resp. Lehrern zufüllt. An kleinen Universitätsstädten, wo das Krankenmaterial geringer ist, müßten Internat und Externat ein dreimonatliches sein, während in großen Städten ganz gut sechs Monate dazu verwendet werden können.
Noch praktischer allerdings wäre die Einteilung, die ein ehemaliger Unterrichtsminister Frankreichs vorgeschlagen: die ersten drei Monate auf der stationären Klinik, die nächsten auf der Poliklinik hvo die Kranken ambulant behandelt werden), die dritten wieder auf der Klinik und die letzten drei Monate auf der Poliklinik. Es ist nicht zu verkennen, daß eine solche Ausbildung den Studenten thatsächlich zu einem „praktischen Arzt" machen muß. Zu diesem Zwecke müßten an allen Krankenhäusern Polikliniken errichtet werden; außerdem auch Stationen für Haut-, Ohren- und Halskrankheiten.
Wir hätten also je ein Jahr für die Klinik der inneren Krankheiten, der Chirurgie und der Frauenheilkunde. Für die Augenheilkunde würden wir noch ein halbes Jahr beanspruchen, während wir die Kinderheilkunde, als praktisches Gebiet, der inneren Medizin zuweisen. Nehmen wir also an, daß für die theoretischen Diseiplinen zwei Jahre genügen, und addieren wir sie zu den drei und ein halb für die Kliniken, so ersehen wir, daß das Studium der Medizin notwendigerweise fünf und ein halbes Jahr dauern muß. Im zwölften Halbjahr könnte der Kandidat das Staatsexamen absolvieren.
Bevor wir aber daran gehen, auch die Examina ein klein wenig zu untersuchen, wollen wir nur noch hervorheben, daß man, während man auf der einen Klinik praktiziert, sehr wohl die übrigen klinischen Vorlesungen besuchen kann — und besuchen muß. Eine kleine Kontrolle würde dabei nicht schaden.
III.
Für den zukünftigen Arzt giebt es in Deutschland zwei Examina: das Ilxuursu riMi-osum, das ihm den Doktortitel giebt, und das ärztliche Staatsexamen, das ihn zum Praktizieren berechtigt. Das erste Examen ist ein formales, das zweite ein reales, ernstes Examen. Nicht jeder „Doktor der Medizin" kann praktizieren, und nicht jeder praktizierende Arzt muß „Doktor" heißen; das letztere ist bloß ein Titel.
Aber dieser Unterschied zwischen Staats- und Doktorexamen ist nur noch in Deutschland vorhanden. In Österreich, Frankreich, Italien w. kennt man nur ein Examen: wer es bestanden und eine wissenschaftliche Abhandlung (Dissertation oder These) geliefert, bekommt das Recht zum Praktizieren und den Doktortitel. Man schließe hieraus nicht, daß in jenen Ländern das Examen leichter sei. Im Gegenteil. Dabei haben die dortigen Examina noch einen Vorzug, einen moralischen Vorzug.
Wer mit jungen Äskulapsjüngern verkehrt, weiß, mit welcher Nichtachtung sie über das sog. Doktorexamen (Dsir- tuinsii rnsclisuin und Ilxumrm ri^oroLuin) sprechen. That- süchlich wird wenig, sehr wenig Wissen verlangt bei der Erteilung des Doktortitels; wer die einigen Hundert Mark eingezahlt, ein paar nichtssagende Fragen beantwortet und eine kleine Dissertation verfaßt, — „fragt mich nur nicht wie" — wird oft zum «Oostor rneckisiiras st sllirurg'ius» promoviert. Dadurch ist im Auslande die Meinung verbreitet, auf den