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land demzufolge Wert und Bedeutung gewinnt, vollzieht sich der Übergang vom beweglichen zum unbeweglichen Besitz. Anfänglich gehören beide dem Tribus, und nur diesem, da der Gedanke des individuellen Eigentums sich auf dieser Stufe offenbar noch nicht Bahn gebrochen hatte.
Den Entwicklungsgang des Privateigentums aus dem primitiven Kollektivbesitz haben wir uns etwa in folgender Weise zu denken. Je mehr eine Gens Eigentum, sei es an Viehbestand erworben, sei es an feisten Triften ersessen hatte, desto mehr war er Gegenstand des Neides seitens der benachbarten Gentes. Der primitive Ausdruck für Neid heißt Raubzug. Und so war denn jede Gens mit wachsendem Vermögen darauf angewiesen, sich ihrer Haut zu wehren. In solchem stationären Kriegszustand aber mußte selbst die kümmerlichste Logik den Gedanken an einen Häuptling zeitigen, der vermöge seines Ansehens eine gewisse Autorität besaß und dadurch in der Lage war, Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten. Ausschlaggebend bei der Wahl eines solchen Häuptlings war natürlich die physische Kraft. Denn zu jener Zeit, als man die Kriege noch nicht im Generalstabsgebüude vorausplante, sondern mit der rohen Faust und brutalen Gewalt führte, war die physische Kraft das höchste, vielleicht einzige Übergewicht, das ein Mensch über alle anderen besaß. Man kann darum mit vollem Recht von einer „Aristokratie der physischen Kraft" sprechen, wie sie sich noch in den griechischen Mythen über Herakles, Thesens u. a. spiegelt. Dieser Kultus der physischen Kraft, wie er auch in den Athletenspielen und Ringkümpfen der Griechen und Römer zum Vorschein kommt, reicht noch ziemlich weit in die Kultur hinein, ja dem letzten Überlebsel desselben begegnen wir sogar noch heute auf dem studentischen Fechtboden. Aber freilich haben schon Griechen wie Aenophanes und Jsokrates gegen eine solche einseitige Verehrung der Körperkraft lebhaft protestiert. Selbstverständlich nimmt dieser halb barbarische Kultus mit dem Steigen des geistigen Niveaus der Menschen proportional ab. Wenn eine Pygmüenfigur wie Windthorst ein gut Stück deutscher Geschichte machen und eine Zwerggestalt wie Ranke sie so glänzend schreiben kann, dann sinken Reckenhaltung und Hünenfigur naturgemäß nur zu nebensächlichen Attributen herab.
Im Zustand der Barbarei jedoch, da man den Maßstab der Intelligenz noch gar nicht ahnte, war es nur natürlich, daß die Körperkraft das alleinige Kriterium der Tüchtigkeit und das ausschlaggebende Moment bei der Wahl zum Häuptling war. Der Häuptling aber war es, der zum erstenmal in das primitive Kollektiv-Eigentum Bresche geschlagen hat. Es lag eben sehr nahe, daß er sich für besondere Leistungen, die er der Gens erwiesen, entsprechende Belohnungen ausbedungen, bezw. sich selber zudekretiert hat. So hatte, wie Post meint, der Häuptling ein Recht auf alle Weiber des Stammes, auch dann, als die Institution der Ehe längst eine festere Gliederung gewonnen hatte. Er war und ist z. B. bei den Hottentotten heute noch das verkörperte Recht und Gesetz, sofern ihm allein Rechtsprechung und Urteilsvollstreckung zustehen. Aber noch mehr. Der Häuptling war nicht bloß das rechtliche und politische Oberhaupt, sondern gleichzeitig der geistliche Führer der Clans. Post weist eben darauf hin, daß die ersten Häuptlinge wohl auch die ersten Priester gewesen sind. Danach erscheint die alte und veraltete Hypothese Epikurs, daß die Religionen eine Erfindung kluger Könige bezw. Häuptlinge sind, die sich derselben zur Erhöhung und Sicherung ihrer Machtstellung bedienten, in einer neuen Beleuchtung.
Jetzt werden wir in der Lage sein, die Spuren jenes Weges aufzudecken, den das Eigentum in seinem Übergange vom Kommunismus zum Individualismus zurückgelegt hat, und es wird uns dies eine neue Bestätigung jenes von Spencer formulierten Gesetzes der Integration und Desintegration bieten, wonach es in der Tendenz aller Naturvorgünge liegt, daß die organischen Gebilde aus dem ursprünglichen Zustande der unterschiedslosen Gemeinsamkeit hinansstreben und sich möglich individualisieren. Mit der Wahl des ersten Häuptlings, die
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ihrerseits wieder ein notwendiges Produkt der damaligen Struktur des sozialen Körpers war, beginnt der Prozeß der Differenzierung des Eigentums. Es war dies gleichsam der soziale Sündenfall.
War nun das Privateigentum zunächst bei den Häuptlingen entstanden, so war damit der Anlaß zu einer weiteren Differenzierung des Eigentums gegeben. Denn die Häuptlinge waren selbstverständlich daraus bedacht, das erbeutete Besitztum ihren Leibeserben zu hinterlassen, um diesen solchergestalt ein Mittel an die Hand zu geben, die Herrschaft in der Familie zu behaupten. Neben die physische Kraft tritt nun der Reichtum als zweites Mittel politischer Machtstellung. Mit der Vererbung des Privateigentums seitens der Häuptlinge an ihre Leibeserben beginnt gleichzeitig die soziale Differenzierung in Stünde. Im Wildheitszustande und wohl auch noch im ersten Stadium der Barbarei gab es keine Klassen, Kasten oder Stände, vielmehr herrschte hier ursprünglich wie ein geschlechtlicher und ökonomischer, so auch ein gesellschaftlicher Kommunismus. Die Urfamilie stellt sich uns als eine ungeschiedene Einheit dar, in welcher keinerlei Rang- oder Standesnnterschiede auseinandertreten. Und so war denn auch für die gesellschaftliche Differenzierung die Wahl des ersten Häuptlings ungefähr das, was nach der Bibel der Apfelbiß Evas bedeutete. Es entsteht die erste gesellschaftliche Ausscheidung in der Form eines erblichen Geschlechtsadels, der sich zunächst an Hüuptlingsfamilien herausbildete, der aber mit zunehmendem kriegerischen Geist immer weitere Kreise zog, sofern die Erhebung in den erblichen Geschlechtsadel allenthalben als Belohnung für kriegerische Auszeichnungen auftritt. So gehen nun gesellschaftliche Differenzierung und Desintegrierung des Eigentums Hand in Hand. Hervorragende Krieger werden von den Häuptlingen für ihre Verdienste neben der Erhebung in den Adelsstand mit einem Teil der Kriegsbeute belohnt. Jetzt haben also nicht bloß die Häuptlinge, sondern anch deren Kriegführer und Räte Privateigentum. Sehr bald stellt sich der Priesterstand mit der Aneignung privater Besitztümer ein. Und so entwickelt sich ein Stand nach dem anderen, indem er sich von der ursprünglich ungeschiedenen Masse losbröckelt und nach dem sozialen Gesetz der Integration und Differenzierung nuslöst.
Schon am Ausgang der Barbarei hat sich eine solche Aristokratie, d. h. eine Auslese von Individuen, vollzogen. Wenigstens zeigen unsere ältesten Dokumente, die Hieroglyphen in Ägypten, das Alte Testament und Homer, einen Gesellschafts- zustaud, in welchem die soziale und ökonomische Differenzierung ziemlich weit fortgeschritten ist. Hier wird Privateigentum, auch an Grund und Boden, schon vorausgesetzt, wie das Beispiel von Abrahams Ankauf des Grabhügels beim Tode seiner Frau von den Söhnen des Heth beweist. Solon hinterläßt sogar ein Testament. Kurzum, trotz aller durchsichtigen Überreste des primitiven Kommunismus, wie wir sie in Indien und China in einzelnen Institutionen noch deutlich verfolgen können, wie sie uns aber auch bei den drei geschichtlich bekanntesten Kulturvölkern des Altertums — im Tribns der Griechen, im Jubeljahr der Hebräer und im nAsr xnlllious der Römer — entgegentreten, unterliegt es keinem Zweifel, daß die historisch zu ermittelnde Kultur das Privateigentum nicht bloß in ausgedehntem Maße kennt, sondern sogar als Regel voraussetzt.
Es fragt sich nun, ob das Privateigentum, das ja, wie wir gesehen haben, mit naturgesetzlicher Notwendigkeit vermöge der allgemeinen Tendenz nach Differenzierung sich aus dem primitiven Kommunismus herausgeschült hat, die letzte und höchste Etappe der Eigentumsentwicklung bedeutet, etwa wie die Monogamie die naturgemäß oberste Form der geschlechtlichen Evolution ist, oder ob eine weitere Entwicklung über das Privateigentum hinaus denkbar wäre, ohne daß man Gefahr liefe, die ganze Welt bei einem etwaigen industriellen Typus in eine große Fabrik, oder bei einem vorwiegend kriegerischen Typus in eine große Kaserne oder gar bei wachsender „Gläubigkeit" in ein allgemeines Kloster zu verwandeln. Zu-
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