Heft 
(1889) 50
Seite
806
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Deutschland.

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nächst sei festgestellt, daß das individuelle Eigentum, welches das Prinzip äo ut äes zur Voraussetzung hat, eine un­gleich bessere Schule für die Weckung altruistischer Gefühle ist, als das Kollektiveigeutum. Bei der Bedürfnislosigkeit des Urzustandes konnte eben jedermann in rudimentärer Form alles, was er brauchte, selbst verfertigen; er war also von seinen Mitmenschen unabhängig und eben darum für alt­ruistische Gefühle ganz unempfänglich. Aber bei den so un­glaublich komplizierten Lebensbedingungen und Bedürfnissen der modernen Kulturmenschen es kann nicht jeder sein eigener Schuster, Hutmacher, Bäcker oder gar Barbier sein wächst das gegenseitige Aufeinanderangewiesensein der Menschen. Die Signatur der Kultur heißt darum Arbeitsteilung. Dieses stän­dige Aufeinanderangewiesensein, dieser ewige Wechselprozeß des cko ut cks8 muß auf die Dauer das Bewußtsein menschlicher Zu­sammengehörigkeit fördern und so allmählich das im höchsten Sinne sittliche Gefühl des Altruismus auf ganz naturgesetz­lichem Wege erzeugen. Der Typus der modernen Gesellschaft spitzt sich immer mehr auf die Formel zu: Decentralisation der Arbeit, aber Centralisation der Interessen.

Der Entwicklungsgang des Eigentumsprozesses weist uns also mit der Notwendigkeit eines Naturgesetzes auf den Privat­besitz als auf die oberfte Stufe der Evolution des Eigentums hin. Nun könnte man freilich einwenden, daß unsere Zeit, welche die Entwicklung der Gesellschaft nicht mehr dem blin­den, unbewußt zweckthätigen Naturprozeß überlassen, sondern deren Organisation mit vollem Zweckbewußtsein regeln will, der künftigen Entwicklung des Eigentums andere Wege weisen könnte, als die Natur bisher gethan hat. Und dabei wäre es denkbar, daß der bewußte Geist es für zweckvoller erachten würde, in die Bahnen der ehemaligen kommunistischen Besitz­verhältnisse zurückzulenken. Doch stehen einer solchen bewußten Rückbildung zwei tiefgreifende Bedenken im Wege: ein histori­sches und ein ethisches. Das aus der geschichtlichen Betrach­tung hervorgehende Bedenken gegen die Aufhebung des Privat­eigentums ist folgendes: unsere gegenwärtigen Kulturerrungen­schaften in Wissenschaft, Kunst und Technik, deren Abschaffung oder bloße Gefährdung nur barer Wahnwitz fordern wird, hat sich historisch auf dem Boden des Privateigentums entwickelt, fo daß man wohl sagen darf, daß dieses eine ständige Begleit­erscheinung, wenn nicht gar unbedingte Voraussetzung der west­europäisch-amerikanischen Kultur ist. Historisch hat es wenig­stens kein kommunistisches Gemeinwesen zu hoher und nachhaltig wirkender Kulturstufe gebracht. Das ist freilich kein stringenter Beweis, daß dies auch in Zukunft bei höherem Bildungsdurch­schnitt der Gesammtmenschheit niemals gelingen könnte. Allein diese Hoffnungen sind so vag und werden zudem durch die Lehren der Geschichte so wenig gestützt, daß der bewußte Geist darauf hin unmöglich ein gewagtes Spiel beginnen wird, dessen Einsatz unsere Kultur wäre. Denn unsere ganze, sauer erwor­bene Kultur auf die eine Karte des Kommunismus setzen, das hieße in frevelhaft leichtsinniger Weise ein soziales Va Spiel treiben, und dazu wird sich der bewußte Geist niemals verstehen!

Das ethische Bedenken gegen die Aufhebung des Privat­besitzes läßt sich kurz dahin formulieren, daß sich dieser in eminenter Weise als pädagogisches Mittel zur Weckung und Förderung altruistischer Gefühle und nur solche sind sitt­lich erwiesen hat. Das Privateigentum ist eine so vortreff­liche Schule zur Hebung sittlicher Begriffe, wie dies nament­lich Herbert Spencer in seinenThatsachen der Ethik" so glänzend nachgewiesen hat, daß der bewußte Geist bei der Re­organisation der Gesellschaft auf dieses glückliche Pädagogische Mittel der Evolution des Sittlichkeitsbegriffs nicht verzichten kann. Wie hervorragend altruistisch und somit sittenbildend das Privateigentum wirkt, das zeigt in glänzender Weise das Niveau des Sittlichkeitsbewußtseins schon der heutigen gebildeten Menschheit. Die Idee des Sozialismus hat nämlich ihre Adep­ten vielfach in den Kreisen selbst der Meistbesitzenden, die aus Mitleid mit dem Massenelend, aus Gerechtigkeitsgefühl gegen

die Leiden des Proletariats, eine Neuordnung der Gesellschaft anstreben, deren Kosten sie selbst in erster Linie zu tragen haben werden. Das ist ein augenfälliger Sieg des durch Privateigentum naturgemäß gezeitigten Altruismus über eng­herzigen Egoismus.

Hier stehen wir vor einem Dilemma. Das feiner aus­gebildete sittliche Gefühl unserer Gegenwart ruft uns in allen Tonarten zu: unsere Gesellschaftsordnung, die einen solchen Massenpauperismus, der sich im Unterschiede zu früheren Generationen seines Elends bewußt ist, neben einem Milliarden­reichtum erzeugt, der schließlich selbst an ökonomischer Herzver­fettung zu Grunde gehen muß, taugt nichts; die Gerechtigkeit for­dert gebieterisch eine Neuordnung in der Eigentumsverteilung. Dagegen ruft der Geist der Geschichte und der Sittlichkeit: diese Neuordnung darf die Institution des Privateigentums, die un­zweifelhaft kulturfördernd und sittenbildend wirkt, nicht ganz aufheben, ohne die höchsten Güter der Gesamtmenschheit aufs Spiel zu setzen. Die Gefahr liegt nun bedenklich nahe, daß die gegenwärtige Gesellschaft zwischen diesen beiden Mühlsteinen zerrieben werden könnte.

Es giebt aber aus diesem Dilemma einen Ausweg, und dieser lautet: Nicht völlige Aufhebung des Privatbesitzes, wohl aber gleichmäßigere und eben damit gerechtere Verteilung des Eigentums sei das nächste soziale Ziel. Das Heil der Mensch­heit liegt nicht in den Extremen, sondern in der unraa insckio- oritas der Kompromisse, in der Verständigung und gerechten Abwägung aller in Betracht kommenden höheren Interessen. Um nun meinen Gedankengang auf einen möglichst kurzen Ans­druck zu bringen, möchte ich ihn in die Formel kleiden: das soziale Ideal ist philosophisch gesehen ein durch den kommunistischen Zug in den Staatseinrichtungen ge­milderter Individualismus.

Volksdichtung und Volksbühne.

Von

Eugen Wotff.

(^^nter den volksfreundlichen Plänen, welche in der Gegen- wart Erörterung finden, ist die Forderung von Volks- dichtungen und namentlich von Volksbühnen einer der ältesten. So oft der Ruf ungehört verhallte, unser demokra­tisches Jahrhundert hat ihn immer von neuem erhoben und stellenweise auch mit scheinbaren! Erfolg. Nicht genug, daß sich öffentliche Bühnen bald ersten, bald niederen Ranges als Volkstheater eingeführt haben; schon kündigt sich, der Zeitmode entsprechend, in Berlin einfreies" Privat-Unternehmen als richtige" Bühne fürseigentliche" Volk an. So sehen wir die verschiedensten Vorstellungen mit dem beliebten Schlagwort verbunden: denn die Wiener Deutsche Volksbühne und das Barnaysche Berliner Theater werden sich in ihren Begriffen von Volkstümlichkeit mit einem Skandalplatz wie dem jetzigen Berliner Ostend-Theater, und andererseits mit der in Bildung begriffenen Arbeiter-Bühne schwerlich berühren. Ebenso ist auf litterarischem Gebiete ein Verein für Massenverbreitung guter volkstümlicher Schriften in Thütigkeit getreten, der doch gerade einer Volkslitteratur begegnen will, die auf den Hintertreppen Schund und Schmutz ins Volk schmuggelt.

Was ist also denn eigentlich Volksdichtung? Welche An­forderungen muß ein Kunstinstitut erfüllen, das sich volkstüm­lich nennen will? Begegnen wir doch einer weitgehenden Un­klarheit hierüber im ganzen geschichtlichen Verlauf der Litteratur! Was hat man nicht zu verschiedenen Zeiten als Volkspoesie bezeichnet: vom Hildebrandslied bis zum Nibelungenlied, von der Gudrun bis zu Hans Sachs' Schriften, und vonWenn ich ein Vöglein wär'" bisIch weiß nicht, was soll es be­deuten" welche Abgründe von Verschiedenheit! Und doch