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Geschichte der Reformation in der Mark Brandenburg / Adolph Müller
Entstehung
Seite
190
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ar die Zeit nicht mehr Paſſende abgeſchafft, ſondern weil ſtatt es Abgeſchafften auch ſogleich ein auf geſetzliche Weiſe gegebenes Teues eingeführt werden mußte. Hinſichtlich des Lehrkanons

war dies von den Reformatoren und den evangeliſchen Fuͤrſten durch die Uebergabe der Augsburgiſchen Confeſſionsſchrift auf dem Reichstage zu Augsburg 1530 bereits geſchehen, und dieſes Glau bensbekenntniß wurde daher von jedem Fuͤrſten und jeder Ge meinde, welche ſpaͤter zur evangeliſchen Kirche uͤbertrat, als allge mein geltend und verbindend, d. h. als ſymboliſche Schrift an

genommen. Dagegen kam es bei der benfalls noͤthigen Umge­ſtaltung der äußeren Verhaͤltniſſe der Kirche auf den eigenthuͤm⸗ lichen Zuſtand und die Denkungsart jedes Fuͤrſten, jeder Stadt oder Gemeinde ſelbſt an. An jedem einzelnen Orte war die Eins richtung der äußeren Verfaſſung der Kirche verſchieden: anders

mußte hier, anders dort die Verſorgung der Geiſtlichen, die Gruͤndung der Schulen, die Feſtſtellung des ferner geltenden Ceremoniells bei dem Gottesdienſte, die Vertheilung der Kirchen guͤter, die Abſchaffung der Moͤnchsorden, Wallfahrten u. ſ. w. bewirkt werden. Andere Fuͤrſten, wie z. B. auch der Markgraf Johann hatten ſich die Arbeit dadurch leicht gemacht, daß ſie eine Kirchenordnung, die ſich ſchon in einem andern Lande nuͤtzlich und ſegensreich erwieſen hatte, mit geringen fuͤr den eigenthuͤm lichen Zuſtand ihres Landes unumgänglich noͤthigen Modificatio nen angenommen hatten. Bei ihnen bedurfte es dann nur einer Examination des Pfarrers und anderer geiſtlichen Perſonen und einer durchgaͤngigen Kirchenviſitation, durch welche die Annahme und Einfuͤhrung der Kirchenordnung bewirkt und die Reinheit der Lehre eingeſchaͤrft wurde. Durch ſolche Prüfung und Unter ſuchung des kirchlichen Zuſtandes wurde gewiſſermaaßen die Re formation executirt und die Organiſation der neu ſich bildenden evangeliſchen Gemeinde bewirkt. Die angenommene Kirchenord nung bildete dabei das Band der Einheit, durch welches die ver ſchiedenen Gemeinden des Landes zu einem kirchlichen Ganzen zuſammengeſchloſſen wurden. Durch ſolche Viſitation wurde auch eine Ueberſicht uͤber die noch katholiſirenden Geiſtlichen gewonnen, die man dann allmaͤhlig nach ihrer Wuͤrdigkeit mit mehr oder weniger Milde und Nachſicht entſernte, und ſtatt ihrer lutheriſche,