glauben, vnd fruͤchte der guten werck, in aller welt, hie zeitlich, vnd dort ewiglich leben, ehren vnd preiſen, Denn ſein iſt das Reich, vnd die Krafft, vnd die Herrlichkeit in ewigkeit, Amen.“ Zugleich mit dieſer Kirchenordnung erſchien ein Geſangbuch zum Gebrauch der kurmaͤrkiſchen Kirchen, welches mit einer Vorrede des Kurfuͤrſten verſehen war und die deutſchen Geſaͤnge Luthers und anderer damaliger ausgezeichneter Kirchenliederdichter, auch lateiniſche Geſaͤnge fuͤr die Jugend an beſondern Feſttagen enthielt.)
So wurde alſo durch dieſe Kirchenordnung die Reformation in der Kurmark der Hauptſache nach ebenſo begruͤndet und gleichmäßig feſtgeſtellt, wie es von dem Markgrafen Johann in der Neumark und in den uͤbrigen hinzugehörigen Ländern ſchon in den vorigen Jahren geſchehen war; nur dadurch unterſchied ſich das Verfahren beider Bruͤder, daß Johann ſich entſchieden von der roͤmiſchen Kirche losſagte, Joachim, obwohl dem Weſen nach daſſelbe thuend, nur nicht ſcheinen wollte, es zu thun, ſondern vielmehr behauptete, in dem engſten Verbande mit der katholi— ſchen Kirche zu bleiben. Dieſe Behauptung aber hatte eben die Beibehaltung des faſt unveränderten alten Kirchenritus und na— mentlich den glaͤnzenden Ceremoniendienſt zur Folge. Wider den Wunſch und Willen ſeiner evangeliſchen Prediger beharrte er da— her auch auf der unbedingten Annahme feiner kirchlichen Vor— ſchriften. Vor feinem oͤffentlichen Bekenntniß war er hierin nach— giebiger als nachher: denn als Johann Kaulitz zu Oſtern 1539 aus Zerbſt nach Spandau berufen wurde und nicht kommen wollte, wenn der Kurfuͤrſt nicht verſpraͤche, ihn nicht mit paͤpſtlichen Ceremonien zu beſchweren, ſo gab er nach und ſagte ihm zu, daß er an dieſe Dinge nicht gebunden fein ſollte.) Nach— her aber wurde er ſtrenger und willigte in ſolche Bedingungen
*) Es iſt nicht möglich geweſen, ein Exemplar dieſes Geſangbuches auf zufinden. Vielleicht wird es bei unſerer diesjährigen Jubelfeier dem Staube
irgend einer alten Kirchenbibliothek entzogen und von ſeinem Inhalte nä here Kunde gegeben.
**) Hiſtorie des Lutherthums von Seckendorf, S. 1831.