waltung des Gottesdienſtes in denſelben einen Probſt, einen Pfarrer und vier Caplaͤne, die ein jaͤhrliches Einkommen von we— nigen Gulden bezogen, aber täglich zweimal im Kloſter geſpeiſt wurden. Bei der Kirchenviſitation 1543 wurde ihm alles Wi— derſtrebens ungeachtet das Patronatsrecht genommen und ging auf den Kurfuͤrſten, ſpaͤter auf den Magiſtrat über. Damit ent zog man ihm auch das Einkommen der Kirchen und ſelbſt mehrere Kloſterguͤter, die zur Beſoldung von 3 Predigern, welche man bei der Marien, Nikolai und Jacobikirche in dieſem Jahre anſtellte, mit verwendet wurden. Spaͤter wurden die Einkuͤnfte des Kloſters noch mehr geſchmaͤlert und 1559 das Kloſter ganz aufgehoben und ſammt den noch dazu gehörigen Guͤtern und dem Patronatsrechte über die Stadtkirchen als Ritterlehn an den Graſen Wilhelm von Hohenſtein⸗Schwedt verliehen; ob die noch vorhandenen Nonnen nach der Saͤkulariſation im Kloſter geblieben, oder ob ſie zu ihren Familien zuruͤckgekehrt, wird nicht bes richtet: es heißt nur, daß die letzte derſelben, die ehrwuͤrdige, edle Jungfrau Dorothea von Holzendorf 1588 geſtorben ſei. Der letzte Probſt des Kloſters, der Dechant und Oberkalands
herr, Johann Herrmeiſter, war ſchon 1544 geſtorben und ihm— kein Nachfolger erwählt, woraus hervorgeht, daß ſchon damals die Saͤkulariſation des Kloſters beſchloſſen war. Bei der Schule P
wurde 1543 ein Rector und zwei Huͤlfslehrer angeſtellt; denſelben wurde befohlen, nicht auf Hochzeiten zu gehen, außer wenn ſie Ehren halber förmlich dazu geladen wären, ſondern ſich die ihnen zukommende Brautſuppe Vormittags holen zu laſſen. Hinſichtlich der noch uͤbrigen katholiſchen Geiſtlichen und Ordensbruͤder, der Vikarien und Altariſten, Kalandsherrn und Commendi— ſten wurde in dem Viſitationsabſchiede beſtimmt, daß ſie mit Anlegung ihrer Chorrocke den Pfarrern und den Kaplaͤnen bei dem Gottesdienſt aſſiſtiren und die Hälfte des Amts fingen ſollten. Auch diejenigen, welche Lehen aus den Hospitaälern hätten, ſollten die armen Leute darin beſuchen und in Gotteswort unter— richten.
In ſolcher Weiſe wurde durch die kurfuͤrſtlichen Viſitatoren
in dem groͤßten Theile der Mark die neue Kirchenordnung einge
fuͤhrt, und derſelben gemaͤß der kirchliche Zuſtand umgeſtaltet und