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niß der Capitularen zu den Stiftsunterthanen war jetzt ſo veral tet und ihr Anſehen ſo geſunken, daß es ihnen bald ſchwer wurde, die aus den Dorfſchaften des Sprengels von den Unterthanen ihnen zukommenden Abgaben zu erheben. Sie ſchloſſen daher am 14. Decbr. 1503 mit Johann Georg einen Vertrag, in wel chem fie dieſem ihre ſammtlichen Guͤter und Einkuͤnfte abtraten, und ſich nur einen hinreichenden Unterhalt fuͤr ihre Lebenszeit vorbehielten.
Johann Georg legte bei ſeinem Regierungsantritte den Titel eines Adminiſtrators des Bisthums Lebus ab und brachte nun, da er durch den gleichzeitigen Tod des Markgr ‚afen Johann auch Herr der Neumark wurde, alle Stiftsguͤter unter ſeine unmittelbare lan desherrliche Verwaltung. Sein Kurprinz ſtand ſowohl wahrend ſeiner Unmuͤndigkeit, als auch, nachdem er großjährig geworden, mit dem Bisthum in keiner engern Verbindung, als daß er den Namen eines Biſchofs von Lebus fuͤhrte. Mit dem Regierungs antritte Joachim Friedrichs 1598) hörte auch, da dieſer ſeinen bisherigen Titel ablegte, das nominelle Daſein, und mit dem Abſterben des letzten Domprobſtes, Tidecke von Moͤllendorf (1633) jede Spur eines exiſtirenden Bisthums Lebus auf.
Gelang es alſo erſt dem Kurfuͤrſten Joachim Friedrich, d vollſtändige Säculariſation der drei landſäͤſſigen Bisthuͤmer zu vollbringen, und dieſe bisher in eigenmächtiger Selbſtſtaͤndigkeit,
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wie Staaten im Staate, beſtehenden Gemeinſchaften mit der Landesregierung zu verſchmelzen, und ſo einen neuen bedeutſa men Fortſchritt in der Bildung des maͤrkiſchen Volkes und Landes zur organiſchen Einheit zu thun, ſo gebuͤrt doch das Verdienſt auch dieſer That, wie überhaupt der Reformation unſers Date landes, dem Kurfürften Joachim II., wenn derſel be auch die Wichtigkeit dieſes ſeines Wirkens ſelbſt noch nicht in vollem Maaße begriff, und wenn ſelbſt ſein Verfahren haͤufig durch Be
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Privatintereſſen, die ihren Grund in dauernden finanziellen draͤngniſſen hatten, geleitet wurden. Daß er aber erkannte, wie
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eben mit der Säcularijation der Hochſtifter auch die Kirchenver
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beſſerung ſeines Landes weſentlich vollbracht ſei, dafür zeugt, daß
er gerade erſt dann ein Reformations Dankfeſt anordnete,
ſein Sohn Johann Geo
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