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Die Anschauungen Friedrichs des Grossen vom Festungskriege vor Ausbruch des Siebenjährigen Krieges : Zum Friedrichstage ; nach Vorarbeiten der kriegsgeschichtlichen Abtheilung II und Akten des Kriegs-Archivs / bearb. von [Max] v. Duvernoy
Entstehung
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kräftigerer Gewalt, als ſie ſonſt üblich war, die Entſcheidung herbeiführen und ſo die Kriegshandlung abkürzen.

Die Vertheidigung.

In den General⸗Prinzipien behandelt der König die Vertheidigung der Feſtungen ziemlich kurz. Er weiſt zunächſt darauf hin, daß nichis eine Feſtung beſſer defendiret, als die Minen oder die inondations, es gehöre aber beſondere Geſchicklichkeit dazu,um alle avantages davon zu kennen und ſich deren à propos zu bedienen.

Die Vertheidigung ſtand im 18. Jabrhundert, wie ſchon angedeutet, auf dem Standpunkte, daß eine rechtzeitige Uebergabe, mit der man günſtig Kapitulations⸗Bedingungen erreichte, meiſt beſſer ſei, als Gegenwehr bis zum Aeußerſten. Erhielt man ſich doch auf ſolche Art die mit großem Geldauf wande geworbenen Truppen. Auch der König verwirft dieſen Grundſatz nicht vollſtändig, doch ſchränkt er ihn weſentlich ein. Er verlangt, daß jeden falls der erſte Sturm auf die Breſche abgewartet werden ſoll.

Wenn dieſer abgeſchlagen ſeiund der Commandant hat keine Heffnung zum

Succurs, ſo muß er ſich ergeben und die beſte Capitulation mit Honneurs vom Feinde zu bekommen ſuchen... Hat er aber Succurs zu hoffen, ſo muß er alle Extremitäten erwarten, und ſowie er ſiFehet, daß das Hülfstorps mit dem Feinde aneinander iſt, ſo muß er mit den meiſten ſeiner Garnison einen ſtarken Ausfall auf die feindlichen Tranchen thun, um daß der Feind von allen Seiten die Hände voll zu thun hat, ſo ſchreibt er in derInſtruktion für den Oberſten von Lattorff, den Kommandanten von Koſel, die er am 9. Dezember 1753 erließ.

Es ſoll nun verſucht werden, in Nachſtehendem ein kurzes, zuſammen­hängendes Bild davon zu geben, wie ſich der König den Verlauf der Ver theidigung einer Feſtung etwa vorſtellte, indem wir zu den in den General Prinzipien niedergelegten, mehr allgemeinen Weiſungen das hinzufügen, was er in den zwiſchen 1751 und 1757 an die Kommandanten der Feſtungen Magdeburg , Königsberg , Pillau , Memel , Koſel, Brieg , Breslau , Glogau , Neiße und Schweidnitz erlaſſenen Inſtruktionen vorſchrieb, unter Fortlaſſung alles deſſen, was ſich auf beſondere örtliche Verhälmniſſe bezog.)

Die Inſtruktion für Magdeburg vom 1. November 1755 iſt abgedruckt in Oeuvres, XXX, 193, die für Königsberg , Memel und Pillau iſt enthalten in der Militäriſchen Inſtruktion vor dem Generalfeldmarſchall von Lehwaldt als Général en chef ꝛc. vom 23. Juni 1756, Oeuvres, XXX, 199 und Polit. Korreſp. XML, Nr. 7601, die Inſtruktion für Koſel vom 9. Dezember 1753 in Oeuvres, XXX, 185 und, mit demſelben Inhalt, nur geringen Abänderungen im Wortlaut, datirt vom 4. Juni 1756, in Polit. Korreſp. XIII, Nr. 7651, die für Brieg in Polit . Korreſp. XIII. Nr. 7872, die für Breslau iſt enthalten in einem Schreiben des Königs an den Herzog von Bevern vom 26. November 1757, Polit. Korreſp. TVI, Nr. 9548, die für Glogau befindet ſich im Geh. St. Archiv zu Berlin und iſt nahezu gleichlautend mit der Inſtruktion für Brieg ,