110 Haltung der Tarifvertragsparteien
zugedacht wird, den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand durch entsprechende Maßnahmen zu erleichtern.
e) Arbeitszeitverkürzung mit oder ohne Lohnausgleich?
Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Gewerkschaften auch hinsichtlich der Frage des Lohnausgleichs. So hat die IG Druck und Papier mehrfach betont, daß sie zusammen mit der IG Metall, der Gewerkschaft HBV und in regionalen Bereichen mit der Gewerkschaft Holz und Kunststoff nach der Aufkündigung der Manteltarifverträge zum 31. Dezember 1983 die Einführung der 35-Stunden-Woche in zwei Schritten zu je zweieinhalb Stunden bei vollen Lohnausgleich anstreben wolle.” Demgegenüber sollte man nach Auffassung der Gewerkschaft Textil und Bekleidung (GTB) den Mut haben, zwar für eine Arbeitszeitverkürzung einzutreten, den Arbeitnehmern aber auch zu verdeutlichen, daß dies nicht bei vollem Lohnausgleich möglich sei. Ähnlicher Ansicht ist auch die Gewerkschaft NGG und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands.
Allerdings ist auch Leonhard Mahlein von der IG Druck und Papier der Meinung, und die Entwicklung der letzten Jahre gibt ihm recht, daß immer dann, wenn Arbeitszeitverkürzungen vereinbart worden sind, die Lohnerhöhungen niedriger ausfallen.!® Angesichts der Tatsache, daß praktisch alle Gewerkschaftsführer einschließlich der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft deutliche Senkungen der Wochenarbeitszeit— mit einer entsprechenden Kostenbelastung für die Unternehmen— fordern, ist dies nur ein relativ schwacher Trost, weil es sich faktisch wohl um einen einmaligen Nachlaß handelt, der jederzeit wieder ausgeglichen werden kann.
f) Starre oder flexible Arbeitszeitverkürzung?
Abschließend sei bemerkt, daß immer noch viele Gewerkschaften den Bestrebungen mancher Arbeitgeber, betriebsindividuelle flexible Arbeitszeitregelungen einzuführen, ablehnend gegenüberstehen. Teilzeitarbeit gilt oftmals als gewerkschaftsschädlich, weil Teilzeitbeschäftigte einen niedrigeren Organisationsgrad aufweisen. Darüber hinaus haben Teilzeitbeschäftigungen(z.B. halb- oder dreivierteltags) formale Ähnlichkeit mit einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich. Außerdem ist Teilzeitarbeit nur in wenigen Branchen, wie z.B. in der chemischen In
9 Vgl. z.B. die Frankfurter Rundschau v. 25. 02. 1983, 5. 1f. 100 Vgl. Süddeutsche Zeitung v. 15. 12. 1982, S. 26.