Druckschrift 
Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
Seite
112
Einzelbild herunterladen

m

112 Kollektive oder flexible Verkürzung der Wochenarbeitszeit?

III. Kollektive oder flexible Verkürzung der Wochenarbeitszeit?

1. Unvereinbare Standpunkte?

Läßt man noch einmal die erwähnten Standpunkte der Tarifvertragspar­teien Revue passieren, dann ist es nicht weiter verwunderlich, daß bei den Arbeitskämpfen des Jahres 1984 ein Kompromiß erst nach langen Ver­handlungen zustande kam. Dabei ist sowohl für die Metallindustrie als auch für die Druckindustrie kennzeichend, daß die wöchentliche Arbeits­zeit von 40 auf 38,5 Stunden gesenkt wurde. Zusätzlich wurden unter­schiedliche Flexibilisierungsspielräume geschaffen. Während in der Me­tallindustrie durch Betriebsvereinbarung näher ausgefüllt werden kann, inwieweit die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zwischen 37 und 40 Stunden beträgt,!® sieht der Manteltarifvertrag für die Druckin­dustrie vor, daß in Ausnahmefällen, in denen aus zwingenden Gründen (insbesondere wegen der Standort- oder Wettbewerbssituation) die Ver­teilung der Wochenarbeitszeit auf 5 Tage nicht möglich ist, diese auch auf 6 Tage verteilt werden kann. Hierzu bedarf es ebenfalls einer Betriebsver­einbarung. Darüber hinaus sind Arbeitszeitverteilungspläne über mehrere Wochen zulässig.!%

Für die Volkswagenwerk AG gilt die Besonderheit, daß einerseits die regel­mäßige betriebliche Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden im Jahresdurch­schnitt beträgt bei einer täglichen betrieblichen Arbeitszeit von 8 Stunden und andererseits ein Ausgleich erfolgt durch 9 bezahlte Freischichten, die über das ganze Jahr, in 7 Zeitabschnitte verteilt, entnommen werden kön­nen. 1%

Die 38,5-Stunden-Woche gibt es mittlerweile nicht nur in der Metall- und Druckindustrie, sondern auch in der holzverarbeitenden Industrie,!°5 bei verschiedenen Luftverkehrsunternehmen(z.B. Deutsche Lufthansa, Bri­tish Airways),!% bei anderen Verkehrsunternehmen und auch in verschie­denen Bereichen des Groß- und Außenhandels.

Abschließend sei erwähnt, daß in einigen Bereichen die 38,5-Stunden-Wo­che auch unterschritten wurde. Dies gilt z. B. für die Eisen- und Stahlindu­

102 Vgl. MTV Metallindustrie$ 2, Abs. 1. 103 Vgl. MTV Druckindustrie$ 3, Abs. 1. 104 Vgl. WSI-Tarifbericht IV 1984, S. 2. 105 A.a.O.S. 2.

106 A,a.O.S. 4.