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112 Kollektive oder flexible Verkürzung der Wochenarbeitszeit?
III. Kollektive oder flexible Verkürzung der Wochenarbeitszeit?
1. Unvereinbare Standpunkte?
Läßt man noch einmal die erwähnten Standpunkte der Tarifvertragsparteien Revue passieren, dann ist es nicht weiter verwunderlich, daß bei den Arbeitskämpfen des Jahres 1984 ein Kompromiß erst nach langen Verhandlungen zustande kam. Dabei ist sowohl für die Metallindustrie als auch für die Druckindustrie kennzeichend, daß die wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden gesenkt wurde. Zusätzlich wurden unterschiedliche Flexibilisierungsspielräume geschaffen. Während in der Metallindustrie durch Betriebsvereinbarung näher ausgefüllt werden kann, inwieweit die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zwischen 37 und 40 Stunden beträgt,!® sieht der Manteltarifvertrag für die Druckindustrie vor, daß in Ausnahmefällen, in denen aus zwingenden Gründen (insbesondere wegen der Standort- oder Wettbewerbssituation) die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf 5 Tage nicht möglich ist, diese auch auf 6 Tage verteilt werden kann. Hierzu bedarf es ebenfalls einer Betriebsvereinbarung. Darüber hinaus sind Arbeitszeitverteilungspläne über mehrere Wochen zulässig.!%
Für die Volkswagenwerk AG gilt die Besonderheit, daß einerseits die regelmäßige betriebliche Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden im Jahresdurchschnitt beträgt bei einer täglichen betrieblichen Arbeitszeit von 8 Stunden und andererseits ein Ausgleich erfolgt durch 9 bezahlte Freischichten, die über das ganze Jahr, in 7 Zeitabschnitte verteilt, entnommen werden können. 1%
Die 38,5-Stunden-Woche gibt es mittlerweile nicht nur in der Metall- und Druckindustrie, sondern auch in der holzverarbeitenden Industrie,!°5 bei verschiedenen Luftverkehrsunternehmen(z.B. Deutsche Lufthansa, British Airways),!% bei anderen Verkehrsunternehmen und auch in verschiedenen Bereichen des Groß- und Außenhandels.
Abschließend sei erwähnt, daß in einigen Bereichen die 38,5-Stunden-Woche auch unterschritten wurde. Dies gilt z. B. für die Eisen- und Stahlindu
102 Vgl. MTV Metallindustrie$ 2, Abs. 1. 103 Vgl. MTV Druckindustrie$ 3, Abs. 1. 104 Vgl. WSI-Tarifbericht IV 1984, S. 2. 105 A.a.O.S. 2.
106 A,a.O.S. 4.