Kollektive oder flexible Verkürzung der Wochenarbeitszeit? 113
strie in Nordrhein-Westfalen, Bremen und Osnabrück(38-Stunden-Woche bei Wegfall der bislang geltenden Altersfreizeiten) und für die amerikanische Fluggesellschaft PanAm(37,5-Stunden-Woche).!?„Spitzenreiter“ dürften die deutschen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften in Südhessen mit 36 Stunden pro Woche sein(seit dem 1. 1. 1988). 108
Nachdem die wichtigsten Tarifverträge des Jahres 1987 abgeschlossen worden sind, in denen auch die Arbeitszeit Gegenstand von Verhandlungen war, kann nun von folgender Situation ausgegangen werden: Während im öffentlichen Dienst und im Bauhauptgewerbe sowie in der Chemischen Industrie erst 1988 wieder über Arbeitszeitverkürzungen verhandelt wird— hier gibt es zur Zeit längere Urlaubszeiten für ältere Mitarbeiter bzw. Vorruhestandsregelungen— ist der Bereich Banken und Bausparkassen nach Angaben der Gewerkschaft HBV der einzige Tarifbereich dieser Gewerkschaft, in dem noch die 40-Stunden-Woche existiert. Erst nach längeren Auseinandersetzungen— die Gewerkschaften wehrten sich z. B. gegen die Forderung der Arbeitgeber auf Ausdehnung der Arbeitszeit auf die Samstage und auf Abendzeiten— einigte man sich letztlich darauf, das Thema Arbeitszeit erst einmal um ein Jahr zu vertagen und„nur“ das Entgelt zu erhöhen.
Besondere Bedeutung kommt hingegen dem Tarifabschluß in der Metallindustrie zu, der zugleich von immenser Bedeutung für die Auseinandersetzungen in der Druckindustrie war, die allerdings erst der Schlichtung bedurften, um zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kommen. So sieht der Abschluß in der Metallindustrie eine Arbeitszeitverkürzung von 38,5 Stunden auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich vor. Dies geschieht in zwei Stufen zum 1. 4. 1988(um eine Stunde) und zum 1. 4. 1989(weitere 30 Minuten). Bemerkenswert an diesem Abschluß ist die tarifpolitische Festlegung beider Seiten auch für die Arbeitsentgelte für drei Jahre. Letztlich bedeutet dies eine übersichtlichere Kalkulationsbasis für die Unternehmen und u. U. eingeschränktere Handlungsmöglichkeiten für die Gewerkschaften.
Abgesehen von der Verkürzung der Wochenarbeitszeit weiter in Richtung 35-Stunden-Woche in abgestufter Form wurde der Flexibilitätsspielraum geändert, in dem die wöchentlichen Arbeitszeiten schwanken können. Statt bisher 37— 40 Stunden, handelt es sich nun um 34,5 bis 39,5 Stunden,
107 Vgl. a.a.O0., S. 1 bzw. 4. 108 Vgl. Praxis-Handbuch der Arbeitszeit-Gestaltung, Freiburg i. Br. 1987, Fach 1, Seite 21.