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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Kollektive oder flexible Verkürzung der Wochenarbeitszeit? 113

strie in Nordrhein-Westfalen, Bremen und Osnabrück(38-Stunden-Wo­che bei Wegfall der bislang geltenden Altersfreizeiten) und für die ameri­kanische Fluggesellschaft PanAm(37,5-Stunden-Woche).!?Spitzenrei­ter dürften die deutschen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streit­kräften in Südhessen mit 36 Stunden pro Woche sein(seit dem 1. 1. 1988). 108

Nachdem die wichtigsten Tarifverträge des Jahres 1987 abgeschlossen worden sind, in denen auch die Arbeitszeit Gegenstand von Verhandlun­gen war, kann nun von folgender Situation ausgegangen werden: Wäh­rend im öffentlichen Dienst und im Bauhauptgewerbe sowie in der Chemi­schen Industrie erst 1988 wieder über Arbeitszeitverkürzungen verhandelt wird hier gibt es zur Zeit längere Urlaubszeiten für ältere Mitarbeiter bzw. Vorruhestandsregelungen ist der Bereich Banken und Bauspar­kassen nach Angaben der Gewerkschaft HBV der einzige Tarifbereich die­ser Gewerkschaft, in dem noch die 40-Stunden-Woche existiert. Erst nach längeren Auseinandersetzungen die Gewerkschaften wehrten sich z. B. gegen die Forderung der Arbeitgeber auf Ausdehnung der Arbeitszeit auf die Samstage und auf Abendzeiten einigte man sich letztlich darauf, das Thema Arbeitszeit erst einmal um ein Jahr zu vertagen undnur das Ent­gelt zu erhöhen.

Besondere Bedeutung kommt hingegen dem Tarifabschluß in der Metall­industrie zu, der zugleich von immenser Bedeutung für die Auseinander­setzungen in der Druckindustrie war, die allerdings erst der Schlichtung bedurften, um zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kom­men. So sieht der Abschluß in der Metallindustrie eine Arbeitszeitverkür­zung von 38,5 Stunden auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich vor. Dies geschieht in zwei Stufen zum 1. 4. 1988(um eine Stunde) und zum 1. 4. 1989(weitere 30 Minuten). Bemerkenswert an diesem Abschluß ist die ta­rifpolitische Festlegung beider Seiten auch für die Arbeitsentgelte für drei Jahre. Letztlich bedeutet dies eine übersichtlichere Kalkulationsbasis für die Unternehmen und u. U. eingeschränktere Handlungsmöglichkeiten für die Gewerkschaften.

Abgesehen von der Verkürzung der Wochenarbeitszeit weiter in Richtung 35-Stunden-Woche in abgestufter Form wurde der Flexibilitätsspielraum geändert, in dem die wöchentlichen Arbeitszeiten schwanken können. Statt bisher 37 40 Stunden, handelt es sich nun um 34,5 bis 39,5 Stunden,

107 Vgl. a.a.O0., S. 1 bzw. 4. 108 Vgl. Praxis-Handbuch der Arbeitszeit-Gestaltung, Freiburg i. Br. 1987, Fach 1, Seite 21.