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114 Kollektive oder flexible Verkürzung der Wochenarbeitszeit?
die innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ausgeglichen sein müssen. Damit konnten die Arbeitgeber ihren Standpunkt gegen den Widerstand der Gewerkschaften behaupten und teilweise ausbauen. Hierfür waren vielleicht nicht nur ökonomische Gründe maßgebend und die politische Einsicht, die bei einem Kompromiß unerläßlich ist, sondern auch die Erkenntnis, daß Arbeitszeitflexibilisierung bei einem nicht unbeträchtlichen Teil der Mitarbeiter nicht auf Ablehnung, sondern auf Zustimmung gestoßen ist. Dabei gibt es vielfältige Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit, wie die folgenden Ausführungen zeigen:
2. Ansätze zur Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit
Teriet nennt folgende Ansätze zur Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit via Teilzeitarbeit.!®
— die Halbtagstätigkeit ä 4 Stunden
— der 6-Stunden-Arbeitstag an 5 Arbeitstagen
— 3 Arbeitstage ä 8 Stunden pro Woche
— Jahresarbeitszeitverträge
— ein Kontingent von Freistunden oder Feiertagen innerhalb der Vollzeitarbeit
— Job-Sharing.
Allerdings ist eine Neugestaltung der Wochenarbeitszeit nicht immer mit dem z. Zt. geltenden Arbeitsschutz, insbesondere mit den Bestimmungen der Arbeitszeitordnung, vereinbar.!!° Rechtlich zulässig wäre z.B.
— die 40-Stunden-Woche mit 4: Tagen
— die 40-Stunden-Woche mit 4 Tagen
— die 37 Y2-Stunden-Woche mit 5 Tagen
— die 36-Stunden-Woche mit 4 Tagen
— die 35-Stunden-Woche mit 5 oder 4 Tagen
— die 30-Stunden-Woche mit 5 Tagen
— die Doppelwoche mit flexiblem Wochenende(4-Tage-Woche und 3 Tage Freizeit)
— die variable Woche(3 Kernarbeitstage, 2 Gleittage pro Woche).
109 Teriet, B.: Kasuistik ausgewählter Ansätze einer flexiblen Arbeitszeitordnung. Mitt AB 3/1979, S. 294.
10 Vgl. Linnenkohl, K. u.a.: Neugestaltung der Wochenarbeitszeit und Arbeitszeitschutz, Betriebs-Berater 11/1983, S. 645 ff., ders. Neugestaltung der Wochenarbeitszeit, Lohn + Gehalt 7/83, S. 271 ff.