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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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114 Kollektive oder flexible Verkürzung der Wochenarbeitszeit?

die innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ausgeglichen sein müs­sen. Damit konnten die Arbeitgeber ihren Standpunkt gegen den Wider­stand der Gewerkschaften behaupten und teilweise ausbauen. Hierfür wa­ren vielleicht nicht nur ökonomische Gründe maßgebend und die politi­sche Einsicht, die bei einem Kompromiß unerläßlich ist, sondern auch die Erkenntnis, daß Arbeitszeitflexibilisierung bei einem nicht unbeträchtli­chen Teil der Mitarbeiter nicht auf Ablehnung, sondern auf Zustimmung gestoßen ist. Dabei gibt es vielfältige Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit, wie die folgenden Ausführungen zeigen:

2. Ansätze zur Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit

Teriet nennt folgende Ansätze zur Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit via Teilzeitarbeit.!®

die Halbtagstätigkeit ä 4 Stunden

der 6-Stunden-Arbeitstag an 5 Arbeitstagen

3 Arbeitstage ä 8 Stunden pro Woche

Jahresarbeitszeitverträge

ein Kontingent von Freistunden oder Feiertagen innerhalb der Vollzeit­arbeit

Job-Sharing.

Allerdings ist eine Neugestaltung der Wochenarbeitszeit nicht immer mit dem z. Zt. geltenden Arbeitsschutz, insbesondere mit den Bestimmungen der Arbeitszeitordnung, vereinbar.!!° Rechtlich zulässig wäre z.B.

die 40-Stunden-Woche mit 4: Tagen

die 40-Stunden-Woche mit 4 Tagen

die 37 Y2-Stunden-Woche mit 5 Tagen

die 36-Stunden-Woche mit 4 Tagen

die 35-Stunden-Woche mit 5 oder 4 Tagen

die 30-Stunden-Woche mit 5 Tagen

die Doppelwoche mit flexiblem Wochenende(4-Tage-Woche und 3 Tage Freizeit)

die variable Woche(3 Kernarbeitstage, 2 Gleittage pro Woche).

109 Teriet, B.: Kasuistik ausgewählter Ansätze einer flexiblen Arbeitszeitordnung. Mitt AB 3/1979, S. 294.

10 Vgl. Linnenkohl, K. u.a.: Neugestaltung der Wochenarbeitszeit und Arbeitszeitschutz, Betriebs-Berater 11/1983, S. 645 ff., ders. Neugestaltung der Wochenarbeitszeit, Lohn + Gehalt 7/83, S. 271 ff.