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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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176 Praktische Erfahrungen mit Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung

b) Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit gelten die Bestimmungen des Manteltarifvertrages.

IV

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Manteltarifvertrag. Die Hälfte der Urlaubstage wird auf die arbeitsfreie Zeit angerechnet.

V

a) Dieser Zusatzvertrag und der Arbeitsvertrag enden, ohne daß es einer Kündigung bedarf, mit dem Zeitpunkt, von dem ab Herr/ Fra ee eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beanspruchen kann, spätestens am..........

Er/Sie erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

b) Herr/Fral.....0.0.0.0.000000 ist verpflichtet, auf Verlangen einen persönlichen Versicherungsverlauf der zuständigen Landes- bzw. Bundesversicherungsanstalt vorzulegen, den entsprechenden Rentenantrag rechtzeitig zu stellen und............. davon un­verzüglich zu unterrichten.

VI

a) Die tariflichen und gesetzlichen Vorschriften über die Kündigung des Arbeitsvertrages und die Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

b) Herr/Fral s.0..00000 0000 ist darauf hingewiesen worden, daß ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, insbeson­dere die Pflichten nach Id), IIIa) und V, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen kann.

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