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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Das normale Arbeitsentgelt beträgt deshalbzur Zeit........ DM brutto. Die Ansprüche ändern sich mit der Änderung der ent­sprechenden Leistungen für vollbeschäftigte Arbeitnehmer(z. B. Tariferhöhungen).

b) Für die Zeit einer vorübergehenden Heranziehung zur Arbeitslei­stung erhält Herr/Fral. ee anstelle der Bezüge zu a) anteilig das ungekürzte normale Ar­beitsentgelt.

C) Freizigaretten werden der Menge nach weitergewährt, müssen aber zu Lasten von Herrn/Fral.....0.000000000004 als abgaben­pflichtiger Sachbezug(zur Zeit 90, DM monatlich) in der Ent­geltabrechnung berücksichtigt werden.

d) Die Betriebsrente wird so berechnet, als wenn für die Zeit der Freistellung die vollen Bruttobezüge bezahlt worden wären.

IIT

a) Herr/Fral ee. ist verpflichtet, jede die Arbeits­unfähigkeit auslösende Erkrankung Reemtsma durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie bei Vollbeschäfti­gung zu melden.

b) Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit gelten die Bestimmungen des Manteltarifvertrages. IV

Die Urlaubsansprüche sind mit der Freistellung abgegolten.

V

a) Dieser Zusatzvertrag und der Arbeitsvertrag enden, ohne daß es einer Kündigung bedarf, mit dem Zeitpunkt, von dem ab Herr/ FFal 0....0000000000046 eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits­rente beanspruchen kann, spätestens am 19......

Er/Sie erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

Praktische Erfahrungen mit Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung