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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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Praktische Erfahrungen mit Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung 179

b) Herr/Frau........ ist verpflichtet, auf Verlangen von........ ES einen persönlichen Versicherungsverlauf der zustän­digen Landes- bzw. Bundesversicherungsanstalt vorzulegen, den entsprechenden Rentenantrag rechtzeitig zu stellen und........ SE EDEN. davon unverzüglich zu unterrichten.

VI

a) Die tariflichen und gesetzlichen Vorschriften über die Kündigung des Arbeitsvertrages und die Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

b) Herr/Frau ist darauf hingewiesen worden, daß ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, insbe­sondere die Pflichten nach Ic), ITIa) und V, die außerordentliche

Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen kann.

Unterschrift

Die Verträge konkretisieren die in$ 13 Ziff. 2c) MTV Zigarettenindustrie enthaltene Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich auf Anforderung des Arbeitgebers für zumutbare Arbeitsleistungen zur Verfügung zu halten. In der Regel wird es sich um einen zeitweisen Arbeitseinsatz bei dringenden betrieblichen Erfordernissen handeln. Demnach ist keiner der unter$ 13 Ziff. 2 des Manteltarifvertrages fallenden Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne in den vorzeitigen Ruhestand getreten, und zwar selbst dann nicht, wenn er die Alternative A gewählt hat, also voll freigestellt ist. Vielmehr gelten die älteren Arbeitnehmer nach wie vor im Rechtssinne als Beschäf­tigte des Unternehmens. Konsequenterweise ist allen verwehrt, eine ander­weitige Beschäftigung während der Dauer der Inanspruchnahme der Son­derregelung anzunehmen.

Die Beteiligung an der Sonderregelung ist in den vergangenen Jahren stän­dig angestiegen, und zwar von ursprünglich 70,3% der Berechtigten auf 93,6% zum 1. 1. 1987. Abb. 48 zeigt die Inanspruchnahme in den Unter­nehmen der Zigarettenindustrie zum 1. 1. 1987.