180 Praktische Erfahrungen mit Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung
Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme sind vielfältig. Sie liegen z. T. in den betrieblichen Gegebenheiten, die es— wie beispielsweise im Außendienst— etwa unmöglich machen, eine Teilfreistellung(Alternative B) anzubieten, so daß der Mitarbeiter genötigt wäre, sich voll freistellen zu lassen, eine Alternative, die er aber wegen der damit verbundenen Kürzung seiner Bezüge scheut. Zum anderen liegen sie aber auch in rein persönlichen Gründen, wie etwa dem Wunsch, weiter Vollzeit zu arbeiten.
In der verhältnismäßig kurzen Geschichte der Sonderregelung hat sich der Schwerpunkt der Inanspruchnahme verschoben. Hatten ursprünglich noch 2/3 der Berechtigten die Alternative B gewählt, so hat sich das Verhältnis in letzter Zeit deutlich umgekehrt. Mehr als 74% der Arbeitnehmer entscheiden sich jetzt für die volle Freistellung.
Diese Veränderung ist zum einen auf die Einbeziehung der Frauen in die Sonderregelung zurückzuführen, die in höherem Maße zur vollständigen Freistellung tendieren, zum anderen aber auch darauf, daß die Mitarbeiter sich dessen bewußt geworden sind, wie relativ gering der finanzielle Unterschied zwischen beiden Alternativen ist, eine bedauerliche Auswirkung der progressiven Besteuerung. Schließlich hat die skizzierte Situation in der Branche auch zum Personalabbau genötigt und dies ist letztlich gleichbedeutend mit voller Freistellung.
An- erfüllt% An- erfüllt%
Firma Berechtigte Arbeitnehmer laufende Inanspruchnahme 1.9.78—1. 1.87 davon 1. 1. 87 laufend
Abb. 48: Freistellung älterer Arbeitnehmer gemäß$ 13 Nr. 2 Manteltarifvertrag der Zigarettenindustrie(Stand: 1. 1. 1987)