Praktische Erfahrungen mit Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung 181
In ländlichen Gebieten überwiegt der Anteil derjenigen, die sich für die volle Freistellung entschieden haben, schon seit Bestehen der Regelung. Hier ist zu berücksichtigen, daß viele Arbeitnehmer noch einen Nebenerwerbsbetrieb bewirtschaften.
Bleibt abschließend die Frage der Reversibilität der 0.g. manteltarifvertraglichen Regelung. Aus den bisherigen Ausführungen ist bereits zu ersehen, daß die neue Regelung für die nicht schwerbehinderten Männer eine Verschlechterung darstellt. Hier hatte die Gewerkschaft Nahrung-GenußGaststätten mit schweren Widerständen an ihrer„Basis“ und in ihrer großen Verhandlungskommission zu kämpfen.
Da die Anzahl der berechtigten Arbeitnehmer ab 1985 verstärkt zugenommen hat und auch eine gewisse arbeitsmarktpolitische Entspannung zu erwarten ist, wird der$ 13, 2 MTV grundsätzlich wieder zur Disposition gestellt werden. Bis dahin bleibt allerdings abzuwarten, welche Initiativen der Gesetzgeber ergreift und welche Veränderungen in anderen Tarifbereichen erfolgen. Die gilt nicht zuletzt für Tendenzen der Arbeitszeitflexibilisierung und der Verkürzung der Wochenarbeitszeit.
Der Wandel zur vollen Freistellung ist zu bedauern, denn die Alternative B wird sehr viel mehr einem der Hauptanliegen der Sonderregelung gerecht, nämlich der Vermeidung des Pensionierungsschocks durch die Möglichkeit eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand.
Die Kosten der Sonderregelung werden allein vom Arbeitgeber getragen. Sie betrugen ursprünglich 1% der Lohn- und Gehaltssumme, Hochrechnungen für die zukünftigen Kosten zeigen aber, daß sie in den nächsten Jahren auf etwa 3% ansteigen werden.
Die Gründe hierfür liegen einmal in der Altersstruktur der Unternehmen, zum anderen in der Einbeziehung der Frauen und Schwerbehinderten.
Die Lage der Zigarettenindustrie läßt es als zweifelhaft erscheinen, ob die bisherige Regelung zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit über die Laufzeit des gegenwärtigen Manteltarifvertrages im Jahre 1988 hinaus unverändert beibehalten werden kann.