190 Auflockerung des Kongruenz-Prinzips
führen, daß die Gleitzeitordnungen— bei aller Verschiedenheit im Detail — einen weitgehend identischen, sozusagen typischen Inhalt haben.
Dieses Grundmuster der Gleitzeitordnung besteht aus folgenden Elementen:
— Die Gesamtarbeitszeit(sog.„Bandbreite“) wird in einem festen Teil— Kernzeit— und variable Abschnitte— Gleitzeit— zerlegt. Dabei liegen die Gleiträume üblicherweise vor Beginn und nach Schluß der Kernzeit, also beispielsweise zwischen 7.00 und 9.00 Uhr und zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Gelegentlich wird eine weitere Gleitzeitspanne um die Mittagspause gelegt.
— Während der Kernzeit besteht Präsenzpflicht; dagegen kann Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit während der beiden Gleiträume frei gewählt werden.
— Bestimmte Funktionsstellen oder Mitarbeitergruppen werden häufig— nicht immer allerdings aus überzeugenden Gründen— ganz oder teilweise aus der Gleitzeitregelung ausgenommen. Typischerweise gilt dies für:
® Allgemeine Verwaltungsdienste, wie Kantine, Fahrbereitschaft, Hausreinigung, Pförtner,Poststelle, Telefonzentrale etc.
® Datenverarbeitung
®@ Vorstandssekretariate
@ Teilzeitbeschäftigte
® Führungskräfte
— Als Soll-Arbeitszeit figuriert in der Regel die tarifliche Wochenarbeitszeit. Überschreitungen des Solls führen zu Gleitzeitguthaben, Unterdeckungen zur Zeitschuld. Beide sind meistens auf 10 Stunden/Monat limitiert. Guthaben oder Defizit werden auf den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen. Darüber hinausreichende Guthaben oder aber eine größere Unterdeckung können nur im Falle zulässiger Rechtfertigung— wie etwa bei Krankheit— übertragen werden.
— Aus seinem Gileitzeitguthaben kann der Mitarbeiter Freizeit auch während der Kernzeit nehmen. Die Inanspruchnahme ist zumeist begrenzt, etwa auf 2 halbe Tage oder einen ganzen Tag im Monat, oft mit der weiteren Einschränkung, daß diese Freizeiten nicht auf einen Montag oder Freitag fallen dürfen. In der betrieblichen Praxis wird das Gleitzeitguthaben auch oft für sog. Brückentage freigegeben, also Tage zwischen dicht beieinander liegenden Feiertagen oder anderen arbeitsfreien Tagen.