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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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222 Arbeitszeitflexibilisierung durch Teilzeitarbeit und Job-sharing

che), sondern auch auf Heimarbeit(kein Büro mehr!) und schließlich noch auf Honorarbasis. Sie haben also auf ihr Arbeitsverhältnis verzichtet und arbeiten als freie Mitarbeiter an 2 Tagen in der Woche zu Hause auf ihrem bisherigen Arbeitsgebiet. Der allerdings durch Abfindungen erleichterte Verlust von Gratifikationen, Altersversorgung, Dienstwagen, Kantinen­essen, Büro und Sekretärin ist ihnen weiter dadurch versüßt worden, daß ihre Honorare bis zur Höhe der früheren Grundbezüge gewährt werden. Außerdem hilft ihnen Rank Xerox bei der Beschaffung einer Büroeinrich­tung.

Bei Lichte betrachtet handelt es sich demnach wohl in erster Linie um Ent­lassungen, die auf vornehme britische Art abgefedert worden sind. Das ändert indessen nichts daran, daß Arbeitsbeziehungen dieser Art, vor al­lem unter Einbeziehung der neuen elektronischen Kommunikationsmittel, durchaus zukunftsweisend sein können.

Neuland hat auch die BASF mit einer Regelung für eine Teilzeitarbeit für AT-Angestellte und Leitende Angestellte beschritten. Danach können Mitarbeiter dieses Personenkreises vom 58. Lebensjahr an ihre Arbeitszeit zwischen 20% und 50% reduzieren, wenn die betrieblichen Gegebenhei­ten es zulassen??, Maximale Laufzeit dieser Regelung ist 5 Jahre; danach ist Pensionierung vorgesehen. Es handelt sich demnach bei dieserAlters­teilzeitarbeit-Regelung um eine Form des gleitenden Übergangs in den Ruhestand.

Teilzeitarbeit eignet sich auch für eine ganze Reihe unterschiedlicher Kom­binationsmöglichkeiten, bei denen 2 oder mehr Mitarbeiter beteiligt wer­den. Eine von ihnen ist unter dem StichwortTandemarbeitszeit be­kanntgeworden. Bei diesem Modell vertreten sich zwei gleich qualifizierte Arbeitskräfte in der Weise, daß beide am Ende der Abrechnungsperiode das volle Arbeitszeitsoll erreichen, auch wenn der eine wegen der Vertre­tung des anderen zuvor eine höhere Stundenzahl erreicht hatte.

Bei der Tandemarbeit handelt es sich demnach um eine Abwandlung des Job-sharing?8, also der Partner-Teilzeitarbeit, bei der sich zwei oder mehr Mitarbeiter gemeinsam ein bestimmtes Arbeitsvolumen teilen. Wird dieses Modell auf eine größere Zahl von Mitarbeitern ausgedehnt, so spre­chen wir von group jobs.

227 Handelsblatt v. 20./21. 12. 1985, S. 28. 228 Vgl. dazu ausführlich unter Kap. II.