222 Arbeitszeitflexibilisierung durch Teilzeitarbeit und Job-sharing
che), sondern auch auf Heimarbeit(kein Büro mehr!) und schließlich noch auf Honorarbasis. Sie haben also auf ihr Arbeitsverhältnis verzichtet und arbeiten als freie Mitarbeiter an 2 Tagen in der Woche zu Hause auf ihrem bisherigen Arbeitsgebiet. Der allerdings durch Abfindungen erleichterte Verlust von Gratifikationen, Altersversorgung, Dienstwagen, Kantinenessen, Büro und Sekretärin ist ihnen weiter dadurch versüßt worden, daß ihre Honorare bis zur Höhe der früheren Grundbezüge gewährt werden. Außerdem hilft ihnen Rank Xerox bei der Beschaffung einer Büroeinrichtung.
Bei Lichte betrachtet handelt es sich demnach wohl in erster Linie um Entlassungen, die auf vornehme britische Art abgefedert worden sind. Das ändert indessen nichts daran, daß Arbeitsbeziehungen dieser Art, vor allem unter Einbeziehung der neuen elektronischen Kommunikationsmittel, durchaus zukunftsweisend sein können.
Neuland hat auch die BASF mit einer Regelung für eine Teilzeitarbeit für AT-Angestellte und Leitende Angestellte beschritten. Danach können Mitarbeiter dieses Personenkreises vom 58. Lebensjahr an ihre Arbeitszeit zwischen 20% und 50% reduzieren, wenn die betrieblichen Gegebenheiten es zulassen??’, Maximale Laufzeit dieser Regelung ist 5 Jahre; danach ist Pensionierung vorgesehen. Es handelt sich demnach bei dieser„Altersteilzeitarbeit-Regelung“ um eine Form des gleitenden Übergangs in den Ruhestand.
Teilzeitarbeit eignet sich auch für eine ganze Reihe unterschiedlicher Kombinationsmöglichkeiten, bei denen 2 oder mehr Mitarbeiter beteiligt werden. Eine von ihnen ist unter dem Stichwort„Tandemarbeitszeit“ bekanntgeworden. Bei diesem Modell vertreten sich zwei gleich qualifizierte Arbeitskräfte in der Weise, daß beide am Ende der Abrechnungsperiode das volle Arbeitszeitsoll erreichen, auch wenn der eine wegen der Vertretung des anderen zuvor eine höhere Stundenzahl erreicht hatte.
Bei der Tandemarbeit handelt es sich demnach um eine Abwandlung des Job-sharing?8, also der Partner-Teilzeitarbeit, bei der sich zwei oder mehr Mitarbeiter gemeinsam ein bestimmtes Arbeitsvolumen teilen. Wird dieses Modell auf eine größere Zahl von Mitarbeitern ausgedehnt, so sprechen wir von group jobs.
227 Handelsblatt v. 20./21. 12. 1985, S. 28. 228 Vgl. dazu ausführlich unter Kap. II.