236 Arbeitszeitflexibilisierung durch Teilzeitarbeit und Job-sharing
beitnehmerkoalition zu verbessern. Auch sind die Tarifverträge in der Regel auf Vollzeitbeschäftigte zugeschnitten, während bei Teilzeitbeschäftigten der individuelle Regelungscharakter deutlicher hervortritt. Außerdem steht eine stärkere Ausbreitung der Teilzeitarbeit der gewerkschaftlichen Strategie der Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich entgegen.
Der gewerkschaftliche Argumentationsrahmen? 1äßt sich wie folgt darstellen: Die Arbeitsmarkteffekte der Teilzeit ließen sich kaum quantifizieren. Jedenfalls gehe die Zunahme der Teilzeitarbeitsplätze auf Kosten des Vollzeitangebotes. Ferner würden gerade bei Teilzeitarbeit gesetzliche und kollektivrechtliche Schutzbestimmungen unterlaufen und die Konflikte von der tariflichen auf die betriebliche bzw. individuelle Ebene verlagert. Außerdem würde Teilzeitarbeit vor allem von Frauen nachgesucht. Die Verbesserung von deren Arbeits- und Lebensbedingungen werde aber nur durch gleiche Arbeitszeiten für Männer und Frauen erreicht, und das heiße: Arbeitszeitverkürzung für alle. Dagegen verfestige die Teilzeitbeschäftigung die Einordnung der Frauen in weniger qualifizierte Berufstätigkeiten.
7. Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die Unternehmen a) Teilbarkeit von Arbeitsplätzen
Widerstände gegen die Einführung von Teilzeitarbeit regen sich nicht zuletzt auf der Seite der Unternehmen. Das hat eine Reihe von Ursachen. Eine von ihnen ist die Notwendigkeit arbeitsorganisatorischer Änderungen, insbesondere eine verbesserte ablauforganisatorische Planung. Einige Arbeitsplätze sind sozusagen teilzeitresistent. Gewisse Schlüsselpositionen sind beispielsweise so personenbezogen besetzt, daß jede Arbeitsplatzteilung zu unlösbaren sachlichen und persönlichen Konflikten führen müßte.
Jedoch darf die Existenz dieser Positionen, es sind zumeist Führungspositionen, nicht als Vorwand benutzt werden, um die arbeitsorganisatorische Problematik zu überhöhen. Nach einer Studie des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport aus dem Jahre 1978 ließen sich ungefähr 60% von rd. 10000 untersuchten Arbeitsplätzen teilen.?4 Dabei handelt es sich indessen um eine Quote theoretischer Teilbar
247 Vgl. statt vieler Robak, B.; Schlecht, M.: Arbeitszeitverkürzungen— Formen und Auswirkungen, Die Mitbestimmung, Heft 7/82. 248 Zitiert nach Gaugler, E.: Praktische Erfahrungen mit Teilzeitarbeit 3/81, S. 105.