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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
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236 Arbeitszeitflexibilisierung durch Teilzeitarbeit und Job-sharing

beitnehmerkoalition zu verbessern. Auch sind die Tarifverträge in der Re­gel auf Vollzeitbeschäftigte zugeschnitten, während bei Teilzeitbeschäftig­ten der individuelle Regelungscharakter deutlicher hervortritt. Außerdem steht eine stärkere Ausbreitung der Teilzeitarbeit der gewerkschaftlichen Strategie der Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich entgegen.

Der gewerkschaftliche Argumentationsrahmen? 1äßt sich wie folgt dar­stellen: Die Arbeitsmarkteffekte der Teilzeit ließen sich kaum quantifizie­ren. Jedenfalls gehe die Zunahme der Teilzeitarbeitsplätze auf Kosten des Vollzeitangebotes. Ferner würden gerade bei Teilzeitarbeit gesetzliche und kollektivrechtliche Schutzbestimmungen unterlaufen und die Konflikte von der tariflichen auf die betriebliche bzw. individuelle Ebene verlagert. Außerdem würde Teilzeitarbeit vor allem von Frauen nachgesucht. Die Verbesserung von deren Arbeits- und Lebensbedingungen werde aber nur durch gleiche Arbeitszeiten für Männer und Frauen erreicht, und das hei­ße: Arbeitszeitverkürzung für alle. Dagegen verfestige die Teilzeitbeschäf­tigung die Einordnung der Frauen in weniger qualifizierte Berufstätigkei­ten.

7. Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die Unternehmen a) Teilbarkeit von Arbeitsplätzen

Widerstände gegen die Einführung von Teilzeitarbeit regen sich nicht zu­letzt auf der Seite der Unternehmen. Das hat eine Reihe von Ursachen. Eine von ihnen ist die Notwendigkeit arbeitsorganisatorischer Änderun­gen, insbesondere eine verbesserte ablauforganisatorische Planung. Einige Arbeitsplätze sind sozusagen teilzeitresistent. Gewisse Schlüsselpositionen sind beispielsweise so personenbezogen besetzt, daß jede Arbeitsplatztei­lung zu unlösbaren sachlichen und persönlichen Konflikten führen müßte.

Jedoch darf die Existenz dieser Positionen, es sind zumeist Führungsposi­tionen, nicht als Vorwand benutzt werden, um die arbeitsorganisatorische Problematik zu überhöhen. Nach einer Studie des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport aus dem Jahre 1978 lie­ßen sich ungefähr 60% von rd. 10000 untersuchten Arbeitsplätzen tei­len.?4 Dabei handelt es sich indessen um eine Quote theoretischer Teilbar­

247 Vgl. statt vieler Robak, B.; Schlecht, M.: Arbeitszeitverkürzungen Formen und Auswirkungen, Die Mitbestimmung, Heft 7/82. 248 Zitiert nach Gaugler, E.: Praktische Erfahrungen mit Teilzeitarbeit 3/81, S. 105.