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Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
Seite
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Arbeitszeitflexibilisierung durch Teilzeitarbeit und Job-sharing 239 N BES

Teilzeit­variante

Direkte Personalkosten

® Lohn

@ Gehalt

@ Sozialversicherung

@ sonstige Personal­zusatzkosten etc.

Arbeitgeberanteile Sozialversicherung

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Überstundenzuschläge

Anlern- bzw. Einarbeitungskosten

Übergang auf Teilzeit mit Erhöhung der Mit­arbeiterzahl

Bei im übrigen unveränder­ten Bedingungen bleiben direkten Personalkosten konstant

Diese Kosten steigen nur dann, wenn das Entgelt des Vollzeitbeschäftigten vor der Arbeitsteilung über den Versicherungs- u. Beitrags­bemessungsgrenze lag und nach der Arbeitsteilung beide Teilentgelte voll beitragspflichtig werden.

Anspruch auf Lohnfort­zahlung entfällt für Arbeiter, wenn die Wochenstunden­zahl zehn Stunden nicht übersteigt($ 1 Abs. 2 Satz 2 Lohnfortzahlungsgesetz).

Kostensenkung, da bis zur Erreichung der tariflichen Arbeitszeit keine Mehr­arbeitszuschläge anfallen, d.h. die bei Vollzeit-Mit­arbeitern erforderlichen Mehrarbeitszuschläge entfallen.

Steigen bei Teilzeitkräften in Relation zur Zahl der Arbeitsstunden.

Teilzeit ohne Erhöhung der Mitarbeiterzahl

die direkten Personalkosten sinken ganz erheblich, wenn die bisherige Aufgaben­stellung in einer kürzeren Arbeitszeit erfüllt wird.

Der links genannte Nachteil tritt nicht ein, wenn keine volle Substitution der Voll­zeitkraft durch eine Er­höhung der Mitarbeiterzahl erfolgt.

Das links Gesagte gilt hier ebenso.

Das links Gesagte gilt hier ebenso.

Fallen nicht an, da hier vorhandene, d.h. bereits eingearbeitete Mitarbeiter auf Teilzeit übergehen.