Arbeitszeitflexibilisierung durch Teilzeitarbeit und Job-sharing
Teilzeitvariante Kostenfaktoren
Erweiterung der Führungsspanne
Aufwand für Eigeninformation und Information des im Wechsel tätigen Mitarbeiters
Kosten durch gesetzliche Bestimmungen
Zahl und Freistellung von Betriebsräten Zahl der Betriebsärzte Zahl der Sicherheitsfachkräfte
Zahl der Pflichtplätze für Schwerbehinderte
Weitere Abgaben ® Berufsgenossenschaft
Personalbeschaf fungskosten
Übergang auf Teilzeit mit Erhöhung der Mitarbeiterzahl
Sog. sprungfixe Kosten können entstehen, d.h. bis zu einer bestimmten Mitarbeiterzahl werden die Kosten unverändert sein, darüber hinaus werden sie durch die Notwendigkeit zusätzlicher Führungskräfte steigen.
Insbesondere bei höher qualifizierten Tätigkeiten muß ein gewisser Teil der Arbeitszeit für Informationszwecke genutzt werden. Dieser Teil steigt bei Teilzeitarbeit in Relation zur Zahl der Arbeitsstunden überproportional an.
Kostensteigerung dadurch, daß Teilzeitkräfte wie Vollzeitkräfte gezählt werden.
Ausgleichsabgabe steigt.
In der Regel unverändert, da Teilzeitkräfte bei den meisten BG anteilig berechnet werden. Unverändert, da abhängig von der Lohn- u. Gehaltssumme.
Steigen, da zusätzliche Mitarbeiter beschafft werden müssen.
Teilzeit ohne Erhöhung der Mitarbeiterzahl
Unverändert
Das links Gesagte gilt hier ebenso.
Keine Kostenauswirkungen
Sinken bei anteiliger Anrechnung der Teilzeitkräfte.
Sinken mit der Lohnu. Gehaltssumme.
Unverändert, da sich die Zahl der Mitarbeiter nicht ändert.