242 Arbeitszeitflexibilisierung durch Teilzeitarbeit und Job-sharing
Schließlich schlagen die geringeren Kurzfehlzeiten von Teilzeitbeschäftigten ebenso zu Buche?$!a wie die Einsparungen durch Wegfall von Überstundenzuschlägen für Zusatzarbeit bis zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
d) Anpassung an Beschäftigungsschwankungen
Teilzeitkräfte können durch Vereinbarung von Block-Teilzeitarbeit, z.B. in den ersten 10 Tagen des Monats oder in den Abendstunden, ausgezeichnet zur Abdeckung von Arbeitsspitzen eingesetzt werden. Zugleich steckt in den Teilzeitkräften eine kurzfristig zu mobilisierende Kapazitätsreserve.252 Denn teilzeitbeschäftige Mitarbeiter können bei Bedarf auch über die vereinbarte Zeit hinaus eingesetzt werden.
Zahlreiche kapitalintensive Büro- oder Maschinenarbeitsplätze sind gegenwärtig nur einschichtig, d.h. 8 Stunden am Tage besetzt. In der Regel ist eine Besetzung durch zwei Vollschichten ä 8 Stunden weder möglich noch sinnvoll. Anders sieht es mit einer Ausnutzung durch Kurzschichten von 5- oder 6stündiger Dauer aus. Auf diese Weise könnten die Arbeitsplätze wirtschaftlich viel besser genutzt werden.
Auch der Übergang vom 3-Schichten- in den 4-Schichtbetrieb gehört hierher. Eine solche Verkürzung der Schichtarbeit von 8 auf 6 Stunden leistete zugleich einen bedeutenden Beitrag zur Humanisierung der Arbeit.
Schließlich liegt mehr Arbeitszeitflexibilität auch im Interesse unternehmerischer Personalpolitik. Sie wird um so erfolgreicher sein können, je größer der individuelle Freiheitsspielraum ist, den sie den Mitarbeitern hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung läßt. Phantasie und schöpferische Gestaltungskraft bei der Arbeitszeitteilung können gerade hier die Chance verwirklichen, die Interessen der Unternehmen mit den Wünschen der Mitarbeiter zu vereinen.
Trotz der scheinbaren Paradoxie muß in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, daß ungeachtet einer Millionenzahl von Arbeitslosen bestimmte qualifizierte Arbeitskräfte knapp sind. Teilzeitkräfte können daher helfen, diese Lücke zu schließen. Denn nach den Angaben der Dienststellen der Arbeitsverwaltung gibt es ein Angebots-/Nachfrageverhältnis auf dem Markt der Teilzeitkräfte von 1:20. Unter den nachfragenden Teilzeitkräften sind mit Sicherheit auch qualifizierte Bewerber, die anstelle von sonst nicht zu beschaffenden Vollzeitkräften treten könnten.
251a Frey, H.: Flexible Arbeitszeit, München 1985, S. 86. 252 Vgl. Bihl G., a.a.O.