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Ganze der möglichen, nein der wirklichen Erfahrung erstrecken, gerade sie über die bloßen „Möglichkeiten" der Theorie zur vollen Aktwirklichkeit erheben kann. Cohen hat, noch nicht in diesem Werk, aber später, der Ethik, damit nicht die Beziehung auf das „Faktum einer Wissenschaft", auf eine eigene Art und Richtung des e Erfahrens ih r fehle, den besonderen Bezug auf di Rechtswissenschaft gegeben. Dieser Erfahrungsbezug aber ist für sie ohne Zweifel zu eng. Er hätte sie — wie Kant an einer einzigen Stelle es getan hat — auf die geschichtliche Erfahrung und zwar im weitesten Sinne beziehen müsse. Denn Eeschichts- erfahrung ist Willenserfahrung, Erfahrung fortschreitend sich stellender und lösender und neu stellender und lösender Aufgaben, im ewigen Vorblick auf die ideale Einheit aller Aufgaben d. i. auf einen „reinen" Willen. So würde die Idealität des Sollens nicht in der Kahlheit der Kantischen Forderung der Gesetzlichkeit des Handelns überhaupt verbleiben; die Idealität würde durchwirken zur vollen Aktualität schließlich der ganz bestimmten, jetzt und hier geforderten Handlung. So erst würde die „Vernunft" wirklich „praktisch", würde die Handlung, die „der Welt allmächtiger Puls" ist, ihrem Gesetz wahrhaft unterworfen; es würde individuelles, würde bewegliches Gesetz werden. Diesen wundersamen Begriff des beweglichen Gesetzes hat kein geringerer als Goethe geprägt*); aber schon
In dem Gedicht „Athroismos" (Metamorphose der Tiere): "Dieser schöne Begriff von Macht und Schranken, von Willkür Und Gesetz, von Freiheit und Maß, von b eweglicher
Ordnung,
Vorzug und Mangel erfreue dich hoch! . . ."
(Vgl. auch die „Metamorphose der Pflanzen".) Dadurch klärt sich die Paradoxie der „Geprägten Form, die lebend sich entwickelt" (in „Urworte. Orphisch."); es heitzt weiter: „Die strenge Grenze doch umgeht gefällig Ein Wandelndes, das mit und um uns wandelt . . ."; und zuletzt: „Doch solcher Grenze, solcher eürnen Mauer Höchst widerwärtge Pforte wird entriegelt . . . Ein Flügelschlag — und hinter uns Aeonen!" — Dazu verschiedene Ausführungen in der „Osteologie" (sämtl. Werke in 36 Bdn. m. Einl.