Druckschrift 
Statut der Lehr-Anstalt für die Wissenschaft des Judenthums
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Allerhöchste Kabinets-Ordre ‚vom 7. Mai 1883.

Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 4. d. M. will Ich hierdurch der hiesigen Lehr-Anstalt für die Wissen­schaft des Judenthums auf Grund des Statuts vom 11. Februar d; J. jedoch ausschliesslich der vorübergehenden Be­stimmungen desselben die Rechte einer juristischen Person verleihen, und zum Erwwerbe der ihr von dem zu Landsberg a. W. verstorbenen Stadtrath Burchardt in dem Testamente vom 26. Juli 1872, sowie dem hterselbst verstorbenen Rentier Dawid Herzog in dem Testamente vom 23. Februar 1877 aus­gesetzten Vermächtnisse von bezw. 15,000 und 9000 Mark Meine Genehmigung ertheilen. Das Statut und die Testaments­Ausfertigungen erfolgen anbet zurück.

Berlin , den 7. Mat 1883.

(gez.) Wilhelm.

(ggz.) von Pauttkamer. Friedberg. on Gossler.

An die Minister des Innern, der Justiz und der geistlichen. p. Angelegenheiten.