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Statut der Lehr-Anstalt für die Wissenschaft des Judenthums
Entstehung
Seite
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Inhalt der Vorträge,

Vorlesungen,

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Kuratorium zur Bestätigung zu unterbreiten, den abgehenden Schülern der Anstalt Zeugnisse, insbesondere über ihre fachwissenschaftliche und technische Befähigung zum Rab­biner, jüdischen Prediger und Religionslehrer unentgeltlich auszufertigen, das Kuratorium: auf dessen Wunsch. in allen ­persönlichen und sachlichen Fragen mit Gutachten zu ver­sehen; eine gemessene, der Würde der Anstalt entsprechende Ordnung unter den Schülern aufrecht zu erhalten; endlich für die ordnungsmässige Erhaltung und Benutzung der Attribute der Anstalt(Bibliothek, Sammlungen u. dergl.) Sorge zu tragen.

$ 14,

Die Lehrer sind vom Kuratorium zu verpflichten, ihre Vorträge lediglich im reinen Interesse der Wissenschaft des Judenthums, ihrer Erhaltung, Fortbildung und Verbreitung zu halten.

Abschnitt V.

Der Lehrplan.

8 15.

Die Vorlesungen, welche an der Anstalt gehalten werden, sollen sich über alle Zweige der Wissenschaft des Judenthums verbreiten.

Dieselben sollen die anderweitigen Studien der Schüler ergänzen, insbesondere dergestalt, dass diejenigen, welche beabsichtigen, Rabbiner, Prediger oder Religionslehrer zu werden, Gelegenheit zu ihrer vollständigen Ausbildung finden.

8 16.

Alle Vorlesungen und Uebungen an der Anstalt sind unentgeltlich, Ö