daß fich zwei Parteien gegenüberftehen, deren eine die Vernichtung der anderen wünfche, folglich eine Verteidigung unnüß fei, Um 10, Juli wird Koß, nachdem er durch das Pfarramt über die Wichtigkeit und Heiligkeit des Eides und die Folgen des Meineides (wie Heute durch den Richter) belehrt war, als Zeuge eidlich vernommen. Um 11, Suli morgens 8 Uhr wird Dortu im Umtsgefängnis vor das Kriegsgericht geffellt, Diefes wird aus je Drei Hauptleuten, Leutnants, Sergeanten und Unteroffizieren des 26., 27. und 29, Infanterieregiments gebildet, und zwar nur unter Berückfichtigung feiner Eigenfchaft als preußifher Landwehrunteroffizier, nicht als Infurgentenmajor, Präfes mar der Major von Sellenthin, Dortu hat gegen die Befegung nichts zu erinnern, Bei der Bernehmung über feine Borftrafe bekennt er, daß er fich geirrt Habe, wenn er am ı2, Mai 1848 in einem Potsdamer Klub den Prinzen von Preußen einen Harz tätfchenprinzen, in der Überzeugung, der Prinz Habe am 18, und 19, März 1848 in Berlin den Dberbefehl der Truppen geführt, genannt und gefagt habe, er habe Hoch: verrat am Bolke begangen, weil er es mit Kartätfchen traktierte, Jet wiffe er, daß nach einem SGefeß der Thronfolger in folchen Fällen Fein Kommando führen dürfe, Er nehme daher den Vorwurf zurück, Halte aber gleichwohl den Prinzen für einen der erften und entfchiedenften Gegner der Demokratie, Er fügte fogleich hinzu, er habe den Vorwurf nicht zurückgenommen, um ein günftigeres Urteil bei feinen Richtern zu erwirfen, fondern weil er die Wahrheit Liebe,
Das Kriegsgericht verurteilte nach Haffenweifer Beratung Dortu, weil er gegen die preußifchen Truppen die Bolkswehr organifiert, gekämpft und für die Infurgenten requiriert habe— alles als preußifcher Landwehrunteroffizier—, zur Degradation und zum Tode, Nach beftehender Vorfchrift mußte fich der Divifionsauditeur über die Ges TeßmäßigFeit des Urteils äußern. Er findet mehrere Mängel und hält es für nichtig, fo daß die Ulten zur Nachprüfung an das Generalauditoriat nach Berlin gefchieft werden müffen. Diefes hält die Mängel zum Teil für unbegründet, zum Teil durch Nachs Holung für behoben und die Verhängung der Todesfirafe durchaus für gerechtfertigt, weil die landesverräterifche rege Tätigkeit in hohem Grade geeignet war, die Unternehmung des Feindes zu fördern,.
Nach Rückkunft der Akten heftätigt der Fommanbdierende General vo. Hirfchfeld ‚am 30. Juli das Urteil dahin, daß Dortu mit dem Tode durch Erfchießen zu befirafen ift, Um felben Tage wird dem BVerurteilten das Urteil eröffnet mit dem Hinzufügen, daß es Fein Nechtsmittel dagegen gibt, fondern nur der Weg der Gnade offenftebt. Dortu fpringt auf und lehnt entfchieden für feine Perfon ab, um Gnade zu bitten; ‚fein Vater Habe bei Fürzlicher Unwefenheit erflärt, die Familie wolle es tun, ATS näms lich die Eltern Nachricht von feiner Verhaftung bekommen, hatte fich der Bater aufs ‚gemacht, um beim Prinzen von Preußen und dem General von Hirfchfeld für den Sohn zu fprechen. Er wurde nicht vorgelaffen und Fonnte am 20, Juli nachmittags den Sohn nur einige Minuten fprechen, Doch fehon um 8 Uhr wurde er für nächften Morgen 4 Uhr des Landes verwiefen und mußte unverrichteter Sache abreifen. Der Sohn hatte den Vater getröftet, daß er mutig fferben werde, wie er ein tapferer Streiter der Revolution gewefen fei. Der Bater Hatte den Sohn gefegnet, daß er ihm fo viel Freude und Chre
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