Zeitschrift 
Potsdamer Jahresschau
Seite
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bei dem Aufruf der Volkswehr und bei den Requifitionen rückfichtslos das Standrecht fhon für Widerfpenftigkeit angedroht. Dem entfpricht auch feine mannhafte Haltung, Der badifche Yufftand läßt fich auch nicht beifpielgweife mit dem Tiroler von 1809 ver: gleichen, deffen Anführer mit Recht als Märtyrer gepriefen wurden. Denn nicht gegen feindliche Unterjochung webhrten fich die badifchen Revolutionäre, fondern fie waren die Yufrührer und Angreifer gegen ihre rechtmäßige Regierung. So menfchlich fom: pathifch auch Dortus Yuftreten und Verhalten gewefen i{ft, fo war doch ie Sefellfchaft, in der er fich befand, zum Teil recht fragwürdig. Wohl mochte es übertrieben fein, wenn ein Gegner behauptete, von den 8000 Mann des badifchen Nevolutionskorps feien Drei Viertel defparateftes SGefindel, Spigbhuben, Mörder, Mrbeitsfcheue, Liederlich uf. gewefen, Uber wenn Fofeph Viktor Scheffel im Juli 1849{chreibt, er habe an der Revolution Feinen Anteil genommen, nicht weil er Feine Revolution wünfchte, fondern weil er eine ganz andere Drganifation des deutfchen Reichsverfaffungskampfes an: firebte und weil er mit dem Neckarbundsgefindel, welches im Namen der deutfchen Freiheit fein Schindluder treibe, nichts gemein Haben wollte, fo gibt das zu denken, Chenz fo, Daß fie fich zum Oberbefehlshaber in dem Kampfe für die Deutfche Reichsverfaffung den edlen Polen Mieroslawfki kaufen mußten!

Nicht anders{ft es mit dem Iuftizmord heftellt, Sit Dortu unfchuldig verurteilt? Das läßt fich ernftlich nicht behaupten. Und es ift eitel Spiegelfechterei, wenn gefagt wird, die badifchen Freifchärler hätten nur für die Verwirklichung der Frankfurter Reichsverfaffung, aber nicht gegen Preußen gekämpft, Denn Preußen war von Baden als Bundeshilfe gerufen worden und infoweit Vertreter der rechtmäßigen badifchen Regierung. Und, wie gefagt, Dortu focht als preußifcher Untertan und Landwehr: unteroffizier gegen feinen König, Kriegsherrn und feine Landsleute. Much er felbft hat als Iurift nicht daran gedacht, feine Hinrichtung als Juftizmord anzufehen, Das Urteil war wohl hart, aber gerecht,;

Die Eltern des Max Dortu beabfichtigten, nach Freiburg zu ziehen und neben dem Sohn begraben zu werden. Sie zogen jedoch nach Touloufe, wo der Bater 1858 ftarb, Seine Witwe ließ in Freiburg über dem Grabe des Sohnes eine Gruft errichten, in der ihr Gatte neben dem Sohn beigefeßt wurde, Sie felbft z0g 1860 nach Montpellier und dann nach Berlin, wo fie am ı. Dezember 1861 ftarb. Die Cheleute hatten in einem Teflament von 1850 in Potsdam fich gegenfeitig zu Erben eingefeßt. Frau Dortu hatte dann in Touloufe im Januar 1859 nach dem Tode ihres Mannes ein Teftament gemacht, in dem fie die Stadt Potsdam zur Univerfalerbin einfeßte mit der Auflage, 30000 Ir, an ihre Verwandten zu zahlen und mit dem Neft von 3040000 ZIr. eine Max-Dortu-Stiftung für arme Handwerksbhurfchen und Sefellen, die in Potsdam ge: boren waren, zur Ausbildung in ihrem Gewerbe zu errichten, Um Geburtstage des Sohnes follten immer die Zinfen verteilt werden, Erft 1864 wurde dem König Vortrag gehalten, Er verfagte der Stadt Potsdam am 19. November 1864 die erforderliche Ge: nehmigung zur Annahme der Zuwendung. Damit war das Teftament hinfällig, und die Seitenverwandten der Frau wurden Erben, Darunter der umftürzlerifche Bruder, der in die Schweiz geflüchtet und dort im Eifenbahndienft tätig war,