( 3) Für die Entziehung der Würde bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Senats.
§7
Der Senat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder Ehrungen in anderer Form beschließen.§ 4 Abs. 1 S. 1 und 3 gelten entsprechend. Die Ehrung erfolgt durch die/ den Vorsitzende/ n des Senats und den/ die Rektor/ in.
§ 11 Sitzungen
III. Der Allgemeine Studierendenausschuss Aufgaben
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Geschäftsordnung
Aufwandsentschädigung
IV. Der Studentische Wahlausschuss Aufgaben
§ 16 § 17
§ 18
Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Aufwandsentschädigung
V. Die Fachschaften
§ 8
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Die Ehrenordnung vom 16. April 1998( AmBek UP S. 110) tritt an diesem Tage außer Kraft.
§ 19
Fachschaften
VI. Die Versammlung der Fachschaften §20 Die Versammlung der Fachschaften
VII. Institutionen der Studierendenschaft § 21 Institutionen der Studierendenschaft
A. Urabstimmung
Studierendenschaft
Satzung der Studierendenschaft
der Universität Potsdam
Vom 13. Juli 2005
Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat gemäß§ 62 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) und gemäß §§ 7 Abs. 4 und§ 32 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft vom 9. Dezember 1999( AmBek UP 2000 S. 65) in der Fassung vom 3. Mai 2005( AmBek UP 2005 S. 551) folgende Neufassung der Satzung der Studierendenschaft am 5. Juli 2005 beschlossen; die Versammlung der Fachschaften hat die Neufassung der Satzung am 13. Juli 2005 beschlossen:
Übersicht
I. Allgemeines
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
SSSSSSS eos cos csS
234567
§ 5
§6
§7
Die Studierendenschaft
Rechte und Pflichten der Studierenden Zusammenschlüsse
Organe der Studierendenschaft Wahlen
Beschlussfähigkeit
Das Studentische Kulturzentrum
II. Das Studierendenparlament Das Studierendenparlament Anträge
§ 8
§ 9
§ 10
Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft
Stimmrecht
Zustandekommen und Ablauf
§22
Aufgaben
§23
§ 24
B. Die
Vollversammlung
§ 25
Funktion
§ 26
Stimmrecht
§ 27
§ 28
Beschlüsse
§ 29
Zustandekommen
Zustandekommen
VIII. Geschäftsführung und Finanzen
Allgemeines
§ 30
§ 31 §32
Pflichten des AStA
Haushaltsprüfung
IX. Schlussbestimmungen
§ 33
Schlussbestimmungen
§ 34
In- Kraft- Treten, Außer- Kraft- Treten
I. Allgemeines
§ 1 Die Studierendenschaft
( 1) Die Studierenden der Universität Potsdam bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität Potsdam. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst und erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge.
( 2) Aufgabe der Studierendenschaft ist die umfassende Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Insbesondere sind dies die:
Wahrnehmung studentischer Interessen der Studierenden im Bereich der Universität Potsdam und in der Öffentlichkeit,
die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen( gemäß§ 3 BbgHG), insbe
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