Heft 
(2005) 21
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( 3) Für die Entziehung der Würde bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mit­glieder des Senats.

§7

Der Senat kann mit einer Mehrheit von zwei Drit­teln der anwesenden Mitglieder Ehrungen in ande­rer Form beschließen.§ 4 Abs. 1 S. 1 und 3 gelten entsprechend. Die Ehrung erfolgt durch die/ den Vorsitzende/ n des Senats und den/ die Rektor/ in.

§ 11 Sitzungen

III. Der Allgemeine Studierendenausschuss Aufgaben

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Geschäftsordnung

Aufwandsentschädigung

IV. Der Studentische Wahlausschuss Aufgaben

§ 16 § 17

§ 18

Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Aufwandsentschädigung

V. Die Fachschaften

§ 8

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Die Ehrenordnung vom 16. April 1998( AmBek UP S. 110) tritt an diesem Tage außer Kraft.

§ 19

Fachschaften

VI. Die Versammlung der Fachschaften §20 Die Versammlung der Fachschaften

VII. Institutionen der Studierendenschaft § 21 Institutionen der Studierendenschaft

A. Urabstimmung

Studierendenschaft

Satzung der Studierendenschaft

der Universität Potsdam

Vom 13. Juli 2005

Das Studierendenparlament der Universität Pots­dam hat gemäß§ 62 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Branden­burgisches Hochschulgesetz- BbgHG) in der Fas­sung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) und gemäß §§ 7 Abs. 4 und§ 32 Abs. 1 der Satzung der Studie­rendenschaft vom 9. Dezember 1999( AmBek UP 2000 S. 65) in der Fassung vom 3. Mai 2005( Am­Bek UP 2005 S. 551) folgende Neufassung der Satzung der Studierendenschaft am 5. Juli 2005 beschlossen; die Versammlung der Fachschaften hat die Neufassung der Satzung am 13. Juli 2005 beschlossen:

Übersicht

I. Allgemeines

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

SSSSSSS eos cos csS

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§ 5

§6

§7

Die Studierendenschaft

Rechte und Pflichten der Studierenden Zusammenschlüsse

Organe der Studierendenschaft Wahlen

Beschlussfähigkeit

Das Studentische Kulturzentrum

II. Das Studierendenparlament Das Studierendenparlament Anträge

§ 8

§ 9

§ 10

Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft

Stimmrecht

Zustandekommen und Ablauf

§22

Aufgaben

§23

§ 24

B. Die

Vollversammlung

§ 25

Funktion

§ 26

Stimmrecht

§ 27

§ 28

Beschlüsse

§ 29

Zustandekommen

Zustandekommen

VIII. Geschäftsführung und Finanzen

Allgemeines

§ 30

§ 31 §32

Pflichten des AStA

Haushaltsprüfung

IX. Schlussbestimmungen

§ 33

Schlussbestimmungen

§ 34

In- Kraft- Treten, Außer- Kraft- Treten

I. Allgemeines

§ 1 Die Studierendenschaft

( 1) Die Studierenden der Universität Potsdam bil­den die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität Potsdam. Sie ver­waltet ihre Angelegenheiten selbst und erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge.

( 2) Aufgabe der Studierendenschaft ist die umfas­sende Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Insbe­sondere sind dies die:

Wahrnehmung studentischer Interessen der Studierenden im Bereich der Universität Pots­dam und in der Öffentlichkeit,

die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen( gemäß§ 3 BbgHG), insbe­

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