Heft 
(1992) 2
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oder teilweise im Rahmen der Handapparateregelung dem Lehrstuhl zur Nutzung. Bei Stellenneubesetzungen sind vorhandene Handapparate daraufhin zu überprüfen, ob sie dem aktuellen Bedarf noch entsprechen.

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Einzelfragen der Bibliotheksverwaltung

( 1) Aus betriebswirtschaftlichen Gründen werden i.d.R. alle Verwaltungsaufgaben der Bibliothek an zentraler Stelle erledigt, um einen effizienten Personaleinsatz und sparsame Mittelbewirtschaftung zu gewährleisten.

( 2) Auf Grund der räumlichen Situation der Universität Potsdam und der derzeitigen Unterbringung der einzel­nen Abteilungen der Bibliothek werden abweichend von Abs. 1 nicht alle Buchbearbeitungsaufgaben zentral erledigt. Dabei werden die Regelungen von 2 nicht berührt. Für die Bibliotheksbereiche Am Neuen Palais, Golm und Babelsberg werden folgende Aufgaben zen­tral am Neuen Palais erledigt:

Personal- und Etatverwaltung,

Haushaltsüberwachung und abschließende Rechnungsbearbeitung,

- Die Fernleihe( wobei die Aufgabe von Bestellun­werden gen und die Ausgabe von Büchern dezentral der Bibl erfolgt).

Für die Bereiche Neues Palais und Golm werden fol­gende Aufgaben am Neuen Palais erledigt:

Die

-Monographien-/ Zeitschriftenerwerbung,

other Katalogisierung,

Einband/ Etikettierung.

Für den Bereich Babelsberg werden folgende Aufgaben in Babelsberg erledigt:

-Monographien-/ Zeitschriftenerwerbung,

Katalogisierung,

- Einband/ Etikettierung.

Bei der dezentralen Buchbearbeitung sind die vorgege­benen Mittelkontingente, einheitliche Arbeitsverfahren, insbesondere betreffend Katalogisierungsstandards, EDV- Verfahren, Datenformate, Verbundkatalogisierung anzuwenden. Die bei diesen Arbeitsvorgängen anfallen­den Daten sind nach Absprache der Zentrale am Neuen Palais zu übermitteln, um einen hochschulweiten Nach­weis zu ermöglichen.

Die Verteilung des Personals zwischen den einzelnen Standorten erfolgt in Relation zu den zu bearbeitenden Buchmengen.

( 3) Die Regelungen nach Absatz 2 werden bei Ände­rungen der räumlichen Situation( z. B. Bezug eines

Bibliotheksneubaus) neu überdacht und ggf. im Sinne von Absatz 1 modifiziert.

86 Benutzung

( 1) Der Senat erläßt eine Benutzungsordnung.

( 2) Diese Ordnung regelt neben den allgemeinen Benut­zungsmodalitäten( z. B. Ausleihfristen, Präsenzbenut­zung) insbesondere die Sonderfälle der Benutzung, wie Bereitstellung von Handapparaten und die längerfristige Ausleihe für zentrale Einrichtungen.

( 3) Die Benutzungsordnung enthält eine Gebührenrege­lung für die Benutzung der UB( Fristüberschreitungs­gebühren, Entgelte für Informationsvermittlungsleistun­gen).

§ 7 Inkrafttreten

Diese Ordnung trat am 01.04.1992 in Kraft.

ende

III. Vorläufige Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek Potsdam

vom 01. November 1991

Bei dieser vorläufigen Benutzungsordnung handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der bisherigen Ordnung vom 01.10.1989.

Sie gilt bis zum Erlaß einer neuen Bibliotheksordnung durch den Senat( s. S. 95 Landeshochschulgesetz).

1. ALLGEMEINER TEIL

§ 1

Aufgaben der Bibliothek

Bi­

Die Universitätsbibliothek dient mit ihren Beständen und Einrichtungen den Erfordernissen von Lehre und Forschung, der Ausbildung der Studenten sowie der Weiterbildung.

§ 2

Bestände und Einrichtungen

Die Universitätsbibliothek stellt ihren Benutzern zur Verfügung:

Bestände( Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Dissertationen, Tonträger, Noten, Microfor­men, im folgenden" Bücher" genannt), Kataloge und bibliographische Hilfsmittel,

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