d
oder teilweise im Rahmen der Handapparateregelung dem Lehrstuhl zur Nutzung. Bei Stellenneubesetzungen sind vorhandene Handapparate daraufhin zu überprüfen, ob sie dem aktuellen Bedarf noch entsprechen.
85
Einzelfragen der Bibliotheksverwaltung
( 1) Aus betriebswirtschaftlichen Gründen werden i.d.R. alle Verwaltungsaufgaben der Bibliothek an zentraler Stelle erledigt, um einen effizienten Personaleinsatz und sparsame Mittelbewirtschaftung zu gewährleisten.
( 2) Auf Grund der räumlichen Situation der Universität Potsdam und der derzeitigen Unterbringung der einzelnen Abteilungen der Bibliothek werden abweichend von Abs. 1 nicht alle Buchbearbeitungsaufgaben zentral erledigt. Dabei werden die Regelungen von 2 nicht berührt. Für die Bibliotheksbereiche Am Neuen Palais, Golm und Babelsberg werden folgende Aufgaben zentral am Neuen Palais erledigt:
Personal- und Etatverwaltung,
Haushaltsüberwachung und abschließende Rechnungsbearbeitung,
- Die Fernleihe( wobei die Aufgabe von Bestellunwerden gen und die Ausgabe von Büchern dezentral der Bibl erfolgt).
Für die Bereiche Neues Palais und Golm werden folgende Aufgaben am Neuen Palais erledigt:
Die
-Monographien-/ Zeitschriftenerwerbung,
other Katalogisierung,
Einband/ Etikettierung.
Für den Bereich Babelsberg werden folgende Aufgaben in Babelsberg erledigt:
-Monographien-/ Zeitschriftenerwerbung,
Katalogisierung,
- Einband/ Etikettierung.
Bei der dezentralen Buchbearbeitung sind die vorgegebenen Mittelkontingente, einheitliche Arbeitsverfahren, insbesondere betreffend Katalogisierungsstandards, EDV- Verfahren, Datenformate, Verbundkatalogisierung anzuwenden. Die bei diesen Arbeitsvorgängen anfallenden Daten sind nach Absprache der Zentrale am Neuen Palais zu übermitteln, um einen hochschulweiten Nachweis zu ermöglichen.
Die Verteilung des Personals zwischen den einzelnen Standorten erfolgt in Relation zu den zu bearbeitenden Buchmengen.
( 3) Die Regelungen nach Absatz 2 werden bei Änderungen der räumlichen Situation( z. B. Bezug eines
Bibliotheksneubaus) neu überdacht und ggf. im Sinne von Absatz 1 modifiziert.
86 Benutzung
( 1) Der Senat erläßt eine Benutzungsordnung.
( 2) Diese Ordnung regelt neben den allgemeinen Benutzungsmodalitäten( z. B. Ausleihfristen, Präsenzbenutzung) insbesondere die Sonderfälle der Benutzung, wie Bereitstellung von Handapparaten und die längerfristige Ausleihe für zentrale Einrichtungen.
( 3) Die Benutzungsordnung enthält eine Gebührenregelung für die Benutzung der UB( Fristüberschreitungsgebühren, Entgelte für Informationsvermittlungsleistungen).
§ 7 Inkrafttreten
Diese Ordnung trat am 01.04.1992 in Kraft.
ende
III. Vorläufige Benutzungsordnung für die Universitätsbibliothek Potsdam
vom 01. November 1991
Bei dieser vorläufigen Benutzungsordnung handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der bisherigen Ordnung vom 01.10.1989.
Sie gilt bis zum Erlaß einer neuen Bibliotheksordnung durch den Senat( s. S. 95 Landeshochschulgesetz).
1. ALLGEMEINER TEIL
§ 1
Aufgaben der Bibliothek
Bi
Die Universitätsbibliothek dient mit ihren Beständen und Einrichtungen den Erfordernissen von Lehre und Forschung, der Ausbildung der Studenten sowie der Weiterbildung.
§ 2
Bestände und Einrichtungen
Die Universitätsbibliothek stellt ihren Benutzern zur Verfügung:
Bestände( Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Dissertationen, Tonträger, Noten, Microformen, im folgenden" Bücher" genannt), Kataloge und bibliographische Hilfsmittel,
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