Lesesäle bzw. Arbeitsplätze mit wissenschaftlichen Handbeständen, technische Hilfsmittel.
Darüber hinaus kann der Benutzer die Informationseinrichtung der Universitätsbibliothek in Anspruch nehmen.
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Arten der Benutzung
Die Bücher der Bibliothek können in Anspruch genommen werden durch:
od
Benutzung in den Lesesälen bzw. in anderen dafür vorgesehenen Bibliotheksräumen( Lesesaalbenutzung),
Ausleihe außer Haus,
den deutschen bzw. internationalen Leihverkehr.
§ 4 Benutzungsberechtigung
( 1) Die Bibliothek kann von allen Bürgern benutzt werden. Vorrangig stehen Bestände und Einrichtungen der Bibliothek den Wissenschaftlern, Studenten und Mitarbeitern der Universität Potsdam zur Verfügung.
( 2) Wer die Bibliothek benutzen will, bedarf der Zulassung. Die Zulassung begründet ein öffentlich- rechtliches Benutzungsverhältnis zwischen Benutzer und der Bibliothek, dessen Inhalt durch diese Benutzungsordnung geregelt wird.
TEIL
85 Öffnungszeiten
Öffnungs- oder Schließzeiten werden den Benutzern durch Aushang bzw. durch gesonderte Informationen bekanntgegeben.
§ 6
Anmeldung zur Benutzung
( 1) Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen. Dabei ist der Personalausweis bzw. der Studentenausweis vorzulegen.
( 2) Benutzer erhalten Benutzungskarten, deren Gültigkeit von der Universitätsbibliothek jährlich verlängert wird. Sie sind nicht übertragbar.
( 3) Änderungen der Personalien sowie der Verlust der Benutzungskarte sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen. Bis zur Meldung des Verlustes haftet der
Benutzer für jeden Schaden, der der Bibliothek durch den Mißbrauch der Benutzungskarte entsteht.
( 4) Studierenden wird der zur Exmatrikulation erforderliche Entlastungsbescheid nur dann erteilt, wenn die Bibliothek ihnen gegenüber keine Forderungen mehr hat.
( 5) Bei der Anmeldung ist den Benutzern die Benutzungsordnung zur Kenntnis zu bringen. Die Benutzer sind verpflichtet, die Benutzungsordnung einzuhalten.
§ 7
Verhalten in der Bibliothek
( 1) Die Bestände und Einrichtungen der Bibliothek sind schonend zu behandeln.
( 2) Zur Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen haben die Benutzer in den Räumen der Bibliothek Ruhe zu bewahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.
( 3) Tiere und große, den Bibliotheksbetrieb störende Gegenstände dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden.
( 4) Rauchen, Trinken und Essen sind in der Bibliothek nicht gestattet.
( 5) Die Mitnahme von Mänteln und Taschen in die Bibliothek ist nicht gestattet.
( 6) Die Benutzer haben auf ihr persönliches Eigentum zu achten. Die Bibliothek übernimmt dafür keine Haftung.
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Kontrolle der Benutzer
( 1) Zur Sicherung der Bestände ist die Bibliothek berechtigt, Benutzer beim Betreten und Verlassen der Bibliothek durch dafür beauftragte Mitarbeiter auf mitgeführte Bücher zu kontrollieren.
( 2) Bei begründetem Verdacht auf Verstoß gegen die Benutzungsordnung sind alle Mitarbeiter der Bibliothek berechtigt und verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Bestar§ 9 Schadenersatzpflicht
( 1) Die Benutzer haben die von ihnen benutzten Werke sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu bewahren. Anstreichungen und sonstige Eintragungen in Bücher der Bibliothek, die vom Benutzer vorgenommen worden sind, gelten als Sachbeschädigung und werden auf seine Kosten beseitigt. In Wiederholungsfällen können Maßnahmen gemäß§ 18 in Anwendung gelangen.
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