4. Studierende, denen der Erwerb des Semestertickets während des Beitragszeitraums laut den in der" Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds" genannten Gründen nicht zuzumuten ist.
( 4) Die entsprechenden Nachweise zu den Absätzen 2 Ziffer 3 sowie 3 werden von der Studierendenschaft geführt. Soweit möglich sind entsprechende Belege der Hochschulverwaltung nachzuweisen. Die Studierendenschaft hat im Fall der Rückerstattung des Fahrgeldbetrages die Studierenden auf den Entfall der Fahrtberechtigung hinzuweisen und die ausgegebene Kundenkarte einzuziehen. Diese ist im Rahmen der Nachweisführung an die Verkehrsbetriebe( VIP, Verkehrsbetrieb Potsdam) zu übergeben.
§6 In- Kraft- Treten
des
Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss Studierendenparlaments der Universität Potsdam am Tage nach der Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
-
VBB- Semesterticketvertrag
Zwischen der
verfassten Studierendenschaft der Universität Potsdam vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss( AStA)-
im folgenden Studierendenschaft genannt
und
der Verkehrsbetrieb in Potsdam GmbH
- vertreten durch den Geschäftsführer- im folgenden ViP genannt,
der Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH
- vertreten durch den Geschäftsführer- im folgenden HVG genannt
die S- Bahn Berlin GmbH
- vertreten durch den Geschäftsführer-
im Folgenden S- Bahn genannt
der DB Regio AG Deutsche Bahn Gruppe Regionalbereich Berlin- Brandenburg
- vertreten durch den Regionalbereichsleiter- im folgenden DB Regio genannt,
und
der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH - vertreten durch den Geschäftsführer- im folgenden VBB genannt,
wird,
Präambel
in dem Bestreben
• die sozialen Belange der Studierenden wahrzunehmen,
.
die Nutzung der ÖPNV- Verkehrsmittel zu erhöhen und die wirtschaftliche Lage der Verkehrsunternehmen zu stabilisieren,
gemeinsam mit den übrigen Universitäten und Hochschulen in Berlin und Brandenburg die Anbindung der Hochschulstandorte zu verbessern,
die Mobilität der Studierenden mit umweltverträglichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten,
sowie einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastung durch den motorisierten Individualverkehr zu erzielen,
der nachfolgende Vertrag über ein VBB- Semesterticket geschlossen. Gemäß der Übereinkunft aller Verkehrsunternehmen im VBB ist das VBB- Semesterticket Bestandteil des gemeinsamen Tarifs.
§ 1
Gegenstand
( 1) Die Studierendenschaft der Universität Potsdam erwirbt für alle ordentlich immatrikulierten Studierenden Semestertickets. Die Universität Pots- dam ist Hochschule im Sinne des Brandenburgischen Hochschulgesetzes.
( 2) Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Gemeinsamen Tarifs der im Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen( VBB- Tarif). Das Semesterticket ist eine persönliche Zeitkarte. Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf das Verkehrsangebot der den Verbundtarif anwendenden Unternehmen im Verbundtarifgebiet. Ausgenommen sind die Sonderund Ausflugslinien. Im Bereich des Schienenpersonenverkehrs gilt die Fahrberechtigung nur für den Schienenpersonennahverkehr im Sinne von§ 2 Abs. 5 Allgemeines Eisenbahngesetz. Dies sind alle Angebote, bei denen VBB- Fahrausweise anerkannt werden. Das Semesterticket umfasst keine Aufpreise und Zuschläge. Die Fahrtberechtigung umfasst die Fahrradmitnahme in den Tarifbereichen Berlin und Potsdam A, B und C.
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( 3) Das Semesterticket ist im Zeitraum des jeweiligen Wintersemesters vom 1. Oktober bis 31. März - Sommersemesters vom 1. April bis 30. September für beliebig viele Fahrten im Verbundtarifgebiet gültig. Soweit sich die Einteilung des akademischen Jahres ändert, gilt das Semesterticket für den jeweiligen Semesterzeitraum der Hochschule, längstens jedoch für 6 Monate ab dem ersten Gültigkeitstag. Die Studierendenschaft zeigt der ViP, der HVG, der S- Bahn, der DB Regio und dem VBB diesen abweichenden Zeitraum an. Die Studierendenausweise müssen diesen Zeitraum wiedergeben.
( 4) Folgende Personen sind von dieser Vereinbarung ausgenommen, erhalten kein Semesterticket und erlangen keine Fahrtberechtigung aus dieser Vereinbarung:
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