Heft 
(1897) 06
Seite
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Meber Land und Meer.

einem Extrakessel, in dem nur Koche herumrühren dürfen, die gleichfalls die heilige Schnur der Brahminen auf der Schulter tragen. Hat aber gar ein Spitzbube oder sonstiger Verbrecher, der der Brahmiuenkaste augehört, die in den in­dischen Gefängnissen seit einigen Jahren wieder eingeführte Prügelstrafe verwirkt, so wird ihm die neunschwänzige Katze nur von einem Mitgefangenen aus gleich hoher Kaste verabreicht.

er von seinen gefesselten Fußknöcheln riß ein todes­würdiges Verbrechen!

So stürmt ein erschütternder Eindruck nach dein andern auf unsre Nerven ein, und doch drängt es uns, noch weitere Umschau zu halten. Nur widerstrebend wird uns auch das Frauengefängnis geöffnet, zunächst die Kornmühle. Welches Knirschen, Knarren, Rauschen der wuchtigen Mühlsteine!

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Opiumeriite.

Jammergeheul eines derart Gepeitschten dringt an unser Ohr; wir loollen deni Schalle nachgehen. Da plötzlich

öffnet sich klirrend vor uns eine Kerkerthür, heraus tritt ein Sträfling, Todesgrauen in den energischen Zügen. Ein im Kriege gegen Birma gefangener Häuptling jetzt ein verlorener Mann, der seinen letzten Gang antritt. Er hat sich gegen einen ihn peinigenden Aufseher zur Wehr gesetzt und ihn mit den Eisenstangen niedergeschlagen, die

Zwei Frauen ergreifen die Handhabe des oberen Steines und drehen ihn im gleichen Takt niit den andern Frauen auf dem unteren, größeren Steine herum.

An Stahlringen tragen diese Weiber hölzerne Klötze um den Hals/ aus denen ihre Sünden und die Tauer ihrer Kerkerstrafe zu lesen sind; in weiße Tücher sind dieleich­teren", in orangegelbe die bösartigeren Verbrecherinnen gekleidet. Diese letzteren werden mit dem nächsten

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