680 Durch Kampf zum Frieden.
rungen gegen den Markgraf zu benennen, da ſie fürchteten, daß Albrecht nach Kenntnisnahme ihrer Klagen behaupten würde, dieſe richteten ſich gegen ſeine Privilegien und die Entſcheidung über ſolche Klagen ſtänden nur einem Fürſtengerichte zu.
Die markgräflichen Räte ließen, um die Verhandlungen nicht einſchlafen zu laſſen, anfragen,„wie lieb die Nürnberger ihren Herrn haben wollten,“ wenn er auf Eintreibung der Strafe von 3000 Mark Gold, die ſie durch Verletzung ſeiner Privilegien und den Bruch des Lauinger Waffenſtillſtandes verwirkt hätten, ſowie auf alle ſeine Forderungen verzichtete.
Die Nürnberger beſtritten ſich ſtrafbar gemacht zu haben, und ſtellten die Berechtigung der markgräflichen Forderungen in Abrede. Sie weigerten ſich auch eine Summe zu nennen, die ſie gewillt wären, dem Markgrafen für die freiwillige Herausgabe der Schlöſſer zu zahlen, da ſie nicht etwas als ihr Recht durch Gerichtsbeſchluß verlangen könnten, was zu kaufen ſie ſich bereits erboten hätten.
Auf einen Scheinkauf dagegen, deſſen Objekt ein markgräfliches Schloß ſein könnte, würde ſich der Rat nach ihrer Meinung einlaſſen, wenn der Markgraf keine allzu hohe Forderung ſtellen würde.
Die markgräflichen Räte verlangten für die Herausgabe der Schlöſſer und den Verzicht auf alle Forderungen 100 000 Gulden als Kaufpreis, für Schloß Malmsbach weitere 50 000 Gulden.
Der Biſchof von Würzburg erklärte den Nürnbergern, daß er ſich„ſchäme“, ihnen eine ſolche Forderung überhaupt mitzuteilen.
1) Nürnberger Kr.⸗A., Beſchreibung des markgräflichen Krieges. Dagegen ſchreibt ſpäter Markgraf Albrecht an Bruder Capriſtan, feine Geſandten am königlichen Hofe hätten ſtets 150 000 Gulden verlangt. Vgl. ebendort Relationenband 484, S. 358359.