Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1911)
Entstehung
Seite
695
Einzelbild herunterladen

Durch Kampf zum Frieden. 695

Sie erklärten, daß fie fürchteten, den König zu beleidigen, wenn ſie ihm die Entſcheidung darüber entziehen würden, in welcher Form er einen Fürſten vor Gericht zu laden hätte. Es wäre das gute Recht des Markgrafen geweſen, auf den bis­herigen Rechtstagen über dieſe Frage eine Entſcheidung des Königs herbeizuführen.

Auch könnten ſie in den übrigen Streitigkeiten keinem anderen Fürſten ein Schiedsrichteramt übertragen, da ſie ſich an Eidesſtatt, wie ja auch der Markgraf bei ſeinen fürſtlichen Ehren, verpflichtet hätten, vor dem Könige Recht zu ſuchen. Vor dem Gerichte des Königs wäre der Prozeß anhängig, ja ſelbſt Entſcheidungen wären bereits in der Sache ergangen. Das Urteil wäre lange gefällt, wenn der Markgraf es ſo eifrig ver­langt hätte, wie ſie; der Markgraf aber wünſche die eroberten Schlöſſer zu behalten.)

Darauf antwortete ihnen Albrecht: Kaiſer und Könige gäben Gnaden und Gaben um treue Dienſte und erwähnten in ihren Gnadenbriefen ausdrücklich die Art der Verdienſte des Ausgezeichneten; habe ſich einer im Kriege und im Streite aus­gezeichnet, ſo ſchrieben ſie, er hätte ſichin rebus bellicis um ſie verdient gemacht.

Die Nürnberger aber verlangten die Schlöſſer ganz um­ſonſt von ihm; er möchte wohl wiſſen, warum er ſich ſolchem Verlangen fügen ſollte?Weil Ihr ſie unrechtmäßig erobert habt, antworteten die Nürnberger dem Markgrafen.

Nach dem Beſchluſſe feiner Freunde, entgegnete Albrecht, hätte er gehandelt, nach ihrem Rate hätte er jetzt Recht geboten, und ohne oder gegen ihren Willen gedenke er auch ferner nichts zu tun.

Seine Rede hätte Sinn, erwiderten die Nürnberger , wenn ſie ſich mit ihm in Bamberg auf das Erkenntnis ſeiner

1) Nürnberger Kr.⸗A., Beſchreibung des markgräfl. Krieges, S. 297298. ö