gleich ſegensreich. Die Hauptbeſchaͤftigung der juͤngern beſtand im Abſchreiben, Vorſingen, Vorleſen, Predigen und Unterrichtge ben, und bezog ſich daher noch gänzlich auf die Vorbereitung zu ſelbſtſtaͤndiger geiſtlicher Amtsfuͤhrung; allein die altern von ihnen, welche in dem Kapitel ſelbſt zu hoöͤherr Aemtern gelangt waren, und keine eignen Kirchenſprengel zu verwalten hatten, hoben die Domſtiſter allmaͤhlig zu höherem Einfluſſe. Dahin gehört, daß ſie in Abweſenheit, bei Krankheit oder nach dem Tode des Bi— ſchofs alle geiſtlichen und weltlichen Geſchaͤfte deſſelben im ganzen Sprengel beſorgten, daß ſie einen neuen Biſchof aus ihrer.
oder anders woher erwaͤhlten, daß ſie die Zahl ihrer abgegang
nen Mitglieder ſelbſt, jedoch mit Einwilligung des Biſchofs er— gänzten, daß fie die ihnen urſpruͤnglich verliehenen oder ſpaͤter erworbenen Guͤter nach eigener Einſicht ſelbſtſtaͤndig verwalteten, und daß die Pfarren des biſchoͤflichen Sprengels aus ihrer Mitte be— ſetzt wurden. So waren ſie alſo noch die Pflanzſchulen, aus denen der Biſchof die Aemter in dem Weinberge des Herrn be ſetzte, aber ſie bildeten auch eine Art von Regierungscollegium oder Conſiſtorium fuͤr die Bisthuͤmer und gaben aus ihrer Mitte Biſchoͤfen und Fuͤrſten die practiſchgebildeten Staatsmaͤnner, welche dieſe als Secretaire, Raͤthe, Kanzler und Botſchafter auf Reichstagen und bei auswärtigen Fuͤrſten gebrauchten. Ferner bildeten ſie eine Controlle uͤber das Betragen der Biſchoͤfe, ein Gegengewicht gegen die etwanigen Verſuche eines egoiſtiſchen Ne— potismus derſelben und eine wirkſame Vormundſchaft fuͤr Kir chen und Schulen, deren Schutz, Unterſtuͤtzung und Empfehlung bei dem jedesmaligen Landesherrn ſie ſich beſonders angelegen ſein ließen. Endlich widmeten ſie der Armenpflege eine große Sorgfalt und einer von ihnen, der Magister hospitalis, hatte zu ſeinem ausſchließlichen Geſchaͤft, fuͤr die Bewirthung und Unter— ſtuͤtzung der Reiſenden, Pilgrimme und oͤrtlichen Armen und fuͤr
die Verwaltung der Hospitäler zu ſorgen. Ihre Lebensweiſe war ſtrenge nach Regeln beſtimmt und von der der Mönche we— nig unterſchieden, nur daß ſie keine Geluͤbde thun, und daher
auch eignes Beſitzthum haben durften. Taͤglich und naͤchtlich
wurden vier Horen gehalten, aber nur eine oder hoͤchſtens zwei
Meſſen in der Woche geleſen. Ihre übrige Zeit war regelmaͤßig